Erstellt am 10.10.2012 um 23:39 Uhr von Erdenbürger
Du bist BRM und BR Neuwahlen sind erst 2014 richtig? Dann hast Du danach noch ein Jahr Kündigungsschutz ( also bis ca. März 2015 ), dann könnte Dein Arbeitgeber Dich kündigen mit Einhaltung eure üblichen Kündigungsfrist, also ungefähr Juni 2015. So jetzt muß Du dir ausrechnen wieviel Geld Du bis Juni 2015 verdienen könntest bei deinen Arbeitgeber, das wäre meiner Meinung nach das mindeste, was ich fordern würde!....... Denn vielleicht wirst Du ja 2014 wieder gewählt und dann wird es nach
meiner Rechnung wieder nur teurer für Dein Chef.
Erstellt am 11.10.2012 um 09:48 Uhr von gironimo
Also jetzt klingt Deine Frage aber anders. In Deiner Frage zuvor wolltest Du einen Aufhebungsvertrag - jetzt will der Arbeitgeber Dich loswerden. Das sind ganz andere Voraussetzungen.
Ich nehme an, Dein AG kennt Deinen Kündigungsschutz; wenn nicht, solltest Du ihn daran erinnern . Laß ihn einfach einen Aufhebungsvertrag anbieten, gehe damit zu einem Fachanwalt und laß ihn prüfen.
Dann wirst Du wissen, ob Du gehen willst oder nicht.