Erstellt am 09.10.2012 um 10:53 Uhr von rkoch
... Ich frage mich warum Betriebsräte immer auf dem Betriebsübergang rumreiten.... Der ist im Sinne des BetrVG so relevant wie ein Apfel der in China vom Baum fällt....
Die Frage ist doch allein: Ändert sich durch diesen Vorgang irgendetwas an Eurem BETRIEB (z.B. ggf. Betriebsverschmelzung, wenn am selben Standort andere Konzernbestandteile existieren, die bislang nicht zum Betrieb gehörten.)? Falls ja: Betriebsänderung, Falls nein: Für den BR vollkommen uninteressant, abgesehen vom/von
- wirtschaftlichen Aspekt -> WA des GBR.
- Beteiligung am GBR: Mitglieder bestimmen.
- ggf. noch andere Aspekte, wie Aufleben der Wirkung von GBV, etc.
- etc.
Aber nochmal: Mit der Frage einer Betriebsübergang oder auch nicht hat das NULL zu tun. Am Ende ist das wohl eher eine Verschmelzung nach UmwG als ein Betriebsübergang. Aber auch hier gilt das o.g.
BTW: "Voll in den Konzern integriert" gibt es in diesem Sinne nicht. Wenn, dann werdet ihr mit einem anderen Unternehmen im Konzern verschmolzen, ggf. mit der Mutter. Wird ein Unternehmen in einen Konzern "integriert", bleibt das Unternehmen als solches erhalten, nur die Macht über die Entscheidungen des Unternehmens geht dann auf den Konzern (der Konzernspitze, Muttergesellschaft) über, ggf. durch Kauf (= Betriebsübergang) oder Erwerb von Mehrheitsanteilen (= kein Betriebsübergang).