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Betriebliche Kündigung während Krankenzeit

L
Lemke0102
Feb 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich hoffe hier etwas Hilfe zu erhalten

Bin seit dem 09.11.2024 wegen einem Unfall krankgeschrieben.

Habe zwei OP's hinter mir und bin weiter hin auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben in Absprache mit dem Arzt.

Nun habe ich eine vorsorgliche kündigung erhalten mit eventueller Übergabe an den neuen Arbeitgeber. Was aber nicht garantiert und eventuell keine Übergabe stattfinden wird.

Meine Frage: Ich hatte 7 Tage Rest Urlaub vom letzten Jahr die bereits beantragt wurden aber wegen dem Unfall nicht beansprucht wurde.

Und dieses Jahr von Januar bis zu dem Tag wo es endet sammelt sich ja auch was.

Wird dieser wenn man krankheitsbedingt nicht In der Lage ist zu beantragen ausgezahlt ?

552019

Community-Antworten (19)

OH
Olav HB

29.01.2025 um 15:45 Uhr

Ok, Kündigungen während der Arbeitsunfähigkeit sind grundsätzlich nicht einfach, vor Allem nicht nach so kurzer Zeit. Das wäre das Erste was zu prüfen wäre. Hierbei kann der Rechtsschutz deiner Gewerkschaft sicher helfen.

So wie du das aber schreibst "Übergabe an einem neuen Arbeitgeber..." riecht das nach einem Betriebsübergang. Der alten Betrieb wird von ein (formal rechtlich) neuen Arbeitgeber übernommen und nun bekommen die Beschäftigten ein entsprechenden Vertragsänderung. Dabei wird gerne eine Änderungskündigung benutzt, der aber so in der Regel gar nicht erforderlich ist (aber Druck auf Leute ausübt um zu schlechtere Bedingungen zu arbeiten. Du musst weder die Übernahme, noch eine Änderungskündigung zustimmen. Sollte der AG sich entscheiden zu kündigen, reichst Du Kündigungsschutzklage ein (Frist einhalten!). In dem Fall wird, auch bei ein ruhender Vertrag (du bist aus der Lohnfortzahlung raus ins Krankengeld), geprüft, ob die Kündigung rechtens ist

Der Resturlaubsanspruch aus 2024 bleibt dir bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten, erst dann kan eine Abgeltung erfolgen. Gleiches gilt für den in 2025 erworbene Ansprüche.

L
Lemke0102

29.01.2025 um 15:52 Uhr

Viele Dank für die Antwort

"Rechtsschutz deiner Gewerkschaft sicher helfen"

Könne Sie mir das etwas genauer erklären bitte ich bin da total unerfahren. Ich muss auch noch hinzufügen das wir kein Betriebsrat haben.

Ich habe auch keine rechtschutzversicherung.

Es sieht nicht danach aus das wir übernommen werden und ja wenn doch dann zu anderen Bedingungen. Habe aber die Information erhalten das es nicht danach aussieht und wir noch eine betrieblich bedingte Kündigung erhalten werden.

S
SabiKa86

29.01.2025 um 16:11 Uhr

Wenn Du die Kündigung (Schriftlich !) bekommen hast, musst Du innerhalb der nächsten 3 Wochen nach Zugang bei dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Nach dieser Frist wird es sehr schwer, noch etwas an dem Sachverhalt der Kündigung zu ändern.

In der ersten Instanz am Arbeitsgericht kann man sich auch ohne einen Anwalt selbst vertreten. Die Rechtspfleger dort vor Ort helfen einem auch weiter, wenn man die Klage einreichen will.

Falls Du in einer Gewerkschaft bist, kannst Du auch deren Hilfe in Anspruch nehmen. Dort hat man in der Regel Fachanwälte für Arbeitsrecht an der Hand, die einem dann weiterhelfen und die Kosten trägt die Gewerkschaft.

Falls Du privat anwaltliche Unterstützung benötigst, so sind die Kosten am Arbeitsgericht von Dir selbst zu tragen. Egal wie das Verfahren ausgehen - jede Seite zahlt seine Kosten selbst. Eine Versicherung, die Arbeitsrecht beinhaltet könnte hier weiterhelfen.

Was steht denn überhaupt in der Kündigung drin ? Welche Kündigungsgründe sich denn aufgeführt ?

