@@@ Eilt !!! Hinzuziehung eines GW-Vertreters
GL kam auf BR zu um über Investitionen zu sprechen, gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass dies nicht ohne einschneidende Maßnahmen für die MA von Statten gehen kann. Entlassungen (falls wir keine GEMEINSAME Lösung finden) wurden deutlichst gemacht.
#Was müssen wir tun um einen Gewerkschaftsvertreter bei der Verhandlung dabei zu haben (z.B. Beschluss o.Ä)?
#Darf der Arbeitgeber dies Verbieten?
#AG ließ Schweigepflichtserklärung unterschreiben in der u.a. GBR, KBR und Gewerkschaft genannt wurden, welche nicht kontaktiert werden dürfen. Dummerweise haben wir das unterschrieben, weil wir im Eifer des Gefechts davon ausgingen, dass dies im Rahmen des Paragraph 79 BetrVG geschieht, was sich im Nachhinein als falsch herausstellte.
Ihr Lieben, bitte schreibt mir wie Ihr an diese Probleme herangehen würdet, oder vielleicht in der Vergangenheit heran gegangen seid.
Viele Grüße Bernd
Community-Antworten (13)
28.09.2012 um 22:59 Uhr
Immer erstmal die Ruhe bewahren... Man kann natûrlich immer einen Gewerkschaftssekräter einladen vorraus gesetzt, dass einer von euch in der Gewerkschaft ist... ihr müsst aber euch wirklich mit dem BetrVG beschäftigen, lese bitte z. b. mal den § 2, dann würdet ihr über solche Äußerung über eueren Chef nur lächeln, denn Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht anders!.... Ihr könnt euch auch jeder Zeit per Beschluß bei einen Fachanwalt beraten lassen. Denk immer daran, man redet und verhandelt als BR immer auf Augen Höhe mit der Geschäfstführung.
28.09.2012 um 23:28 Uhr
@Bernds was möchte der AG denn eigentlich mit euch beraten/verhandeln? Eine Investition ist in den meisten Fällen ein nachsichziehender Personalabbau o. Verlagerung. Sollte dies so sein, solltet ihr den AG fragen wie er die Personalsituation zurzeit & in Zukunft sieht! Wenn absehbar Personal benötigt wird, ihn dazu bewegen Umschulungsmaßnahmen/ Fortbildungen anzubieten. Siehe dazu §§ 90-102 BetrVG. Wenn wirklich Personal abgebaut werden sollte, den AG dazu zu bewegen älteren AN Altersteilzeit zu z.B. 80 % Vergütung anzubieten oder bei den AN nachfragen wer bei entsprechender Entschädigung freiwillig gehen möchte.
29.09.2012 um 01:06 Uhr
@all Was soll der Gewerkschaftssekretär in diesem Fall? Der AG muss diesen nicht dulden!
29.09.2012 um 02:42 Uhr
ist jetzt kein Grund, in Panik zu verfallen
das ist übliche Drohkulisse bei AG, dem BR mit allen möglichen Übeln zu kommen, falls "man sich nicht einigt" im Sinne dessen, daß man die Vorhaben des AG abnickt
in Ruhe anhören, was Sache ist, dazu braucht man auch keinen Gewerkschaftler anschließend intern die eigenen Möglichkeiten ausloten (da kann ein Gewerkschaftler dann schon helfen, bzw. auch andere Sachverständige)
nicht unter Zeitdruck setzen lassen wenn Mitbestimmung besteht, hat man alle Zeit der Welt wenn keine Mitbestimmung besteht, kann der AG sowieso agieren, wie er möchte
29.09.2012 um 03:04 Uhr
beschluss-rechtsbeistand- und erst mal klären was eure unterschrift wert ist. wer hat unterschrieben? gab es einen beschluss dazu? sagt dir der erklärungsirrtum §119 bgb etwas? ihr habt nen schlauen chef.
29.09.2012 um 03:14 Uhr
119 BGB fällt schon wegen 121 BGB flach.............
aber diese unterschriebene Erklärung ist trotzdem keinen Pfifferling wert und muß eigentlich überhaupt nicht jucken.............
soll der AG doch im Zweifelsfall gerichtlich daraus irgendeinen nennenswerten Anspruch und - wichtiger - nennenswerte Konsequenzen wegen Nichteinhaltung durchsetzen
das wird eine Bauchlandung
29.09.2012 um 10:45 Uhr
Guten Morgen Bernd, gehe auch davon aus, dass dieses Papier vor Gericht keinen Bestand hätte. Der AG könnte es wahrscheinlich allenfalls dazu benutzen, den Umstand zu beweisen, dass er die Information ausdrücklich als geheimhaltungspflichtig erklärt hat.
