W.A.F. LogoSeminare

Bezahlung Schulung Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

S
Schwabennase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinde,

hier meine Frage an die Wissenden: Ich bin AN im Aufsichtsrat einer unserer Tochterunternehmen. Ich mache demnächst eine AR-Schulung für AN-Vertreter. Wer zahlt diese Schulung

a. das Unternehmen, mit dem ich einen Arbeitsvertrag habe b. das Unternehmen, bei dem ich Aufsichtsrat bin oder c. der Betriebsrat

Danke!

1.11304

Community-Antworten (4)

L
leserin

12.10.2012 um 16:44 Uhr

Der BR zahlt NIE, denn er ist Mittellos.

L
leserin

12.10.2012 um 16:47 Uhr

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.

Also, Kosten trägt der AG bei dem man beschäftigt ist

S
Schwabennase

12.10.2012 um 19:46 Uhr

Vielen Dank!

N
Nubbel

12.10.2012 um 19:52 Uhr

eher das unternehmen in dessen aufsichtsrat man sitzt

Ihre Antwort