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Tarifmitglieder bekommen Erhöhung, AT Angestellte gehen alle leer aus

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, die AT Angestellten unseres Betriebes gehen jetzt schon zum xten Mal leer aus. Der Abstand zur obersten Tarifgruppe ist zwar noch gewahrt-aber Wertschätzung ist was anderes. Welche Möglichkeiten gibt es? Hat jemand eine Idee?

Viele Grüße von den Betriebsratten

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Community-Antworten (7)

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Hoppel

26.09.2012 um 21:17 Uhr

Schon mal über eine BV "Gehaltsgruppensystem/Vergütungsordnung AT-MA" nachgedacht?

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rechtbekommen

26.09.2012 um 22:26 Uhr

Ueber Gehaltserhoehungen muessen.die "arnen" AT-ler halt mit dem AG verhandeln.

N
nicoline

27.09.2012 um 01:44 Uhr

betriebsratten,

  • die AT Angestellten unseres Betriebes gehen jetzt schon zum xten Mal leer aus.* Tja, ATler fühlen sich meistens ziemlich wohl, wenn sie mit Erfolg selber aushandeln können, was sie verdienen möchten, was sich dann eben nicht mehr innerhalb des Tarifes abbilden läßt. Eigenartigerweise sind sie aber häufig unangenehm berührt, wenn sie feststellen, dass Tariferhöhungen nicht automatisch an sie weitergegeben werden, obwohl sie sich eigentlich darüber im Klaren sein müßten, dass sie sich selbst eben A(ußerhalb) des T(arifvertrages) gestellt haben.

  • Der Abstand zur obersten Tarifgruppe ist zwar noch gewahrt* genau deswegen würde sich mein Mitleid und meine Einsatzbereitschaft in Grenzen halten! Das würde dahin gehen, dass ich ihnen empfehlen würde, in Verhandlung mit dem AG zu gehen!

  • Wertschätzung ist was anderes.* Ich habe echt vergessen, in welchem § des BetrVG steht, dass der BR bei der Einforderung und Ausübung von Wertschätzung in der Mitbestimmung ist oder ein Informations- oder Beratungsrecht hat. Wenn ich mich wieder daran erinnern würde, wo das steht, würde ich das zunächst für all die einfordern wollen, die sich innerhalb des Tarifgefüges bewegen und ganz besonders für die, die sich an der unteren Grenze dieses Gefüge bewegen. Das sind in der Regel mehr, als die da oben, die durchaus für sich selber sorgen können, was sie ja, auch in der Regel, schon bewiesen haben!!!

L
Laffo

27.09.2012 um 10:58 Uhr

@betriebsratten schlag ihnen doch vor, sich in die oberste Tarifgruppe eingruppieren zu lassen (wenn der AG da mitspielt) & den "Rest" des bisherigen Gehaltes AT-lich vergüten zu lassen... & schon profitieren sie von Tariferhöhungen, welche allerdings auch wiederum mit AT verrechnet werden kann!

G
gironimo

27.09.2012 um 11:26 Uhr

. Vielleicht sind ja viele gar keine AT-Angestellten. Habt Ihr schon mal das Gehalt durch die geleisteten Stunden geteilt? Da sind dann viele mit ihrem Stundenlohn ganz dick im Tarifbereich.

P
Petrus

27.09.2012 um 11:44 Uhr

Ergänzung zu gironimo: Viele "AT-Mitarbeiter" leisten ja gern freiwillig und ohne Bezahlung eine 45-Stunden-Woche. Und wenn man jetzt das Tarifgehalt auf die tatsächlich geleisteten Stunden hochrechnet - sind sie dann wirklich noch im entsprechenden Abstand zur obersten Tarifgruppe?

Beispiel: Wenn der TV bei einer 35-h-Woche ein Gehalt von €3500 in der obersten EG vorsieht, dann sind es bei einer 45-h-Woche schon €4500. dazu der AT-Abstand (meist 10%) - dann wären wir bei €4950. Alles darunter wäre, wie gironimo schrieb, "ganz dick im Tarifbereich"

N
Nubbel

27.09.2012 um 21:26 Uhr

nicoline, wählen bei euch die at angestellten denn bei der br wahl nicht mit?

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