Erstellt am 28.09.2012 um 21:03 Uhr von chappi
Hallo,
sorry hansdinter, aber wenn Euer AG den BRV versucht zu kündigen und der BR den AG dann auch noch unterstützt und BRV+SBRV abwählen will, dann braucht Ihr über Verhandlungen mit dem AG gar nicht mehr nachdenken.
So einem BR bleibt eigentlich nur der geschlossene Rücktritt mit anschließender Neuwahl.
Gruß Micha
Erstellt am 28.09.2012 um 21:12 Uhr von Laffo
Der BRV ist bislang weiter AN? Wenn ja, hat er die Sitzungen einzuberufen & ebenfalls die TO festzusetzen. Sollte er verhindert sein Stellvertreter. Siehe dazu § 29 Abs.2,3 BetrVG. War das BRM-E zum Zeitpunkt des Antrages vollwertiges BRM? Wenn nein-> Antrag nichtig. Wer hat die TO zusammengestellt?
Welche Alternative? Ihr solltet euren Laden erst einmal in Ordnung bringen!!
Erstellt am 29.09.2012 um 09:29 Uhr von gironimo
Ich finde auch, dass das der falsche Weg ist. Der BRV sollte BRV bleiben. Wartet das Gerichtsverfahren ab. Was ist, wenn das Gericht entscheidet, dass dem BRV unrecht getan wurde?
Wenn Ihr mit dem Stellvertreter nicht einverstanden seid, könnt Ihr den ja ersetzen, wenn Ihr jemanden habt, der es dann auch tatsächlich besser macht.
Erstellt am 01.10.2012 um 08:32 Uhr von hansdinter
Hallo Forum-Mitglieder, ich habe meine Frage noch einmal konkreter formuliert.
Es wäre nett noch ein paar Ideen in die morgige Sitzung mitnehmen zu können.
Vielen Dank für Eure Beiträge
Erstellt am 01.10.2012 um 08:50 Uhr von Kulum
Dann beantworte doch zuerst einmal die Frage von Laffo. Damit hat sich evtl. schon der TOP erledigt. Ein EBRM setzt keine Punkte auf die Tagesordnung, es sei denn zu diesem Zeitpunkt war / ist es kein EBRM sondern BRM.
Aber, wenn so n EBRM bei mir mit nem MG auftaucht, würde ich den TOP wohl auch aufnehmen.
sry, so viel Polemik musste irgendwie doch sein :)
Erstellt am 01.10.2012 um 09:16 Uhr von petrus
Um einen Punkt auf die To zu bringen, reichen 25% der BRM. Für die eigentliche Abwahl des BRV + Stellv. braucht man dann schon 50%.
Und ja, die bisherigen "Amtsinhaber" dürfen über ihre eigene Abwahl mitbeschließen.
Was anderes: Du schreibst was von "fristloser Kündigung des BRV"
Habt ihr dieser zugestimmt? Oder hat das Arbeitsgericht die Zustimmung des BR nach §103 bereits rechtskräftig ersetzt?
Erstellt am 01.10.2012 um 12:04 Uhr von hansdinter
Der BR hat der Fristlosen Kündigung zugestimmt