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Kann der "alte" BR Seminar für "neue" BRV beschließen?

ML
Monique L.
Mai 2022 bearbeitet

Der alte BR ist noch bis zum 27.05. im Amt. Der neue BR ist bereits gewählt und hatte auch schon konstituierende Sitzung. Ich bin im alten BR ordentliches Mitglied und bin nun im neuen BR zur BRV gewählt worden. Da es mir wichtig ist alles richtig zu machen, möchte ich gerne am 07 06. Zur Schulung für BRV. Nun muss der Beschluss ja mindestens 2 Wochen vor Seminarbeginn vorliegen. Darf der alte BR diesen Beschluss machen oder doch schon der neue BR?

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Community-Antworten (8)

D
DummerHund

15.05.2022 um 12:22 Uhr

Der Beschluss kann nur vom neuem BR getroffen werden. Habe aber selbst noch nirgends gelesen das es ein muss ist das dazwischen mindestens 14 Tage liegen müssen. Ich würde da mal mit dem Schulungsanbieter telefonieren und mit dem AG abkaspern

ML
Monique L

15.05.2022 um 12:40 Uhr

Auf der Seite des WAF steht das es mindestens 14 Tage vor Seminarbeginn einen Entsendungsbeschluss geben muss. Damit der AG Zeit hat die Einigungsstelle einzuschalten falls er der Meinung ist es entspricht nicht den Grundsätzen der Erforderlichleit.

C
celestro

15.05.2022 um 14:52 Uhr

Da sollte man mal seinen “Haus und Hof - RA” befragen. Also ob der neue BR hier nicht einfach auch “schon”’einen Beschluss fassen darf (auch wenn noch nicht im Amt”.

DDAG
der Dirk aus G.

16.05.2022 um 10:01 Uhr

Guten Morgen, wir haben als "alter" BR den Beschluss für den "neuen" BR gefasst, das das neue BRM auf Schulung geht, der AG kann ja nein sagen, was bei uns nicht der Fall war. Und da bei dir ja fest steht, das du BRV bist, musst du ja diesen Lehrgang haben, also was spricht dagegen, diesen Beschluss zu befassen?

R
rtjum

16.05.2022 um 10:29 Uhr

sprich doch mal mit eurem AG und erklär ihm die Lage. aber von einer 14-Tage-Frist habe ich auch noch nichts gehört.

R
Relfe

16.05.2022 um 11:35 Uhr

da Du im aktuellen BR als BRM tätig bist, kann der aktuelle BR selbstverständlich Lehrgänge für dich beschließen, warum nicht? Das Recht hat er doch schon die gesammte Amtszeit und wenn er das für notwendig erachtet, kann er das beschließen. Ob der AG das akzeptieren und bezahlen muss, wenn ein einfaches BRM zu einem BRV-Lehrgang geschickt wird? Sicher nur, wenn das BRM als BRV sicher fest steht und das kann der aktuelle BR nicht sicherstellen. Also wäre es besser, der neue BR beschließt diesen Lehrgang oder der AG gibt seine Zustimmung, bevor man die Lehrgangsbuchung veranlasst.

O
Oblatixx

23.05.2022 um 16:54 Uhr

Wenn der neue BR die konstituierende Sitzung bereits gemacht hat, dann steht doch auch fest, wer die neue Vorsitzende ist. Ich meine auch, der alte BR beschließt die Schulung und mit dem AG kann man reden. Warum sollte der euch Klötze in den Weg legen?

R
R.Staunlich

23.05.2022 um 16:59 Uhr

Wenn der alte BR noch im Amt ist, der neue aber schon konstituiert ist, dann ist der alte BR noch für alle Fragen der Mitbestimmung zuständig. Für BR interne Organisationsfragen des neuen BR hingegen der neue BR, also auch für die Schulungen des neuen BR. Der alte BR darf hier keine Beschlüsse zu fassen.

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