Erstellt am 25.09.2012 um 14:08 Uhr von petrus
Während der Wiedereingliederung ist der MA weiterhin krankgeschrieben.
Und Krankheit und Urlaub schließen sich nach §9 BUrlG aus.
Erstellt am 25.09.2012 um 14:40 Uhr von rechtbekommen
Wegen Krankheit kann zu mindest det gesetzliche Urlaub auch nicht verfallen. Im Web findest du dazu vieles.
Erstellt am 25.09.2012 um 15:43 Uhr von gironimo
Gedankliche Überlegungen:
1. Ist ein AN krank geschrieben, kann er - wenn es seiner Genesung nicht im Wege steht - auch nach Mallorca fliegen.
2. Ist ein AN nicht krank, sondern arbeitet ganz normal als AN, kann er Urlaub nehmen und nach Mallorca fliegen und sich erholen.
3. Ist ein AN in einer (vielleicht längeren) Wiedereingliederungsphase, kann er nicht Mallorca fliegen, sondern muss auf jedem Fall schaffen; Erholung ausgeschlossen??
Wie seht Ihr das (habe keine Lust aufs Web, hätte lieber Eure Meinung gehört)??
Erstellt am 25.09.2012 um 16:01 Uhr von blackjack
1. Besteht nach einer ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit fort und wird zum Zweck der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben auf Veranlassung des Arztes die Tätigkeit teilweise wieder aufgenommen, so ruhen während dieser Zeit im allgemeinen die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten (Anschluß an BAG, NZA 1992, 894 = AP Nr. 1 zu § 74 SGB V).
2. Während dieses Wiedereingliederungsverhältnisses ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllbar, da der Arbeitgeber wegen des Ruhens der Hauptleistungspflichten den Arbeitnehmer nicht von der Arbeitspflicht befreien kann.
BAG, Urteil vom 19-04-1994 - 9 AZR 462/92 (Hamburg)
Erstellt am 25.09.2012 um 18:04 Uhr von mainpower
Hallo,
Antwort 1 von petrus sagt doch schon alles aus.
Da braucht man eigentlich nicht mehr zu Überlegen oder zu Hinterfragen.
Erstellt am 25.09.2012 um 18:42 Uhr von Watschenbaum
gironimo,
wenn der AN während einer Krankschreibung nach Mallorca fliegt, "macht" er dort vielleicht Urlaub in der Betrachtung durch einen uninformierten Außenstehenden , aber er "nimmt" keinen im rechtlichen Sinne
Erstellt am 26.09.2012 um 09:26 Uhr von gironimo
o.k. - lassen wir mal Malle weg. Angenommen der AN braucht aus anderen - nachvollziehbar wichtigen - persönlichen Gründen drei Tage frei. Er würde normaler Weise Urlaub nehmen. Und jetzt??
Wie würdet Ihr das ganz praktisch im Betrieb regeln (§§ sind ja geduldig und das BAG ist fern ....)
(PS: Natürlich - hier bei der Frage geht die Initiative vom AG aus - und da stimmt es, dass dies so nicht möglich ist.)
Erstellt am 26.09.2012 um 14:23 Uhr von Huusmeester
Während der Wiedereingliederung bezieht der AN Leistungen von Krankenkasse oder anderem Träger aber nicht vom AG . Wenn er 3 Tage zu Hause bleiben möchte dann kann er das wenn es ihm nicht gut geht . Er ist ja bereits krank geschrieben , also AG anrufen und aus gesundheitlichen Gründen zu Hause bleiben .
Wenn der AG möchte das der AN zu Hause bleibt dann soll er es ihm sagen . Aber er kann ihm dafür keinen Urlaub abziehen da der AN ja krank geschrieben ist .
Erstellt am 26.09.2012 um 14:44 Uhr von Hopit
Hallo alle zusammen.
Vielen Dank für Eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen.
Wenn der Mitarbeiter frei haben will, das kann er aber nicht als Urlaub vom Arbeitgeber berechnet.
Ich danke euch
LG Hopit