liebe mitstreiter,
im öffentlichen dienst gibt es doch jetzt 30 tage urlaub für alle auf grund der gleichbehandlung. wir sind erzieher, beim freien träger angestellt ,und die kollegen sind der meinung, dass es auch für uns gesetztlich so geregelt ist.
hab mich belesen und nichts eindeutiges gefunden was besagt, dass auch wir vom öffentlichen träger den rechtsanspruch auf 30 tage urlaub haben.
selbst bei der stadt leipzig ist es meines erachtens noch nicht mal bei allen erziehern durchgesetzt die dort beschäftigt sind.
weiß jemand was genaues, bin betriebsratsvorsitzende und würde mich über einen tipp freuen. danke!!! hella
ich möchte noch erwähnen, dass wir keinen tarifvertrag angehören sondern nur jeder seinen individuellen arbeitsvertrag hat.