Erstellt am 08.10.2012 um 14:33 Uhr von petrus
Der BR teilt die Nichtanhörung dem MA (gern schriftlich) mit - mit dem Hinweis dass damit die Kündigung null und nichtig ist (selbst in der Probezeit!), wenn er dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist vor dem Arbeitsgericht klagt, und rät ihm dringend, sofort die Rechtsberatung seiner Gewerkschaft oder einen FA für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Erstellt am 08.10.2012 um 14:37 Uhr von brsieben
...wenn der BR die Frist ohne Reaktion verstreichen lässt, hat das erstmal keine anderen Folgen als eine Zustimmung oder ein Widerspruch. Der AG kann die Kündigung in jedem Fall weiterlaufen lassen.
Relevant wird die Reaktion des BR erst in einem Kündigungsschutz-Verfahren.
Klagt der AN nicht gegen die Kündigung, ist es egal, was der BR dazu gesagt hat.
Erstellt am 08.10.2012 um 15:05 Uhr von petrus
@brsieben:
Welche Frist und welche Reaktion? Worauf sollte denn der BR Deiner Meinung nach reagieren, wenn er nicht gehört wurde?
Erstellt am 08.10.2012 um 15:13 Uhr von brsieben
@petrus
au, hab den Satz anders gelesen.
Wenn der BR gar nicht erst gehört wurde, hat der AG einen Formfehler begangen, der in einem Kündigungsschutzverfahren dazu führt, dass der Richter sich mit den Fakten gar nicht mehr beschäftigt, sondern gleich die Kündigung für unwirksam erklärt.