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gesetzlich geregelte Pause/ Pausenversorgung

L
luckymond
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma sind seit einiger Zeit die Wasserautomaten ausgefallen, letzte Nacht waren sämtliche Kaffeeautomaten leer, Getränkeautomaten leer, an denen man Cola o.ä. kaufen kann, Brötchenautomaten leer und zum guten Schluss noch die Toilette gesperrt. Nun habe ich gehört, das in einem solchen Fall die Pause durchgehend bezahlt werden muss, weil die Pausenversorgungn nicht gewährleisstet ist und somit eine erholsame Pause nicht stattfinden kann. Entspricht das denn der Wahrheit?

Für eure Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

1.82205

Community-Antworten (5)

K
kassenwart

03.05.2012 um 16:27 Uhr

FALSCH gehört!!

gesetzl. Pausen lt. ArbZG müssen gemacht werden und nicht entlohnt werden.

...bei uns in der Firma sind seit einiger Zeit die Wasserautomaten ausgefallen, letzte Nacht waren sämtliche Kaffeeautomaten leer, Getränkeautomaten leer, an denen man Cola o.ä. kaufen kann, Brötchenautomaten leer.. ist ungeschikckt aber es besteht auch keinen Anspruch darauf. Doh der BR sollte hier am Ball bleiben Es soll sigar viele Betriebe geben wo solches gar nicht gegeben ist. Nur Sozialräume müssen sein.

Toi müssen sein, ggf. muss der AG für Ersatz Sorge tragen

K
Kulum

03.05.2012 um 16:30 Uhr

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du da etwas falsches gehört hast, da die Pausenversorgung nicht zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehört. Sollte es arbeiten geben bei denen das anders ist weil evtl keine Lebensmittel von außen auf das Firmengelände gelangen dürfen (warum auch immer), so habe ich davon bis dato noch nichts gehört. Soweit mir bekannt ist eine Pausenversorgung durch eine Kantine lediglich ein zusätzliches Angebot. Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber an dieses Angebot gebunden ist, wenn er es einmal gemacht hat. Aber wer weiß, sind ja noch ein paar schlaue Köpfe hier

G
gironimo

03.05.2012 um 17:29 Uhr

.... das ist so etwas falsch dargestellt. Natürlich - Pausen die nicht stattfinden - an denen weiter gearbeitet wird - müssen als Arbeitszeit vergütet werden.

Es muss aber sichergestellt werden, dass Pausen gemacht werden können. Es mag zwar nicht angenehm sein - trotzdem, Pausen sind auch ohne Kaffeeautomat u.s.w. möglich.

Der BR sollte seine Mitbestimmung eher dazu nutzen mit dem AG darüber eine Regelung zu finden, wie die Versorgung (und Entsorgung) sichergestellt wird. Schließlich hat er ja nicht nur bei Pausen, sondern auch bei Sozialeinrichtungen mitzubestimmen.

S
streikbrecher

03.05.2012 um 17:36 Uhr

gironimo

.... das ist so etwas falsch dargestellt.???????????????????? Was?????

oben bei ..kassenwart steht doch...gesetzl. Pausen lt. ArbZG müssen gemacht werden und nicht entlohnt werden.

Kulum hat auch nichts anders geschrieben!

Aber JA, wenn keine Pausen gemacht werden, sondern der AG bewusst durcharbeiten lässt muss er zahlen. Doch dann würde es JA VORSATZ beim Verstoß gegen das ArbZG belegen und ein sehr deutliche OWI riskieren! Daher sollte/ muss er ggf. mit arbeitsrechtlichen Mitteln auf dei Einhaltung der Pausen hinwirken, notfalls auch mit Abmahnung.

Doch Essen und Getränke stellen muss er nicht., Die AN dürfen auch bei defekten Automaten sagen dann machen wor keine Pausen.

M
Mainpower

03.05.2012 um 19:13 Uhr

@streikbrecher, dein letzter Satz stimmt so nicht, es sei denn Du hast das Wort NICHT vergessen. Es käme nach Automaten.

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