Hallo, bin grad etwas verunsichert und Bitte um Hilfe.
Darf ein Arbeitgeber im Rahmen eines wiederkehrenden Schichtsystems mit Wochenenddiensten also die erste Woche 5 Werktage, dann die folgende Woche Samstag und Sonntagarbeit, usw. den entsprechend zu arbeitenden Sonntag als Urlaubstag berechnen oder wäre das ein Verstoß gegenüber dem Arbeitszeitgesetz. Mein Fall bezieht sich auf die 5,5 oder 6 Tage Woche.

glG lippe