Wichtig wäre auch zu wissen, wie groß denn Deine Firma ist und wie lange Du dort schon beschäftigt bist. Aus diesen Daten lässt sich dann ableiten, ob das Kündigungsschutzgesetzt überhaupt Anwendung findet.

Liebe Grüße Sabine

L
Lemke0102

29.01.2025 um 16:36 Uhr

Grund: Auftraggeber hat den Vertrag beendet und dieser läuft nun zu Ende und wird dann von einer anderen Firma übernommen.

Das war ein riesen Verlust für mein Unternehmen was zu dieser betrieblichen Kündigung geführt hat. Wir können nicht weiter beschäftigt werden.

Bin seit 5 Jahren in diesem Unternehmen.

In 2 Länder wird gearbeitet aber gering Mehr hier in Deutschland Also ich würde sagen nicht so gross Aber auch nicht klein. Es ist halt kein internationales Unternehmen.

X
XYZ68

29.01.2025 um 17:11 Uhr

Wenn ihr mehr als 10 Leute in Vollzeit seid, greift das Kündigungsschutzgesetz.

An jedem Arbeitsgericht gibt es einen Rechtspfleger, der beim aufsetzen der Klage hilft. Die machen keine Beratung, aber es ist erstmal eine Hilfe. Unbedingt die 3-Wochen-Frist nach Eingang der Kündigung beachten.

Sollte die Firma verkauft worden sein oder werden, gelten die Arbeitsverträge weiter.

Aber ich vermute, dass dies nicht der Fall ist, sondern ihr ggf. zum neuen Auftragnehmer wechseln sollt zu anderen Konditionen.

Falls du Klage einreichst, wird es erstmal einen Gütetermin beim Arbeitsgericht geben.

Da kannst du auch ohne Anwalt hin, das ist nicht unüblich. Üblicherweise wird hier eine gütliche Einigung versucht. Das heißt, es wird dir eine Abfindung angeboten, diese sollte mindestens bei einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr sein.

Die Richter sind da meist auch hilfreich, grade wenn man ohne Anwalt kommt.

Falls du in einer Gewerkschaft sein solltest, wende dich für Unterstützung an diese, in der Mitgliedschaft ist eine Rechtschutzversicherung enthalten.

Ansonsten hast du vielleicht ja auch jemanden in deinem Umfeld, der sich ein wenig auskennt.

Und auch wir helfen gern, allerdings sind wir keine Rechtsberatung sondern nur Laien

L
Lemke0102

29.01.2025 um 17:37 Uhr

Das war schon sehr hilfreich Habe einiges dazu gelernt Vielen Dank für die Mühe das weiss ich seht zu schätzen.

Ich habe gelesen das bei einer betrieblich kündigung eine abfindung nicht ausgezahlt werden muss.

Naja gut ich werde mich schlau machen ob die Kündigung jetzt in meiner Situation außerhalb der Lohnfortzahlung überhaupt gültig ist.

Bleibt noch abzuklären wegen dem Urlaub von 2024 und 2025.

Ich hatte eine Person am Telefon vom Unternehmen an den man sich wenden kann wenn man fragen hat.

Und die meinte das der Urlaub gestrichen wird wenn er nicht beansprucht wird.

Da hab ich gesagt: wie soll ich den beanspruchen bin doch krank geschrieben .

Antwort: Urlaub wird dann gestrichen und nicht ausgezahlt.

R
RudiRadeberger

29.01.2025 um 17:39 Uhr

"Ok, Kündigungen während der Arbeitsunfähigkeit sind grundsätzlich nicht einfach"

Das muss ich leicht korrigieren. Kündigungen während AU sind genauso leicht oder schwer wie bei gesunden MA.

Nur die Kündigung "wegen Krankheit" ist kompliziert. Liegt aber hier ja nicht vor.

L
Lemke0102

29.01.2025 um 17:41 Uhr

Ne das liegt nicht vor Es ist einfach nur eine betriebliche kündigung weil wir nicht weiter beschäftigt werden können.

L
Lemke0102

30.01.2025 um 06:01 Uhr

Ehrlich gesagt weiss man da sowieso nicht genau wie man vorgehen soll.

Von einem bekannten der so ähnlichen Fall hatte ( ausser das er nicht krank und Im krankengeld war )

Hab ich erfahren das so eine betriebliche kündigung nach Verlust eines Auftraggeber und solch einer Anzahl an Mitarbeiter ( über 500 Leute ) die nicht mehr beschäftigt werden kann ) rechtskräftig ist.

