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Warum so einfach - was tun bei Änderungskündigung?

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peter58
Jan 2018 bearbeitet

Zum Anfang, vorher kein Arbeitsvertrag, kein Betriebsrat, hatten den LKW immer am Wohnort. Diese Kündigung hat ein Freund von mir bekommen. Weil mir dasselbe bevor steht versuche ich natürlich informationen vorher zu bekommen. Unser Arbeitsweg beträgt durch solch eine Kündigung von täglich 200 Km, ich oder mein Kumpel können uns das nicht leiseten. Kann man degegn denn nicht was tun.

Für antworten möchte ich mich im voraus bedanken.

Gruß Peter

"Direktionsrechtsausübund; vorsorgliche Änderungskündigung

Sehr geehrter Herr.........

logistische Notwendigkeiten zwingen uns dazu, Veränderungen in der Disposition unserer Fuhrparks vorzunehmen , von welchen Sie betroffen sind.In der Vergangenheit wurden Ihnen als Kraftfahrer Fahraufträge zugeteilt, die es ermöglichten , dass Sie die von Ihnen durchzuführenden Entsorgungstouren von Ihrem Wohnort aus beginnen. Dies ist in Zukunft jedoch nicht mehr möglich , da Ihnen im Rahmen Ihrer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit als Kraftfahrer zukünftig andere Entsorgungstouren zugewiesen werden. Wir weisen Sie deshalb hiermit an, ab sofort Ihre Tätigkeit als Kraftfahrer zu Arbeitsbeginn auf unserem Betriebsgelände -------- aufzunehmen und Ihre Tätigkeit dort zu beenden, konkret Ihr Dienstfahrzeug auf unserem Betriebsgelände zu übernehmen und es dort nach Abschluss Ihrer Entsorgungstour wieder abzustellen. Höchst vorsorglich für den Fall, das unsere vorstehende Weisung wider Erwarten nicht von unserem arbeitgeberseitigen Direktionsrecht gedeckt sein sollte,kündigen wir hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31.12.07.Wir bieten Ihnen gleichzeitig im Rahmen der vorsorglichen Änderungskündigung an, das mit uns bestehenede Arbeitsverhältnis ab dem 01.01.08 zu ansonsten unveränderten Arbeitsbedingungen mit der Maßgabe fortzusetzen, das Sie ab dem 01.01.08 Ihre Tätigkeit als Kraftfahrer werktäglich auf unserem Betriebsgeläne in -------- jeweils zu Dienstbeginn aufnehmen und auf unserem Betriebsgelände jeweils zu Dienstschluss beenden"

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Community-Antworten (6)

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TROISDORFER

31.10.2007 um 12:16 Uhr

Bitte Suche Schnellstmöglich einen Anwalt auf,sich über die Änderungskündigung beraten lassen . MFG Es ist in ihren Fall(Kündigung)zu gewagt ihnen eine Konkrete Antwort zu geben . wie denken die anderen darüber ?

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Werner

31.10.2007 um 12:47 Uhr

Ich kann mich der Aussage von troisdorfer nur anschließen! Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen (oder für Mitglieder die Gewerkschaft Verdi)

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Kölner

31.10.2007 um 21:31 Uhr

@peter58 Ich glaube, dass der AG - ganz legal - so entscheiden kann und sein Vorgehen vom Direktionsrecht nach GewO gedeckt ist!

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peter58

31.10.2007 um 21:52 Uhr

ja Kölner, das mag ja alles seine Richtigkeit haben. Die Frage ist doch nur, was bleibt mir jetzt übrig.

K
Kölner

31.10.2007 um 21:55 Uhr

@peter58 Ähmmm... ...die Arbeit vom Arbeitsort beginnen?

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peter58

31.10.2007 um 22:15 Uhr

na ja dann habe ich also Pech. und weiter geht das Spiel. Danke euch recht recht herzlich für eure hilfreichen antworten.

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