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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsplan - wie würdet ihr entscheiden?

B
BMW
Jan 2018 bearbeitet

@alle

Zur Vorgeschichte

Kollege wurde auf eigenen Wunsch hin, in eine andere Abteilung versetzt Urlaubsplanung lief an und wurde fertig gestellt. Nun kam besagter Kollege und sagte nein zu diesem Zeitpunkt muss Ich Urlaub haben denn den Termin habe ich ja schon vor Drei Jahren geplant denn ich will ja nach Kanada fahren. Kurz um andre Kollegen Sind dann erbost darüber von Ihren eigenen Urlaubswünschen zurückgetreten.

Urlaubsplan wurde Erstellt und verabschiedet

Jetziger Fall und Problem selbiger Kollege

In der Urlaubsplanung wurde ein mündlicher Wunsch von Ihm geäußert dass er gerne von dem 02.05.2006-09.05.2006 haben wolle, den er dann auch schriftlich nach gereicht hat dieser Termin wurde Ihm dann auch zugesichert. Der Abteilungsleiter hat ihm Heute den Urlaubsschein vorgelegt, jetzt aber sagte der obige Kollege NEIN der Termin ist nicht Richtig der Termin ist im Juni.
Es wurden wiederum andere Kollegen gefragt ob sie ihren Urlaub verschieben könnten aber diese sagten nein denn es wäre schon einmal ihr Urlaub verschoben worden

Wie würdet ihr Entscheiden BMW

2.76302

Community-Antworten (2)

D
DocPille

27.04.2006 um 20:34 Uhr

Der Kollege kann im Mai in Urlaub gehen,oder es lassen.Aber im Juni hat er kein Anrecht drauf.Er hat ja den Urlaub selbst für Mai eingereicht. Ich würde gegen diesen Kollegen entscheiden.

R
Rollie

27.04.2006 um 20:40 Uhr

Zum 1. Absatz. Es entscheidet ja nicht der Mitarbeiter darüber, ob der Urlaub genehmigt wird. Das die anderen Kollegen deshalb ihre Wünsche zurücknehmen ist aber Blödsinn, so handeln beleidigte kleine Kinder.

Wenn der neue Urlaub für Mai schriftlich nachgereicht wurde, müßte doch ersichtlich sein, ob es auch für Mai war. War er für Juni, sollte der Mitarbeiter den Urlaub im Juni auch bekommen, denn er war ja zugesichert. War er aber laut schriftlicher Nachreichung fü Mai beantragt, hätte der Kollege eben Pech, denn dann würde ich vermutlich nach den Grundsätzen argumentieren, das die Wünsche der Kollegen bereits früher geäußert wurden und daher Vorrang genießen.

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