Erstellt am 12.10.2012 um 23:30 Uhr von harvey
Hallo Sisal,
meinst du das gesamte BR Gremium oder nur ein einzelnes BR Mitglied, zB. den BR Vorsitzenden?
Und was meinst du mit der totalen Inkompetenz?
Erstellt am 13.10.2012 um 07:42 Uhr von Hoppel
@ sisal
Ein Betriebsrat kann nicht abgewählt werden. Eher hättest Du aus Sisal einen kuscheligen Angorapullover gestrickt. ;-)
Erstellt am 13.10.2012 um 09:47 Uhr von gironimo
Es gibt natürlich den § 23 BetrVG - also der Weg über Justicia. Aber ob Inkompetenz (wie ist die zu messen? ) als Pflichtverletzung zu sehen ist .... naja - wohl kaum.
Also sehe ich als besten Weg an, bei der nächsten Wahl einen anderen BR zu wählen. Mögen sich kompetentere Kandidaten finden.
Erstellt am 13.10.2012 um 10:51 Uhr von rechtbekommen
Woraus ergibt sich fuer dich die Inkompetenz?? Gruende??
Erstellt am 13.10.2012 um 12:49 Uhr von sisal
Hallo und Danke
Kompetens entsteht durch Lernen (Seminare usw. ) und sich dafür einsetzen,wen man sich aber für die Mitarbeiter nicht einsetzt und diese mit allen Problemen alleine läßt,wie würdet ihr das Bezeichnen...
Erstellt am 13.10.2012 um 13:04 Uhr von rechtbekommen
Das sind wieder kein Fakten, sondern Annahmen und Vermutungen. Man muss zum lernen, Wissen aneignen nicht zwingend auf Seminare. Betreffen einsetzen, muss man auch unterscheiden wo kann und vor allem darf ein BR laut BetrVG es ueberhaupt.
Erstellt am 14.10.2012 um 10:55 Uhr von strusel
Ich selbst habe die Kompetens meines Vorgängers auf die Tagesordnung setzen lassen,
Abwahl des Vorsitzenden und neu Wahl. Alles mit Erfolg !
Erstellt am 15.10.2012 um 08:53 Uhr von Rattle
Hallo,
vorschlagsrecht der arbeitnehmer §86aBrtVG, damit kann zwar kein BR abgewählt werden, aber themen zur behandlung erzungen werden.
MFG
Erstellt am 15.10.2012 um 08:55 Uhr von betriebsratten
Das ist keine Inkompetenz-das ist seiner Majestät folgsame Opposition. Sprich: Wohlverhalten gegenüber dem Arbeitgeber.
Aber Du wirst nicht drumrumkommen-Ämter innerhalb des Gremiums werden durch Neuwahlen innerhalb des Gremiums vergeben-vom Vorsitzenden über den GBR Delegierten etc. pp.
An das BR Amt an sich kommst nur mit einer schwerden Amtspflichtsverletzung und dem Arbeitsgericht dran. Im übrigen aus gutem Grund.
Gruß von den Betriebsratten