Bei uns musste die JAV Wahl im vereinfachten Wahlverfahren abgebrochen werden weil kein Wahlvorschlag abgegeben wurde. Eine Fristverlängerung ist ja im vereinfachten Wahlerfahren nicht möglich.
1. Darf der bestellte Wahlvorstand die JAV Wahl nochmals neu ausrufen???
oder
2. Muss der BR erst auf einer Sitzung erst den Beschluss dazu fassen und einen neuen JAV Wahlvorstand bestellen???
3. Ist das überhaupt zulässig???

Wir möchten unbedingt auch weiterhin eine JAV im Betrieb haben!

Danke für eure Antworten