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Abschluss Betriebsvereinbarungen kurz vor Neuwahlen rechtsmissbräuchlich?

T
Tweety
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben innerhalb der nächsten 12 Wochen wegen Betriebsspaltung Neuwahlen des BR für mehere Betriebe. Der momentane BR, der sich gerade im Übergangsmandat befindet, ist sehr arbeitgeberlastig. Nun will die GF mit dem momentane BR, zu dem ich auch gehöre, in wenigen Wochen eine der wichtigsten BV überhaupt verhandeln und natürlich vor den kommenden BR Wahlen auch abschließen. Ich sehe diese Vorgehensweise sehr kritisch, da diese BV für mehrere Betriebe gilt und ich, wie knapp die Hälfte des momenatnen BR auch, der Meinung nis das dieses Thema die Betriebe nach den Wahlen am besten selber mit einer BV regeln sollten, also selber mit dem AG verhandeln sollten.

Meine Frage Frage geht daher dahin, ob, wenn diese wirklich wichtige und für die AN wohl mit diesem BR wohl negative Auswirkungen behaftete BV noch vor den Neuwahlen durchgepeitscht würde, dies rechtsmissbräuchlich wäre? IOch glaube ich hatte da mal vor etwa 1 oder 2 Jahren ein BAG oder LAG Urteil zu gelesen, dass wenn BR, die Wissen das es in Kürze Neuwahlen gibt, BV abschließen, dies rechtsmissbräuchlich sein kann und die BV ungültig oder nichtig wäre. Kann das jemand hier bestätigen und mir ein oder zwei Urteile zu dieser Thematik nennen? das wäre supernett von Euch!

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Community-Antworten (13)

S
Streikbrecher

17.05.2012 um 19:56 Uhr

So lange ein BR im echten Mandat ist kann er eine BV abschliessen. Der neue BR kann diese dann ja ggf kuendigen.

Weiter liegt es ja an den BRM ob die BV die notwendige Mehrheit ins der Sitzung bekommt

Aber eine BV gilt IMMER NUR fuer den EINEN Betrieb dessen BR diese abgeschlossen hat. Anfers nur bei GBV

T
Tweety

17.05.2012 um 20:04 Uhr

Klar, der momenanee BR kann aber er kann nicht per se machen was er will, insbesondere dann nicht, wenn er weiss das in Kürze Neuwahlen stattfinden. Ist zwar ein anderes Thema aber hier wurde der Rechtsmissbrauch bestätigt: http://www.hensche.de/Betriebsvereinbarung_Kuendigungsfrist_Betriebsvereinbarung_zu_lange_Kuendigungsfrist_unwirksam_Betriebsvereinbarung_Hessisches_LAG_9TaBV168-10.html

So etwas in der Art hatte ich eben auch schon für BR im Rest- oder Übergangsmandat gelesen, finde das Teil aber leider nicht mehr :(

S
Streikbrecher

17.05.2012 um 20:33 Uhr

Hallo

man muss unterscheiden, ist ein BR im Rest oder Übergangsmandat oder stehen nur in Baelde Neuwahlen an?

Wenn also nur ein Betriebsuebergang in Baelde ansteht aber noch nicht erfolgt ist, ist der BR ganz normal im Mandat und kann auch solche BVn abschliessen. Auch wenn ggf der neue BR es nicht machen wuerde. Dann ist es kein Rechtsmisbrauch, auch wenn die BV teilen missfaelkt.

T
Tweety

17.05.2012 um 20:39 Uhr

Der Betriebsübergang ist bereits vollzogen, wir haben im Moment nur noch ein Übergangsmandat un d der neue BR muss bis Ende August konstituiert sein.

G
gironimo

17.05.2012 um 20:43 Uhr

Also mit den "in mehreren Betrieben" gelte, habe ich auch so meine Bedenken. Das wäre doch dann GBR Angelegenheit.

Im Übrigen - wenn die BV durch Mehrheitsbeschluss nicht zu stoppen ist, kann man sie auch wieder kündigen und eine neue BV verhandeln.

T
Tweety

17.05.2012 um 20:50 Uhr

@gironimo,

wie die sich das genau denken bzw. was die GF mit den AG-BRM ausgehandelt haben weiss ich nicht. Ich denke mal das für alle Betriebe die gleiche BV per Übergangsmandat abgeschlossen werden soll.

Kündigen, ja, aber solange müssten die AN darunter leiden. Sobald diese dann gekündigt wurde, hat sie dennoch Nachwirkung und wenn das dann genauso lange dauert wie die Kündigung der letzten BV zu DIESEM Thema, dann gute Nacht!

