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Krankenmeldung

P
Puffel
Jan 2018 bearbeitet

HAllo, kann mir einer vielleicht sagen wer die Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber anzeigen muß? Muß der " Kranke" sich beim Chef melden oder reicht es auch wenn z.b. der Ehemann,Freund oder... anruft. Danke für eure Antworten.

1.912011

Community-Antworten (11)

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Watschenbaum

25.09.2012 um 22:13 Uhr

der AG hat ein Anrecht auf die unverzügliche Information, wenn jemand arbeitsunfähig erkrankt,

er hat aber kein Anrecht darauf, festzulegen, von wem er die Information erhält

der erkrankte AN hat die Pflicht, den AG unverzüglich zu informieren, die Pflicht, das persönlich zu tun, hat er nicht

P
Puffel

25.09.2012 um 22:22 Uhr

@Watschenbaum kann ich das irgendwo nachlesen?

W
Watschenbaum

25.09.2012 um 22:41 Uhr

vertraust du mir nicht ? ;-))

http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfaehig-erkrankter-arbeitnehmer

das Gesetz sagt ;

§ 5 EntgFG

Anzeige- und Nachweispflichten (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

also geht es um die Mitteilungspflicht einer Information, sprich :Arbeitsunfähigkeit, und deren Zeitpunkt, sprich: unverzüglich

nirgends steht, das es "persönlich" erfolgen muß

P
Puffel

25.09.2012 um 22:56 Uhr

@Watschenbaum sicher tu ich das:-) Ich hatte nur gedacht das es irgendwo steht das man es nicht persöhnlich machen muß. Aber ich danke dir.

W
Watschenbaum

25.09.2012 um 22:59 Uhr

anders herum :

es muß nicht irgendwo stehen, daß man es nicht persönlich machen muß

sondern

es müsste irgendwo stehen, daß man es persönlich machen muß

H
Hoppel

25.09.2012 um 23:01 Uhr

@ Puffel

Grundsätzlich handelt es sich natürlich um eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers. Aber der § 5 EntgFG sagt nicht aus, dass die Meldung zwingend persönlich erfolgen muss, was mitunter auch gar nicht möglich sein wird.

Guck mal in den ErfK, § 5, RN 7

W
Watschenbaum

25.09.2012 um 23:05 Uhr

na, wenn er den "Guck mal in den ErfK" hätte, bräuchte er ja nicht nachfragen ;-)

H
Hoppel

25.09.2012 um 23:15 Uhr

Naja, Du scheinst den ErfK ja auch nicht griffbereit zu haben. ;-P

Und wenn hier jeder TE erst mal eine Kommentierung bemühen würde, wären ziemlich viele Fragen überflüssig.

W
Watschenbaum

25.09.2012 um 23:19 Uhr

hab damals vergessen, nachdem ich ihn geschrieben hatte, mir ein Exemplar zurückzuhalten

und das Gedächtnis zeigt auch schon altersbedingt Defizite

H
Hoppel

25.09.2012 um 23:51 Uhr

Momentan scheinst Du ein bisschen viel Kastalischen Quelltrank genossen zu haben.

R
rechtbekommen

26.09.2012 um 10:32 Uhr

Hallo,

Ich stelle mir gerade dem Komapatienten vor den man mit allen Mitteln wach bekommen moechte damit er sich krankmelden kann ;-)

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