Erstellt am 09.10.2012 um 15:15 Uhr von rkoch
Letztlich entscheidet der Arzt, in welchem Umfang der Kollege am Arbeitsleben teilhaben kann. Insofern würde ich diese Frage mit dem Arzt klären. Wenn dieser bzgl. der Teilnahme an dem Seminar keine Bedenken hat, warum nicht? Sofern der Lehrgang dem AN am Ende den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben noch erleichtert oder gar für seine zukünftige Arbeit unabdingbar ist würde ich auf jeden Fall versuchen, dass der Kollege an diesem Lehrgang teilnimmt.
Evtl. ist der Teilnahmewunsch des AG auch dem Umstand geschuldet, dass der AG hier ja die Lohnkosten für das Seminar spart. Sofern also der AG nach der Wiedereingliederung ihm das Seminar nicht mehr genehmigen würde, würde ich den Spatz in der Hand festhalten...., falls das Seminar auch später sein kann sieht die Sache u.U. anders aus.