Das muss er nämlich laut § 79 BetrVG.
Einen Rechtsbeistand könnt Ihr leider nur beauftragen, wenn Ihr die Einwilligung des AG dazu habt ( § 40 BetrVG) oder ein Beschlussverfahren anstrebt. Aber ein guter Gewerkschaftssekretär kann Euch sicher weiterhelfen und hat ja auch meist einen Juristen an der Hand, der das prüfen kann.
Hier noch eine gute Informationsseite zum Thema Schweigepflicht: http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2008/geheimhaltungspflicht-von-betriebsverfassungsorganen-02-2008.php
LG Lotte
29.09.2012 um 11:21 Uhr
Was müssen wir tun um einen Gewerkschaftsvertreter bei der Verhandlung dabei zu haben (z.B. Beschluss o.Ä)?<
Ihr ladet den Gewerkschafter zur nächsten Sitzung ein und berät mit ihm die weitere Vorgehensweise.
Ob und warum der Gewerkschaftssekretär sinnvoll und hilfreich ist, müsst Ihr selbst entscheiden. Spekulationen aus der Ferne finde ich hier unangebracht und ein Fachanwalt bei der Lösung betrieblicher Probleme ist auch nicht immer hilfreich. Den braucht man erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Ob der AG den Gewerkschafter ablehnt? Nun ja - warten wir es doch erst einmal ab. Ich würde in diesem Fall zunäch st auch erst einmal mit dem § 2 BetrVG argumentieren.
Schweigepflichtserklärung<
Was um Himmelswillen steht denn da drin? Schreibt dem AG, dass Ihr ihm diese Erklärung aufkündigt und Ihr von Euren Rechten uneingeschränkt gebrauch machen werdet.
Ich kenne Euch und Euren Betrieb nicht. Vieles deutet aber darauf hin, dass der AG Euch überrumpeln will und hierzu Eure Unerfahrenheit nutzen will. Daher sein bestreben, hilfreiche Kontakte zu unterbinden.
29.09.2012 um 11:57 Uhr
Kölner, in die BR Gremien kann immer ein Gewerkschaftssekretär eingeladen werden. Was in solchen Fällen auch sinnhaft ist. Er kann dann such ALLE Unterlagen einsehen. Also ist dann das unterschriebene Papier des AG nichts wert. Auch kann das Thema an den GBR herangetragen werden. Er koennte sogar beauftragt werden hier zu handeln. Soviel zum Wert des Papiers. Ist es ein tarifiertes Unternehmen, koennte die Gewerkschaft sogar pruefen ob sie hier etwas regel koennte/sollte.
29.09.2012 um 12:21 Uhr
119 BGB fällt schon wegen 121 BGB flach............. Antwort 6 Erstellt am 29.09.2012 um 01:14 Uhr von Watschenbaum
begründung fehlt!
lotte seit wann ist keine rechtsberatung mehr möglich?
29.09.2012 um 17:12 Uhr
§ 79 Geheimhaltungspflicht (1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat.
Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats.
Sie gilt ferner nicht gegenüber dem Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle, der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) oder einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86).
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der gemäß § 3 Abs. 1 gebildeten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie für die Vertreter von Gewerkschaften oder von Arbeitgebervereinigungen.
Also, GBR und KBR darf vollumfänglich informiert werden. Die Gewerkschaft erhält die Info im Rahmen der Teilnahme an der BR Sitzung in welche rihr genau dieses Thema beratend mit der GEW behandelt.
29.09.2012 um 22:13 Uhr
@ All
§ 31 Teilnahme der Gewerkschaften Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
Grundvoraussetzung für die beratende Sitzungsteilnahme eines GW-Sekretärs ist also, dass mind. ein BRM Mitglied dieser Gewerkschaft ist...
30.09.2012 um 05:46 Uhr
Und? Selbst wenn keiner Mitglied ist, das läßt sich doch innerhalb von Minuten regeln.
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