Wir haben innerhalb der nächsten 12 Wochen wegen Betriebsspaltung Neuwahlen des BR für mehere Betriebe. Der momentane BR, der sich gerade im Übergangsmandat befindet, ist sehr arbeitgeberlastig. Nun will die GF mit dem momentane BR, zu dem ich auch gehöre, in wenigen Wochen eine der wichtigsten BV überhaupt verhandeln und natürlich vor den kommenden BR Wahlen auch abschließen. Ich sehe diese Vorgehensweise sehr kritisch, da diese BV für mehrere Betriebe gilt und ich, wie knapp die Hälfte des momenatnen BR auch, der Meinung nis das dieses Thema die Betriebe nach den Wahlen am besten selber mit einer BV regeln sollten, also selber mit dem AG verhandeln sollten.

Meine Frage Frage geht daher dahin, ob, wenn diese wirklich wichtige und für die AN wohl mit diesem BR wohl negative Auswirkungen behaftete BV noch vor den Neuwahlen durchgepeitscht würde, dies rechtsmissbräuchlich wäre? IOch glaube ich hatte da mal vor etwa 1 oder 2 Jahren ein BAG oder LAG Urteil zu gelesen, dass wenn BR, die Wissen das es in Kürze Neuwahlen gibt, BV abschließen, dies rechtsmissbräuchlich sein kann und die BV ungültig oder nichtig wäre. Kann das jemand hier bestätigen und mir ein oder zwei Urteile zu dieser Thematik nennen? das wäre supernett von Euch!