Anhörung des BR zu einer Kündigung
Sind die Unterlagen zur Anhörung des BR zu einer Fristlosen Kündigung Ordnungsgemäß, wenn nicht der Aktuelle Arbeitsvertrag der Anhörung beiliegt?
Gruß Der Gute
Danke für den hinweis das der Arbeitsvertrag uns nicht zusteht, aber doch die aktuelle Entlohnung und die Arbeitsbedingungen, oder?
Danke gironimo , watschenbaum, ich wusste nicht ob man es besser einfach so laufen lässt oder doch schon im Vorfeld an diesen Punkten einharkt. Danke noch mal
Community-Antworten (6)
13.10.2012 um 11:11 Uhr
Der Arbeitsvertrag geht euch als Betriebsrat nichts an um es kurz zu machen. Außerdem habt ihr nur 3 Tage Zeit für die fristlose Kündigung . Ich würde den Arbeitnehmer zur Sitzung einladen, was er dazu sagt. Kann ja auch sein, daß der Arbeitnehmer Gleichgestellt oder Schwerbehindert ist. (Zustimmung Intergrationsamt muss vorliegen ). Gruß berndf
13.10.2012 um 11:28 Uhr
Ja - unbedingt anhören. Man wird oft überrascht sein, dass die Dinge von den verschiedenen Blickwinkeln plötzlich doch ganz anders aussehen.
Der Arbeitsvertrag spielt in der Tat keine Rolle, einzelne Angaben daraus sind dem BR aber mitzuteilen.
Wenn ein Infomangel besteht, kann sich dies für den AN nur positiv auf den Prozeß auswirken. Also nehmt die Informationen so wie sie sind.
13.10.2012 um 11:59 Uhr
Zu Deiner Ergänzung in der Frage:
Sicher - die Rahmenbedingungen muss der AG schon nennen. Ich würde sie dennoch nicht anfordern, wenn der AG sie nicht liefert. Eine fehlerhafte Anhörung geht zu Lasten des AG.
13.10.2012 um 12:49 Uhr
Der ArbV gehoert nicht zu den Unterlagen, welche der AG hier dem BR vorlegen muss.
13.10.2012 um 14:01 Uhr
DerGute, wenn die fristlose Kündigung aufgrund z. B. fehlerhafter Angaben im AV erfolgt, solltet Ihr den AV vorgelegt bekommen. Sonst nicht, wie oben schon geschrieben.
13.10.2012 um 17:44 Uhr
mal ne Frage
welche Rolle würde es spielen, ob ihr "ordnungsgemäß" angehört wurdet oder nicht ? das braucht euch nicht wirklich zu kümmern (außer dem Gekündigten vielleicht einen kleinen Hinweis zukommen zu lassen)
standartgemäß wird dies bei einer Kündigungsschutzklage sowieso vom Anwalt des "Gekündigten" mit "Nichtwissen" bestritten und vom Richter geklärt
irgendwelche diesbezügliche Aktionen des BR im Vorfeld mit dem AG sind eher kontraproduktiv für den Gekündigten, also einfach Bedenken mitteilen, falls man welche hat oder Nichtäußern, falls einem nichts einfällt und ansonsten das Ganze laufen lassen...........
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