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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber redet Vorsitzenden schwindelig

F
Florentine
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben ein Problem. Immer wenn der Betriebsrat Beschlüsse fasst und diese dem Arbeitgeber mitteilt, verabredet der sich mit dem Vorsitzenden und dieser lässt sich dann auf faule Kompromisse ein. Er macht das nicht mit böser Absicht. Der Arbeitgeber redet so lange auf ihn ein, bis er völlig iritiert zustimmt. Er ist sich keiner Schuld bewust. Unser Arbeitgeber ist ein geschickter Redner. Was können wir tun?

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Community-Antworten (17)

N
Nubbel

06.10.2012 um 21:35 Uhr

ihr könntet euren vorsitzenden ebenfalls geschickt machen:)

K
Kölner

06.10.2012 um 22:18 Uhr

@Nubbel Geschickt in Rente als BRV schicken. Stimmt!

V
Valdi

06.10.2012 um 22:21 Uhr

Wenn der BRV sich keiner Schuld bewusst ist, Abwaehlen!!! Zustimmen kann nur das Gremium per Beschlus oder ein Ausschuss nach & 28. BRV vertritt den BR nach aussen im Rahmen seiner gefassten Beschluesse. Egal wie gut der AG labern kann, rechtlich gelten eure Beschluesse.

N
Nubbel

06.10.2012 um 22:43 Uhr

ich hatte was anderes im sinn, wollte an das gute glauben. ich würde ihn mit wissen füttern

F
Florentine

06.10.2012 um 22:54 Uhr

Warum sollten wir ihn abwählen? Ich fürchte keinem von uns würde es anders erkehen! Kann man als BR einen sogenannten Personal Trainer buchen, der ihm das nötige beibringt?

R
rechtbekommen

06.10.2012 um 23:23 Uhr

Der BRV muss die gefasten Beschluesse so umsetzen. Er kann nicht einfach anders handeln. Dieses Handen ist dann nichts wert, da der Beschluss bindend ist. Aber lasst doch die Beschluesse dem AG einfach durch die Hauspost zukommen. Weiter koennt uhr im § 74er Gespraech die Meinung sagen, also Klartext reden.

V
Valdi

06.10.2012 um 23:24 Uhr

Mein Ratschlag, Inhouse Taining BetrVG fuers ganze Gremium.

G
gironimo

07.10.2012 um 11:51 Uhr

Ich denke, da ist für den BRV eher ein Spezialseminar Verhandlungsführung und Kommunikation angesagt.

Zwischenzeitlich könnt Ihr vielleicht nur zu zweit zum Chef gehen (machen ohnehin viele Betriebsräte) oder Ihr teilt dem Chef unter Umständen mit, dass die Zusagen des BRV nicht der Beschlußlage entsprechen und Ihr Euren Beschluß unverändert weiter aufrecht haltet.

K
Kölner

07.10.2012 um 12:32 Uhr

@gironimo Dieses Seminar steht allen BRM zu - deswegen sollten vll. alle dieses Seminar besuchen.

@Florentine Wenn man um die Schwächen eines BRV weiss, selbige prinzipiell nicht gut findet, ihn aber hier verteidigt und bereit ist, ihm einen PersT. zukommen zu lassen, der ist entweder selbst betroffen oder er verteidigt etwas, dass sich KEIN BR leisten kann: Unzulänglichkeit.

Nicht jeder ist zum BRV geboren - das muss man ab und an auch mal einsehen.

H
Hoppel

07.10.2012 um 14:39 Uhr

@ Kölner

Schlechter Witz; ein Seminar "Verhandlungsführung/Kommunikation" gehört mit Sicherheit nicht zu den Seminaren, die JEDES BRM rechtlich durchsetzen kann. Es bedarf einer dezidierten Begründung!

@ gironimo

Watschenbaum hat es kürzlich bereits ausgeführt. Ansprechpartner für den AG ist der BRV und es besteht überhaupt kein Anspruch des BR darauf, dass Beschlüsse künftig nur noch vom BRV plus Begleitung mitgeteilt werden.

@ Florentine

Wenn Euer BRV eigenmächtige mitbestimmungspflichtige Entscheidungen trifft, gibt es nicht viele Möglichkeiten:

  1. Ihr holt einen entsprechenden Beschluss in der nächsten Sitzung nach

  2. Wenn dem AG klar sein musste, dass der BRV nicht durch das Gremium legitimiert war, z.B. eine Zusage treffen zu können, müsst ihr den AG nach Kenntnisnahme umgehend auffordern, die Umsetzung dieser Vereinbarung zu stoppen.

Beispiel: AG unterrichtet BRV im Gespräch zu einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit und der BRV stimmt dieser Maßnahme noch im selben Gespräch zu. Der AG kann sich in einem solchen Fall NICHT auf seinen Vertrauensschutz berufen!

  1. Ihr wählt den BRV ab und wählt ein BRM, dass das Gremium auch vertritt.

  2. Ihr fasst einen Beschluss, dass dem AG Beschlüsse nur noch schriftlich durch den BRV übergeben werden dürfen.

S
Snooker

07.10.2012 um 16:03 Uhr

@Hoppel

Schlechter Witz; ein Seminar "Verhandlungsführung/Kommunikation" gehört mit Sicherheit nicht zu den Seminaren, die JEDES BRM rechtlich durchsetzen kann. Es bedarf einer dezidierten Begründung<