Da kann der Betrieb abfindung zahlen muss es aber nicht.

Also ganz egal ob krank geschrieben oder nicht.

Was mich nur wundert Gestern im Gespräch mit der Personal Abteilung wurde mir gesagt das der Urlaub von letztes Jahr 2024 und Januar 2025 bis Datum letzter Tag,

Der Urlaub gestrichen wurde und nicht ausgezahlt wird.

Und das versteh ich einfach nicht Weil wenn man Krankheits bedingt den Urlaub nicht nehmen kann und die einem ja auch kein Urlaub gewähren können. Muss er doch ausgezahlt werden.

(Sie können sich den Urlaub auszahlen lassen, der Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses noch zusteht (Urlaubsabgeltung). Gerade nach langer Krankheit stehen Ihnen hohe Beträge für Ihren Resturlaub zu. Denn konnten Sie die Urlaubstage wegen Krankheit nicht nehmen, bleiben Ihnen diese mindestens 15 Monate erhalten - Info aus Dem Internet)

Da weiss ich jetzt echt nicht wie ich vorgehen soll.

X
XYZ68

30.01.2025 um 09:30 Uhr

Noch ein paar Fragen: Habt ihr einen BR?

Wer bitte erzählt denn, das es bei betriebsbedingten Kündigungen keine Abfindung gibt? Diese Kündigungsform ist die einzige, bei der die Abfindung sogar im Gesetz steht. Da gibt es zwar ein paar Rahmenbedingungen zu erfüllen, aber gesetzlich währen es dann die 1/2 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. (Voraussetzung: in der Kündigung steht das es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und das man Anspruch auf diese Abfindung hat, wenn man auf eine Klage verzichtet.)

Deshalb der dringende Rat: reiche umgehend Kündigungsschutzklage ein!

Der Urlaub muss ausgezahlt werden, solltest du ihn nicht nehmen können.

@Uschi4 Genau die Situation von Lemke0102 zeigt, wie wichtig ein Betriebsrat und auch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft sein können. Bei großen Personalabbau ist der BR mit im Boot und kann einen Interessensausgleich und einen Sozialplan verhandeln und somit den Kollegen auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sichern. Und die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft bietet rechtliche Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Das der Arbeitgeber fälschlicherweise sagt, dass er den Urlaub einfach streichen will ist halt gegen das Gesetz.

K
Kehler

30.01.2025 um 09:30 Uhr

Unser Troll hat einen neuen Namen, Uschi4!

L
Lemke0102

30.01.2025 um 11:24 Uhr

Das Unternehmen In ich momentan noch tätig bin hat kein Betriebsrat.

Kündigungsschutzklage einreichen ist ja einfach gesagt.

Hab ja keine Rechtsschutz Versicherung Wie soll ich diese Kosten tragen.

Bin dabei mir eine neue Arbeit zu suchen was nicht lebte dauern dürfte.

Wie mach ich das am besten mit dem urlaub auszahlen weil die sich ja wie es aussieht weigern und behaupten er wäre gestrichen.

J
jutti1965

30.01.2025 um 12:34 Uhr

Lemke0102 doch ist es, du bekommst bei Gericht kostenlose Hilfe von einem Rechtspfleger. Du brauchst nicht unbedingt einen Rechtsanwalt bei der Verhandlung, kannst aber auch Prozesskostenhilfe beantragen dann wird dir eventuell ein Rechtsanwalt bezahlt. Wichtig ist dass du innerhalb der 3 Wochen kündigst!! Die können nicht behaupten dein Urlaub sei gestrichen, das geht nämlich nicht! Sie müssen auf jeden Fall ausbezahlen, wenn sie das nicht tun, wieder ab zum Gericht und darauf klagen.

L
Lemke0102

30.01.2025 um 12:50 Uhr

Ich soll innerhalb 3 Wochen kündigen ? Eine Kündigung von mir selbst wäre doch ein riesen Nachteil.

Das versteh ich jetzt nicht Entschuldigt bitte aber das ist für mich das erste mal dass ich in solch einer Situation bin.

Ich habe ja bereits eine vorsorgliche kündigung erhalten Bei nicht Übergabe an die andere Firma was der Fall sein wird bekomm ich eine Betriebs bedingte Kündigung.

Wieso sollte ich selber innerhalb 3 Wochen kündigen ?

