Vorsorgliche Versetzungsablehnung nach §99
Ein Arbeitnehmersol gegen den Willen des BR versetzt werden. In der Abt. sind nur 5 Leute beschäftigt. Dieser AN war auch schon einmal in dieser Abt. beschäftigt. 1 Arbeitnehmer der in dieser Abt. arbeitet hatte aber schon immer Schwierigkeiten mit dem zu Versetzenden. Bis hin zur leichten Tätlichkeit. Einen anderer AN in dieser Abteilung wurde von dem zu Versetzenden vor ca, 2 Jahren psychisch so subversiv gemobbt das derjenige in Psychaterische Behandlung mußte. Schließlich kündigte weil Er den Druck nicht mehr aushielt. Der BR befürchtet das der Betriebsfrieden durch, die Versetzung, in dieser Abteilung gestört wird. Kann der BR aus diesem Grund nach §99, vorsorglich ablehnen?
Community-Antworten (8)
11.10.2012 um 13:29 Uhr
@rkoch Nur mal so für mich: Der AN und der AG sind sich einig über eine Versetzung. Der BR will dennoch mitbestimmen (?) und die Versetzung verhindern. Und ein Gericht soll das entscheiden können. Zweifel!
10.10.2012 um 17:59 Uhr
Nein - wenn Ihr die Anhörung erhaltet, ist es ja immer noch vor der Versetzung. Sofern sich Zustimmungsverweigerungsgründe aus dem § 99 BetrVG ergeben, könnt Ihr diese vortragen.
Wenn die Situation so schlimm ist, wäre es doch ohnehin an der Zeit, mit dem AG darüber zu reden und nach Lösungen zu suchen - da würde ich nicht erst auf einen Versetzungsantrag warten.
10.10.2012 um 19:42 Uhr
gironimo, vielleicht war ja der Wechsel schon damals die Lösung?
littlehelper, war es so? Hat der Kollege aufgrund der Vorkommnisse damals die Abteilung verlassen? Wie lief es denn in der Abteilung, in der der Kollege zwischenzeitlich gearbeitet hat? Wenn Ihr nicht den Weg des gemeinsamen Gesprächs, wie gironimo schon vorschlug, gehen wollt würde ich mit § 99 (2) Nr. 3 argumentieren. Ob das dann Erfolg hat, wird im Zweifel der Richter beurteilen.
11.10.2012 um 00:11 Uhr
ich würde mich als BR mal fragen ob es hier nicht ein grundsätzliches Problem gibt und wie man das löst....
11.10.2012 um 10:55 Uhr
Ich verstehe das "vorsorglich" mal so, dass ihr den Antrag nach §99 schon vorliegen habt und die Versetzung "vorsorglich bzgl. der zu erwartenden Spannungen zwischen den AN" ablehnen wollt.
Als Ablehnungsgrund käme IMHO auch evtl. die Nr. 4 in Frage. Wenn zu erwarten ist, dass der AN wegen der durch Tatsachen belegten früheren Probleme erneut in diese Situation kommen würde, so sehe ich das schon als "Benachteiligung" an. Evtl. könnte man (wie Lotte schon schrieb) auch mit Nr. 3 argumentieren - z.B. die "leichte Tätlichkeiten" eines anderen AN könnte für den AG einen Grund zur Kündigung dieses AN darstellen, insofern könnte die Versetzung z.B. mit dem Ziel erfolgen (weit hergeholt, zugegeben), dass der AG auf wiederholte Tätlichkeiten spekuliert um den ANDEREN AN loszuwerden.
Beides ist als Grund ziemlich vage, reicht aber zumindest mal aus, dass der AG sich die Zustimmung vom ArbG holten muss um die Versetzung durchführen zu dürfen. Insofern bliebe abzuwarten ob er das tut... Und falls er es tut seid ihr aus der Schusslinie. Falls der Richter die Zustimmung erteilt könnt ihr sagen "wir haben getan was wir konnten"....
11.10.2012 um 13:17 Uhr
rkoch, ja so dachte ich mir das auch ;-) Schön, Dich mal wieder zu lesen.
11.10.2012 um 14:58 Uhr
Kölner, ob der AN hier einverstanden ist, finde ich nirgendwo.
Aber selbst wenn der AN einverstanden ist: Wenn eine Störung des Betriebsfriedens zu erwarten ist, könnte der BR, sollte es zur Störung kommen, sogar noch ganz andere Kaliber auffahren. Ob der Sachverhalt so brenzlig ist, wie der BR es anscheinend empfindet, kann sicher nur vor Ort entschieden werden. Und wenn er brenzlig ist und der BR das schlüssig darlegen kann, wird sich wohl auch ein Gericht damit beschäftigen.
11.10.2012 um 15:56 Uhr
@Kölner
Nach DER geschilderten Geschichte (AN wurde in der Abteilung schon mal mit "Tätlichkeiten" bedroht und hat selbst einen anderen AN dieser Abteilung schon bis zur Kündigung getrieben) bin ich mir nicht sicher, ob der AN wirklich freiwillig in der Abteilung arbeiten möchte. (Vielleicht soll er ja auch den AN ersetzen den er erfolgreich weggemobbt hat ?)
BTW: Nachdem ich JETZT die Sache wegen Kölners Antwort nochmal gelesen habe und erst kapiert habe, dass es der zu versetzende AN war, der da einen anderen AN bis zur Kündigung "gemobbt" hat, sehe ich ggf. auch Nr. 5 als gegeben, je nachdem ob er diese Aktion mit den verbleibenden AN möglicherweise wiederholen würde..... Insofern kann ich auch verstehen, dass der BR da selbst dann Bedenken hätte wenn der AN einverstanden ist.
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