Erstellt am 24.09.2012 um 12:55 Uhr von Laffo
@joteb
diese Frage kannst du so an die gestzlichen Aufsichtsbehörden weiterleiten,auch anonym!
Z.B. LAGeSo-Gewerbeaufsichtsamt o. auch mal die Berufsgenossenschaft informieren.
Erstellt am 24.09.2012 um 14:34 Uhr von meckerziege
Amt für Arbeitsschutz informieren und Begehung anregen.
Erstellt am 24.09.2012 um 15:22 Uhr von wahlvst
Wende dich an die BR, denn die müsste ja haften bei Betriebsunfall.
Erstellt am 24.09.2012 um 15:25 Uhr von ohnewisen
wahlvst meint bestimmt die BG.
Erstellt am 24.09.2012 um 18:13 Uhr von Hoppel
@ joteb
Da eine Hochregalanlage zu den überwachungspflichtigen Arbeitsmitteln gehört, solltet Ihr Euch mal mit der BetrSichV befassen. Eine solche Änderung muss m.E. erst durch eine authorisierte Person freigegeben werden, bevor diese Arbeitsplätze genutzt werden dürfen. Außerdem muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Erstellt am 25.09.2012 um 06:37 Uhr von Tanzbär
Eine sehr interessante Frage. Ich hätte bei solch Arbeitsplatz auch Bauchschmerzen.
Bitte informiere uns hier, wenn Du eine definitive Antwort von der BG oder der Aufsichtsbehörde hast.
Erstellt am 25.09.2012 um 09:41 Uhr von blackjack
http://www.cms-bitforbit.com/newsimages/d27_da.pdf
Siehe § 29 ff