Erstellt am 05.10.2012 um 16:54 Uhr von Hoppel
@ heidioma
Der BR muss einen neuen Wahlvorstand bestellen, der die Wahl erneut einleiten kann.
Es sollte aber erst mal nachgehakt werden, warum niemand bereit war, diese Aufgabe zu übernehmen.
Erstellt am 05.10.2012 um 18:22 Uhr von heidioma
@Hoppel
danke für deine schnelle Antwort.
Es waren mehrere bereit sich für das Amt zu bewerben, nur leider kamen diese mit den Vorgaben des Gesetzes nicht ganz zurecht, sodas kein Wahlvorschlag in der vorgegebenen Frist abgegeben wurde.
Der WV hat sich sehr viel Mühe gegeben den jungen Wahlbewerbern alles genau zu erklären, nur leider wurde hier wohl viel Missverstanden. Wen wundert das auch bei diesem "deutsch" in den Gesetzbüchern? :-)
Der neue bestellte Wahlvorstand muß hier wohl viel mehr Hilfestellung leisten.
Erstellt am 05.10.2012 um 21:12 Uhr von Hoppel
Dann nehmt die Kinder mal an´s Händchen ... :-))
Erstellt am 05.10.2012 um 21:43 Uhr von heidioma
:-) :-) :-)
@Hoppel,
treffender hättest du das nicht sagen können.
Danke und Gruß