Rechtsfrage zum Thema Ordnungsausschußsitzung
Hallo,
ich habe eine Frage und würde mich sehr über eine Antwort freuen. Und zwar geht es um die rechtliche Lage, wenn in einer Ordnungsausschußsitzung ein Gespräch ohne das Wissen der beteiligten Personen aufgenommen wird, wie sieht hierbei die rechtliche Lage aus?
Zum Beispiel wird ein Kollege zu einer Ordnungsausschußsitzung vorgeladen, der der Meinung ist dass ihm Unrecht widerfahren ist. Wenn er Bedenken dabei hat dass der Betriebsrat in dieser Problematik mehr auf Seiten des Arbeitgebers steht als auf seiner und er die Vermutung hegt, das hier mit dem Betriebsrat gemeinsam ein "Urteil" gegen ihn ausgesprochen werden wird, könnte ihm Vertrauensmissbrauch oder ähnliches vorgeworfen werden, welches unter Umständen schwerste Konsequenzen für den betreffenden Kollegen nach sich ziehen könnte?
Könnte er diese ohne das Wissen der beteiligten Personen aufgenommene Gespräch überhaupt rechtlich verwerten können, wenn denn seine Bedenken hierbei bestätigt werden sollten?
Oder würde das nur einen Vertrauensmissbrauch dem Arbeitgeber gegenüber bestätigen und ihm Tür und Tor öffnen, den Mitarbeiter kündigen zu können?
Da dies eine wirklich wichtige Frage ist, wäre ich für jede Art von hilfreicher Antwort sehr Dankbar!
Gruß
Community-Antworten (3)
24.06.2006 um 21:33 Uhr
@Mr. Orange Ordnungsausschuss? Den würde ich sofort als BR verlassen! Was soll dieser denn können?
25.06.2006 um 01:39 Uhr
Ich wusste gar nicht dass es bei Scientology jetzt auch Betriebsräte gibt.
25.06.2006 um 15:04 Uhr
@ Mr. Orange,
Allein die Formulierung "...wird ein Kollege zu einer Ordnungsausschußsitzung vorgeladen", erweckt in mir den Eindruck, dass die Bedenken des Kollegen nicht ganz unberechtigt zu sein scheinen!
Betriebsbußenvereinbarung = Betriebsjustiz = Ordnungsausschuss ?
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