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Versetzung - Was ist Ortsnah? Wie sollte man sich als BR verhalten?

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Kitty08
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege will sich auf eine z. Z. befristete Stelle (längerer krankheitsbedingerter Ausfall) in eine andere Abteilung versetzen lassen. Es ist noch nicht absehbar ob die andere Kollegin wieder kommt. Nun steht in der Unterrichtung an den BR, dass bei Rückkehr die Kollegin in eine ortsnahe Region eingesetzt wird. Was ist Ortsnah? Wie sollte man sich als BR verhalten?

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Community-Antworten (2)

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pit47

09.04.2008 um 13:27 Uhr

Hallo Kitty08, nach dem § 121 Abs. 4 SGB III ist ortsnah 2,5 Stunden für Hin- und Rückweg bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit und 2 Stunden bei weniger als 6 Stunden.

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paula

09.04.2008 um 23:16 Uhr

@pit

Warum die Vorschriften des SGB hier heranziehen. Ich würde beim AG eine konkrete Aussage hierzu einfordern. Das sollte auch der MA sich schriftlich geben lassen. Nur so herrscht für alle Beteiligten Klarheit

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