X
XYZ68

30.01.2025 um 13:20 Uhr

Es gibt keine vorsorgliche Kündigung. Entweder es ist eine Kündigung oder eben nicht.

"Ich soll innerhalb 3 Wochen kündigen ?" Das war wohl ein Tippfehler, gemeint ist, das du die Kündigungsschutzklage einreichen sollst.

Nochmals der dringende Rat Geh zu deinem Arbeitsgericht, dort gibt es Rechtspfleger, die helfen dir bei der Einreichung der Klage. Nimm auch die Abgeltung des Urlaubes mit auf. Das kostet dich die Fahrtkosten zum Gericht. Dann kommt die Einladung zum Gütetermin. Und keine Sorge, du kannst dort dem Richter alles erzählen. Die meisten Arbeitsrichter lassen einen schon recht deutlich wissen, was geht und wo man keine Chance hat. Im Rahmen der Güteverhandlung kann man sich auch auf eine Abfindung einigen. Ohne eine Sperre vom Arbeitsamt.

Es gibt keinen Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht.

Und noch einen weiteren Rat: Schließe entweder für die Zukunft eine Rechtsschutzversicherung ab, die Arbeitsrecht beinhaltet oder tritt in eine Gewerkschaft ein. Du siehst ja selbst, wie schnell man Hilfe benötigen kann.

L
Lemke0102

30.01.2025 um 13:25 Uhr

Ja da hast du recht das werde ich auf jedenfall machen diese Rechtsschutz Versicherung.

Aber das ich bereits 3 Monate krankgeschrieben bin wegen eine Operation hat kein Nachteil mit dem Arbeitsgericht oder ?

L
Lemke0102

30.01.2025 um 18:22 Uhr

Eine Frage habe ich noch.

Im Bundesurlaubgesetzt § 7

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Da steht der der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Übertragung ins nächste Jahr nur möglich wenn in der person des Arbeitnehmers liegende Gründe rechtfertigen das es nicht möglich war.

Was ja in meinem Fall so ist da ich seit dem 09.01.2024 krankgeschrieben bin.

bei (4) steht dann, dass es nur abzugelten ist wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird / oder ganz / teilweise nicht gewährt werden kann.

da ich darüber hinaus krankgeschrieben bin heisst es doch das der Resturlaub und der vom 2025 bis ende ausgezahlt werden muss.

es konnte mir nicht gewährt werden und ich konnte es nicht nehmen.

versteh ich das richtig ?

R
rtjum

31.01.2025 um 14:14 Uhr

"Diese Kündigungsform ist die einzige, bei der die Abfindung sogar im Gesetz steht."

Wenn Du die 1a (und damit ist nicht gemeint, dass es eine besonders gute Kündigung ist) meinst, dann besteht der Anspruch aber nur wenn man keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde erhebt.

Da steht nirgends, dass man immer Anspruch auf eine Abfindung hat.

Ab zu einem Anwalt oder Gewerkschaft. Eine Erstberatung ist nicht so fürchterlich teuer und kostet meist so 150-200 Euro.

X
XYZ68

03.02.2025 um 08:47 Uhr

@ rtjum Ja, genau das, und ich habe auch geschrieben, das es dazu bestimmter Bedingungen braucht.

Aber est ist nun einmal auch die einzige Abfindung, die eine gesetzliche Regelung hat. Und wenn es keinen BR gibt und man selbst sich nicht vor das Arbeitsgericht traut, weil man seine Rechte nicht kennt.....

@ Lemke0102 Das mit dem Urlaub hast du richtig verstanden. Wenn dein Arbeitgeber bockt, bleibt aber auch hier nur der Weg zum Gericht.

Meiner Tochter wollte ein Arbeitgeber mal den Lohn nicht zahlen, weil sie sich erlaubt hatte zu kündigen. Wir mussten vor das Arbeitsgericht und alles einklagen. Natürlich hat sie gewonnen auch ohne Anwalt. Da der Arbeitgeber es nicht für nötig befand, vor Gericht zu erscheinen, bekam er sofort ein Versäumnisurteil. Die Verhandlung war Ende Oktober und zu Nikolaus war das Geld auf dem Konto.

Deine AU beeinflusst die Klage beim Arbeitsgericht nicht. Du hast ja eine betriebsbedingt Kündigung erhalten. Eine krankheitsbedingte Kündigung hat andere Voraussetzungen.

Für seine Rechte muss man schon einstehen.

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