Wir haben einen freigestellten Betriebsratsvorsitzenden. Was ist, wenn dieser für 4 Wochen krank ist. Hat dann ein anderes BR-Mitglied einen Anspruch auf Freistellung?
Der Stellvertreter übernimmt dann die Aufgaben in dieser Zeit. Unser Büro liegt jedoch 100 km von diesem entfernt. Was sagt das Gesetz?