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Erhöhung des Urlaubsgeldes wegen geleisteter Mehrarbeit >50 Stunden

W
weichei
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns gibt es einige Kolleg/innen die Ende des Jahres (31.12.2012) ausscheiden, weil wir umstrukturiert haben. Einige von diesen Kolleg/innen haben im Laufe des Jahres angeordnete Überstunden > 50 Stunden erbracht. Normaler Weise wird hierfür im Folge Jahr das Urlaubsgeld entsprechend erhöht ( irgendwo im Bundesurlaubsgesetz geregelt...) Die Frage ist nun, da die Kolleg/innen sich in 2013 nun keine Urlaubsgeldansprüche mehr erwirtschaften, bekommen sie ja logischer Weise kein Urlaubsgeld.

Was ist aber mit der eigentlichen Erhöhung aufgrund der Mehrarbeit in 2012 ???

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Community-Antworten (2)

B
BRMler

01.10.2012 um 13:10 Uhr

Du verwechselts hier wohl zwei ganz verschiedene Dinge.

Urlaubsgeld (Pkt 1)und Urlaubsentgelt (Pkt 2)!!

Das erste (Pkt 1) ist eine Kannleistung, also freiwillige lt. ArbV/TV

das zweite (Pkt 2) ist Pflicht = Lohn = § 11 Bundesurlaubsgesetz. Dort kann man auch das was wann wie nachlesen.

Wenn es bei euch eine Regelung betreffen > 50 Stunden erbracht gibt, wäre dieses wohl eine freiwillige Leistung Pkt. 1. Dann müsste man dort ggf. also TV nachlesen was bei Ausscheiden gilt.

W
weichei

01.10.2012 um 13:26 Uhr

danke, habe die Stelle in unserem MTV gefunden (§13, 5 privates Versicherungsgewerbe...)

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