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Kündigungsfrist

O
OldmanHam
Nov 2016 bearbeitet

Eine Freundin (53J. seit 32J.als Krankenschwester und Stationsleitung beim selben Arbeitgeber) möchte wegen Mobbing die Stelle wechseln und Kündigen. Welche Kündigungsfrist mus Sie einhalten?

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Community-Antworten (3)

R
rechtbekommen

11.10.2012 um 23:53 Uhr

Kommt auf den ArbV/ TV an. Dort stehen.meist die Kuendigungsfrist. Wenn dort nichts steht, gilt das BGB

G
gironimo

12.10.2012 um 12:16 Uhr

.... so ist es - und im BGB steht:

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (...)

aber - siehe Arbeitsvertrag und/oder Tarif

L
Lotte

12.10.2012 um 12:44 Uhr

OldmanHam, wenn es schneller gehen soll, dann sollte sie den Arbeitgeber fragen, ob er einem Aufhebungsvertrag zustimmt.

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