##Außerdem habt Ihr doch unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Das dauert doch nicht bis August.##

Richtig! Der momenatne BR zieht das aber in die Länge, denn in etwa 2 Wochen kommt der Schlichterspruch zu der gekündigten BV, die sich in der E-Stelle befindet, und deren Ersatz nun DIESE BV sein wird. Etwas kompliziert alles, deshalb auch meine Frage wegen dem Rechtsmissbrauch.

Wir haben noch nicht einmal einen Wahlvorstand bestellt, ein entsprechender Beschlussantrag zur Bestellung eines WV wurde abgelehnt!

S
Streikbrecher

17.05.2012 um 21:40 Uhr

Hallo, dann doch einfach einmal in der Kommentierung nachleses was die Aufgaben und Moeglichkeiten des BR in Uebergangsmandat sind. Es ist ja ein eingeschraenktes Mandat.

T
Tweety

17.05.2012 um 21:46 Uhr

@Streikbrecher,

den Fitting habe ich schon zu Rate gezogen, der beantwortet mir aber nicht meine Frage bezüglich Rechtsmissbrauch bzw. möglichen Rechtsmissbrauch. Teilt diese Meinung zumindest jemand hier oder ist diese Annahme völliger Blödsinn?

G
gironimo

18.05.2012 um 11:04 Uhr

Deine Meinung ist nicht Blödsinn. Allerdings wird sie von den Experten nicht geteilt. So schreibt der Kommentar von Däubler ausdrücklich, dass der BR im Übergangsmandat alle Rechte aus seinem Mandat hat.

Schlichterspruch? Damit meinst Du wohl die Einigungsstelle - oder? Nun ja, wenn die noch vor dem Übergang bestellt wurde, sehe ich noch nicht einmal "rechtsmoralisch" ein Problem (habe ich da gerade ein Wort erfunden?).

Ich fürchte, Euch bleibt nur darauf zu hoffen, dass der Wähler einen anderen BR wählt, der die BV dann kündigt und mit mehr Elan die Sache voran treibt.

B
Betsy

18.05.2012 um 11:18 Uhr

Wenn diese BV schon in der Einigungsstelle ist, wird sie im Wortlaut des Schlichterspruches unterschrieben. Basta! Da ist das BetrVG eindeutig und da ist auch kein durchpeitschen zu erkennen. Wenn euer BR soooo arbeitgeberlastig wäre wie Du sagst, wäre es gar nicht erst zur Einigungsstelle gekommen! Und einige Wochen in der Eingangsfrage, stehen in keiner Relation zu zwei Wochen. Worum geht es Dir?

T
Tweety

18.05.2012 um 11:36 Uhr

@gironimo,

Naja, Kommentare sind auch nur Meinungen, wie der von mir weiter oben gezeigte Link zum BAG zeigt.

Mit mehr Elan nach der Kündigung vorantreiben? Naja, mit Verzögerungstaktiken kannst Du bereits die Eröffnung einer E-Stelle um Monate verzögern, wie wir in der Vergangenheit gut lernen konnten...

@Betsy,

das ist schon richtig, nur wird anhand dieses Schlichterspruches ein neuen Dienstplanmodell erstellt, also von der Seite her wird nichts Wort für Wort umgesetzt sondern anhand dieses Spruches, der nur die Grundlage dafür setzen wird, eine neue BV ausgearbeitet werden.

DIESER BR hat die E-Stelle garnicht eröffnet, das war der vorherige BR - wir hatten zwischendurch Neuwahlen -, er wollte DIESE Einigungsstelle einfach dicht machen damit es zu keinem Spruch kommt. Zum anderen haben wir seit dem 1.3 ein Übergangsmandat, welches mitte April schon verlängert wurde. Vorher ist der BR bezüglich Einsetzung der Wahlvorstände auch untätig geblieben. Mit dieser Verlängerung des ÜM will der momentane BR mit der GF Zeit schinden um für den AG das Maximum an absolute Flexibilität rauszuholen, weil der AG weiss das er mit den neu gewählten diese absolute Flexibilität nicht durchpeitschen könnte.

Wenn das aber alles ganz natürlich und normal ist, dann haben wir selbstverständlich keinen arbeitgeberlastigen BR, sorry!

B
Betsy

18.05.2012 um 11:59 Uhr

Tweety, wenn das alles so ist, dann kann Dir hier eh keiner helfen. Wenn eure Einigungsstelle so schwammig agiert, kennt der Vorsitzende der Einigungsstelle die neueste Rechtsprechung vom 17.01.2012 noch nicht. BAG 1 ABR 45/10 könnte hier interessant sein.

T
Tweety

18.05.2012 um 12:03 Uhr

@Betsy,

klar kann man mir hier helfen. viele Augen sehen mehr als ein Auge, deshalb meine Eingangsfrage nach Urteilen bezüglich rechtsmissbrauch oä., die die spätere Wirksamkeit erfolgreich anfechten kann ;-) Ich habe es gelesen, finde aber das Urteil nicht mehr.

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