Gespräch mit problematischem Mitarbeiter führen - ja oder nein?
Hallo zusammen, wir haben einen Mitarbeiter im Unternehmen, der zunehmend Probleme macht. Jetzt ist meine Frage, darf ich als BR-Mitglied bzw. das Gremium ein Gespräch diesbezüglich mit ihm führen, ohne die Geschäftsführung zu informieren? Es soll sozusagen als Weckruf für ihn sein. Leider habe ich dazu nichts gefunden und wir wollen das Thema zeitnah angehen.
Community-Antworten (5)
14.05.2022 um 23:24 Uhr
Ja, das darf ein BRM oder das Gremium tun.
14.05.2022 um 23:28 Uhr
Sofern der MA das auch zu lässt.
16.05.2022 um 00:20 Uhr
Der Betriebsrat sollte nicht den Arbeitgeber spielen und entscheiden wer ein...problematischer Mitarbeiter...ist.
16.05.2022 um 10:34 Uhr
"Der Betriebsrat sollte nicht den Arbeitgeber spielen und entscheiden wer ein...problematischer Mitarbeiter...ist." korrekt, aber wenn man als BRM häufiger Beschwerden über einen MA hört, dann kann man das ja auch genauso verpacken im Sinne von "Du Kollege hör mal, wir hören immer mal wieder Beschwerden über Dich, du sollst ... und ... gemacht haben, wie siehst Du das denn?"
Dann ist man nicht die Betriebspolizei geht aber auf die Beschwerden anderer ein und gibt dem MA die Möglichkeit Stellung zu beziehen und ggfls. sein Verhalten zu ändern.
16.05.2022 um 13:23 Uhr
Ich finde nicht, dass es unter "Arbeitgeber spielen" fällt, solange man die richtigen Worte wählt.
Man kann sich einen Mitarbeiter durchaus mal zur Seite nehmen, wenn es Verhalten gibt das ihm ggf. selbst gar nicht bewusst auffällt.
Dann kann lieber ein BRM mal dezent mit dem Zaunpfahl winken, bevor den Arbeitnehmer irgendwann die erste arbeitsrechtliche Eskalationsstufe ereilt.
Natürlich kann man darüber streiten, ob das zu den Aufgaben des BR gehört, der ja in erster Linie kollektivrechtliche Aufgaben verfolgt.
Juristisch betrachtet spricht allerdings nichts dagegen.
Es fällt weder unter die Regelungen nach §79 BetrVG (Betriebsgeheimnisse), noch unter Informationen, die aus mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen entspringen.
Egal welche Paragraphen man noch heranzieht, es ist darüber hinaus auch immer noch ein Unterschied ob man sich gegenüber der Belegschaft verplappert, oder ob man ausschließlich das Gespräch mit einem direkt Betroffenen sucht.
Insofern sehe ich es als unproblematisch an, solange man nicht mit dem erhobenen Zeigefinger kommt, sondern eher partnerschaftlich auf die Ereignisse hinweist.
Verwandte Themen
BEM GESPRÄCH Verkaufsleiter droht unterschwellig
Hallo zusammen Ich hatte letztes Jahr im Oktober ein Bem Gespräch gehabt, meine Vertrauensperson von unserem Betriebsrat war mit dabei, sowie mein Hausleiter. Zu meiner Überraschung kam auch der Verk
Gespräch mit dem GL gescheitert
ÄlterDas war gestern.................................................. Ich wurde heute zu einem Gespräch mit meinem Vorgesetzen ins Büro zitiert. Ich habe geäussert das ich nur im Beisein einer Kollegin (
Fehlverhalten von Betriebsräten? Was tun?
ÄlterGuten Tag, eine in Konfliktmanagement geschulte Betriebsrätin hat es verharmlost, als ich eine ganz schlechte Leistungsbeurteilung im Rahmen eines Mitarbeitergespräches erhielt. Diese sei nur für die
Mitbestimmung ja oder nein - handschriftliche Liste führen mit Namen der Verursacher von Kundenbeschwerden?
ÄlterWir haben eine Reklamationsabteilung, in der sich die Kundenbeschwerden extrem häufen. Nun hat ein BR-Kollege dort in der Abteilung ausgeholfen und wurde vom Teamleiter per mail - die liegt uns vor -
Versetzung von einem BR-Mitglied wirksam?
ÄlterGuten Morgen zusammen, vorab möchte ich erwähnen, dass der Text wahrscheinlich länger sein wird und dafür entschuldige ich mich schon mal. Meine Frage geht direkt um mich selber. Ich bin BR-Mitglie