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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtdienst und Arbeitgeber

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teufelsengel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,brauch Hilfe

Welche Möglichkeit hat der BR wenn der AG, Mitarbeiter in den Nachtdienst befiehlt,ja sogar teilweise droht.Wir arbeiten in einem Altenheim / Pflege ( Privat ) Unser AG besetzt die Stelle als PDL und tut gar nichts dafür.Ich dachte immer,er müsse im Bedarfsfall einspringen ? Seine Antwort ist immer er kann das nicht,er hätte andere Sachen zu tun!! Was noch erschwerend dazu kommt ,der Tagdienst muss dann den Nachdienst machen, dann fehlen wieder Leute im Tagdienst. Weiß jemand ab wann ( Alter ) man keinen ND mehr machen muss.

Ich hoffe auf Euere Hilfe und Danke im Voraus.

                                                   harald
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Community-Antworten (3)

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Kölner Akzeptiert

07.10.2012 um 12:42 Uhr

@harald Das ist eine reine Arbeitnehmerfrage, nicht wahr? Ihr habt KEINEN Betriebsrat, oder? Erklärung: Denn dann könnte man hinsichtlich der Dienstplanung einschreiten.

So wird der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen können, ohne dass man als Arbeitnehmer hier etwas anderes bewegen kann. Vielleicht ginge hinsichtlich der Länge/Dauer der Arbeitszeit noch ein gewichtiger Hinweis (anonymer) an das Amt für Arbeitsschutz...

Übrigens: In der Pflege sind Nachtdienste durchaus möglich. ;-)

@Marianne Die arbeitsmedizinische Untersuchung führt aber auch nicht AUTOMATISCH zu einer dauerhaften Tagschicht...

M
Marianne

07.10.2012 um 12:41 Uhr

Wenn hier Mehrarbeit entsteht, seid ihr doch in der Mitbestimmung und dann könnt ihr einfach einmal NEIN sagen.

Die Versetzung von einer Schicht in die andere (Tag- zu Nachtschicht oder Normal- zu Wechselschicht) stellt in aller Regel keine Versetzung dar. Die bloße Veränderung der Arbeitszeitlage stellt nämlich keine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG dar.

Aber, beim Übergang von der Arbeit in Normalschicht zu Wechselschichtarbeit hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitzubestimmen.

Weiter könntet ihr das Thema einmal unter dem Aspekt Arbeits- und Gesundheitsschutz, also auch Schutz vpr Überbelastung angehen.

Ob ein Arbeitnehmer nachtdiensttauglich ist, darf er ab dem 50. Lebensjahr (und nur hier wird diese Altersgrenze m.W. relevant) einmal jährlich ärztlich überprüfen lassen, dazu § 6 Abs.3 ArbZG.

H
Hoppel

07.10.2012 um 14:07 Uhr

@ teufelsengel

"Unser AG besetzt die Stelle als PDL und tut gar nichts dafür.Ich dachte immer,er müsse im Bedarfsfall einspringen ?"

Die Frage ist doch wohl nicht wirklich ernst gemeint?! Eine PDL ist sicherlich nicht verpflichtet, im Bedarfsfall als Springer in der Pflege aktiv werden zu müssen. Aber als AG und PDL in Personalunion würde ich u.U. darüber nachdenken wollen. Vor allem, wenn die Vorraussetzungen für einen solchen Heimbetrieb (§ 11 HeimG) womöglich nicht mehr gewährleistet wären ...

So wäre ggf. auch ein Hinweis an diese zuständige Aufsichtsbehörde förderlich ...

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