bei uns gibt es einige Kolleg/innen die Ende des Jahres (31.12.2012) ausscheiden, weil wir umstrukturiert haben. Einige von diesen Kolleg/innen haben im Laufe des Jahres angeordnete Überstunden > 50 Stunden erbracht. Normaler Weise wird hierfür im Folge Jahr das Urlaubsgeld entsprechend erhöht ( irgendwo im Bundesurlaubsgesetz geregelt...)
Die Frage ist nun, da die Kolleg/innen sich in 2013 nun keine Urlaubsgeldansprüche mehr erwirtschaften, bekommen sie ja logischer Weise kein Urlaubsgeld.
Was ist aber mit der eigentlichen Erhöhung aufgrund der Mehrarbeit in 2012 ???
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Arbeitsrecht