Erstellt am 24.09.2012 um 20:29 Uhr von Streikbrecher
Der AG kann BR Arbeit und auch Sitzungen nicht ablehnen. Es bedarf hier auch keine orherige Zustimmung des AG.
Wenn der AG Probleme macht, erklärt ihm, dass ihr zum einen einen Anwalt beauftragen würde hier per Beschlussverfahren zu handeln, kostet Geld. Weiter weisst ihn auf den § 119 BetrVG hin, Gekd und / oder bis zu 1 Jahr Haft bei Behinderung.
Aber Einladen zur Sitzung kann nur der BRV oder bei Abwesenheit sein Stellvertreter.
Also, den Betriebsleiter auf die Folgen für den AG und Ihn persönlich hinweisen.
Dann ordnungsgemäß bei Ihm sich für Mandatsarbeit abmelden und dann Sitzung abhalten.
Was wann nötig ist entscheiden die BRM nach bestem Wissen und Gewissen eigenständig. Wenn dem AG das nicht passt muss er das ArbG anrufen. Wann eine Sitzung erforderlich ist, entscheidet der BRV sonst wie vorher.
Erstellt am 24.09.2012 um 20:34 Uhr von nicoline
@emsbewohner
der Betriebsleiter kann eine einberufene Sitzung nicht ablehnen, der BR entscheidet, wann eine Sitzung stattfindet und ob es erforderlich ist, dass diese Sitzung stattfindet. Er darf BRM auch nicht davon abhalten, zu der Sitzung zu gehen.
§§ => § 29 und 30 BetrVG und am wichtigsten: die Kommentierung dazu
Erstellt am 24.09.2012 um 21:00 Uhr von Watschenbaum
na ja, bleiben wir doch mal in der Praxis
welchen Grund hätte der AG, so zu reagieren?
über die Notwendigkeit der BR-Sitzung hat er nicht zu befinden,
genehmigen oder abzulehnen hat er diesbezüglich auch nichts,
er könnte lediglich betriebliche Notwendigkeiten anführen (nicht zu verwechseln mit betrieblichen Interessen ), die diese Sitzung zum angeführten Termin für ihn bedenklich erscheinen lässt
da hätte dann auch der BR ein Mindestmaß an Rücksichtsnahme zu walten, falls keine dringenden Terminsachen, vielleicht noch vom AG selbst veranlasst, anliegen
Erstellt am 24.09.2012 um 21:55 Uhr von nicoline
Watschenbaum,
in der Praxis hört sich die Eingangsfrage, eigentlich muss man ja sagen, das Eingangsstatement, denn, eine Frage gibt es ja gar nicht, für mich nicht so an, als ob der Betriebsleiter irgend etwas von "betrieblicher Notwendigkeit" geäußert hätte! Es ging um "nicht erforderlich" und nicht um "aus betrieblichen Gründen nicht möglich"!
Erstellt am 24.09.2012 um 21:57 Uhr von rechtbekommen
Betriebliche Gruende eine Sitzung oder sonstige Mandatsarbeit zu einem.bestimmten Zeitpunkt nivht wahrzunehmen, sind die riesengrosse Ausnshme. Also da.muss schon die "Huette brennen". Sogar ggf eine Abteilung odrr den Betrieb fuer einige Stunden lahmzulegen waere keiner. Da muss weil rechtzeitige Anmeldung der Zeit/ Mandatsarbeit der AG Vorsorge treffen. Das sind auch die Gruende warum die Podt AG Postaemter fuer Dtunden schliessen muss bei Betriebsversammlungen.
Erstellt am 25.09.2012 um 10:35 Uhr von gironimo
Aus der Fragestellung heraus, kann es nur eine Antwort geben:
Die Sitzung wird durchgeführt.
Das der BR nach pflichtgemäßen Ermessen seine Sitzungen einberuft, dürfte dabei vorausgesetzt sein. Irgendwelche Meinungsäußerungen über die Erforderlichkeit, die ein Vorgesetzter von sich gibt, sind unerheblich.
Die Tatsache, dass der BR in diesem Fall überhaupt fragt ist schon falsch. Der BR meldet sich lediglich zu Sitzung ab und der BRV teilt dem AG die Lage der Sitzung mit.
Erstellt am 25.09.2012 um 10:54 Uhr von petrus
@gironimo:
in der Frage steht ja auch:
>> Information Sitzung am xx xx xxxx wurde an Betriebsleiter übergeben
Also genau das, was §30 im dritten Satz festlegt.
@rechtbekommen
> da.muss schon die "Huette brennen".
> Sogar ggf eine Abteilung odrr den Betrieb fuer einige Stunden lahmzulegen waere keiner
Kommt drauf an... Wenn es zeitnah unter Beachtung laufender Fristen eine Möglichkeit zur Sitzung gibt, die nicht den Betrieb lahmlegt...
Beispiel: Im Lebensmitteleinzelhandel sollte der BR die Sitzungen nicht unbedingt auf den Freitagnachmittag (Zeitpunkt der Wochenendeinkäufe!) legen...
@ems
> er ist der Meinung das ist nicht (wäre) nicht nötig.
Um das beurteilen zu können, müsste er ja zumindest die Tagesordnung kennen. Da ihm diese aber nicht mitgeteilt wird...
Solange ihr also die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt habt...
Erstellt am 25.09.2012 um 14:02 Uhr von petrus
@emsbewohner:
Übrigens währe für Euren Chef bestimmt das "Infoblatt für Vorgesetzte" von Interesse.
Oben auf "Neu im Betriebsrat", dann links auf "Info für Vorgesetzte". Tja - und dann pdf runterladen, ausdrucken, einrahmen & als Geschenk verpackt überreichen...
Und für Euch: Unbedingt weiterbilden! Genug Lesestoff gibt es dort ja - neben den Seminaren...