Die Einzigste und und richtigste Begründung die ein BR bezüglich der zu besuchenden Seminare angeben sollte ist " Der BR hält es für erforderlich". Denn nur der BR legt fest was für welches BRM wichtig ist für seine Zukünftigen Aufgaben. Zu diesen zählt auch das der BR immer zu zweit den AG aufsucht. Dies braucht auch nicht durch irgendwelchen Rechtsanspruch geregelt zu sein, sondern ergibt sich einfach aus der Tatsache das der BR sich so aufstellt und seine Arbeit so verrichten will. Hier kann sich der AG dann auch selber die Begründung für die Erforderlichkeit selber suchen, indem ihm mitgeteilt wird das der BRV und EIN BRM Mitglied ihn sprechen wollen. Hier kann man die Zweite Person individuell tauschen. Weiter kann man dem AG mitteilen das wenn dem aus seiner Sicht was entgegenstehen würde ihm gefasste Beschlüsse nur noch schriftl. mitgeteilt würden weiter würde ich vorweg dem AG mitteilen das eine Änderung gefasster Beschlüsse nur in einer erneuten Sitzung per Beschluss festgestzt werden können. (Florentine kannsich raussuchen was an sie gedacht ist) Hoppel, was Rechtsansprüche für jedes BRM zum Thema Rhetorik und Komunikation betrifft noch folgendes:

Schulungsanspruch für Rhetorik- und Kommunikations-Seminare

Schulungen zu den Themenbereichen "Gesprächs-, Diskussions- und Verhandlungsführung" sowie "Sprech- und Argumentationstechnik" können für die Tätigkeit des Betriebsrats erforderlich sein wie andere Spezialseminare auch. Insofern hat das BAG seine frühere Rechtsprechung in wesentlichen Teilen geändert (Grundsatz- Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 15.02.1995 AP Nr. 106 zu § 37 BetrVG). Vor allem angesprochen sind hierbei aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung innerhalb des Betriebsrats die Betriebsratsvorsitzenden und deren StellvertreterInnen sowie Ausschussvorsitzende oder Verhandlungsführer in schwierigen Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Seit dem o.g. Grundsatzbeschluss des BAG entscheiden immer mehr Arbeitsgerichte für eine Fortbildung des Betriebsrats auch im Bereich "Rhetorik und Kommunikation" (vgl. Arbeitsgericht Bremen vom 25.02.2000 – 1 BVGa 4/00 und LAG Schleswig-Holstein vom 04.12.1990 – 1 TaBV 21/90). Ein Betriebsrat, der seine Rechte zwar kennt, aber nicht in der Lage ist, sie in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, auf Betriebsversammlungen oder in Gesprächen mit der Belegschaft zu artikulieren und überzeugend darzustellen, wird seine Aufgaben nicht erfolgreich bewältigen können. In genau diesem Sinne hat beispielsweise das sächsische LAG argumentiert in seiner Entscheidung vom 22.11.2002 – 9 TaBV 17/02. Laut dem Sächsischem LAG sind dem Betriebsrat im BetrVG eine Reihe von Aufgaben zugewiesen sind, für die rhetorische Fähigkeiten notwendig sind (z.B. Betriebsversammlung § 42 BetrVG; Gespräche mit dem Arbeitgeber § 74 BetrVG). Wichtig ist dabei eine genaue Begründung des Betriebsrats, weshalb anhand der genannten Punkte ein bestimmtes Betriebsratsmitglied aufgrund Beschluss des Betriebsrats mit der Verhandlungsführung für die Ausübung eines bestimmten Beteiligungsrechts betraut worden ist. Sofern dieses BR-Mitglied die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten noch nicht besitzt, kann eine Schulung zum Themenbereich Rhetorik und Kommunikation für dieses BR-Mitglied erforderlich sein.

W
Watschenbaum

07.10.2012 um 16:21 Uhr

ein Seminar macht noch keinen Profi

wenn man es mit einem derart ausgekochten Chef zu tun hat, blubbert der den BRV auch noch nach -zig Seminaren nieder

und Kompromissen "zustimmen" darf er eben nicht, wenn die Beschlusslage es nicht hergibt, das zu wissen bedarf keines Seminars bzgl. Rhetorik/Verhandlungsführung

vielleicht sind die Kompromisse auch nicht ganz so "faul" sondern eure Beschlüsse nur zu schwammig formuliert ?

H
Hoppel

07.10.2012 um 17:24 Uhr

@ Snooker

Tut mir leid, aber Deine Argumentation hinkt doch ganz gewaltig. Was ein BR für erforderlich hält, muss ggf. auch einem Arbeitsrichter gegenüber begründet werden können. Und nach wie vor gibt es kein einziges Urteil, welches Kölners Meinung stützt.

Aber das hast Du ja auch mit Deinem Copy&Paste Zitat bestätigt. Danke!

P
poiuz

07.10.2012 um 20:03 Uhr

Aber nicht vorher und vielleicht klagt der AG ja nicht dagegen? Deshalb: Immer erstmal behaupten das es einem zustehen würde, man könnte es kriegen!

Außerdem kann man den AG immernoch vor die Wahl stellen zwei Anwälte zu bezahlen um dann vielleicht das Seminar nicht zahlen zu müssen.

S
Snooker

07.10.2012 um 20:38 Uhr

@Hoppel Ich würde nicht sagen das es hinkt, da angewandte Praxis aus der Vergangenheit. Und wie es @poiuz schon erwähnt; soll der AG doch erstmal klagen. Selbst eine Niederlage würde ich dann hier noch umgehend auf der nächsten Betriebsversammlung als Sieg verkaufen. Was meine Copy Taste betrifft, vergleiche nur mal den Handgeschriebenen Text von mir mit der letzten Zeile des Copy.......erforderlich heist das Wort.

K
Kölner

08.10.2012 um 00:35 Uhr

Hoppelchen LAG Urteile geläufig?

H
Hoppel

08.10.2012 um 07:53 Uhr

Kölscher Ja. Dir auch?

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