aktuelle Rechtsprechung : kein Mampf auf Kosten des AG
Keine Bewirtung auf Kosten des Arbeitgebers Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat entschieden, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, die Kosten der Bewirtung von Betriebsversammlungsteilnehmern zu übernehmen.
Der Betriebsrat eines fränkischen Textilunternehmens hatte im Jahr 2011 eine mehrstündige Betriebsversammlung abgehalten und deren Teilnehmer mit belegten Brötchen und Getränken versorgt. Die dabei entstandenen Kosten in Höhe von knapp 40 € verlangte er später vom Arbeitgeber ersetzt.
Die Richter des LAG Nürnberg bestätigten nun die Entscheidung der Vorinstanz. Zur Begründung führen sie im Wesentlichen aus, dass ein Kostenerstattungsanspruch aus § 40 Abs. 1 BetrVG bereits daran scheitere, dass es nicht zu den dem Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben gehöre, Betriebsversammlungsteilnehmer zu bewirten.
Das gelte ganz unabhängig davon, wie lange die Betriebsversammlung dauere. Einer Erschöpfung der Teilnehmer könne durch Pausenunterbrechungen vorgebeugt werden.
Außerdem müssten sich Arbeitnehmer ja auch bei der Arbeit selbst mit Essen und Getränken versorgen. Dass der Betriebsrat eine Betriebsversammlung so planen und durchführen müsse, dass keine vermeidbaren Kosten anfallen, folge aus § 2 Abs. 1 BetrVG
http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/nuernberg/entscheidungen/4_tabv_58_11.pdf
Community-Antworten (11)
23.09.2012 um 20:59 Uhr
tja, rechtbekommen, wohin mit deinem Kommentar ? Gelbe Tonne oder Restmüll.........hmm
für alle anderen, die diese Info vielleicht als interessant sehen :
der Wahnsinn ist doch dabei, daß ein AG, bevor er 40.- Euro Brotzeitgeld bezahlt, lieber bis vor das Landesarbeitsgericht zieht bzw. sich ziehen lässt, um zwar letztendlich Recht zu bekommen, aber trotzdem eine Rechnung präsentiert bekommt, für die er 20 Jahre lang Betriebsversammlungen verköstigen könnte
23.09.2012 um 21:01 Uhr
interessant finde ich eher dass es einen BR gibt der so etwas durch 2 Instanzen prozessiert....
23.09.2012 um 21:11 Uhr
der BR war eben "stur" , oder sein beratender Anwalt "prozeßgeil", der AG hätte bloß den 40ziger rausrücken müssen.......
23.09.2012 um 22:18 Uhr
warum sollte er wenn er nicht muß? wenn betriebsräte nichts besseres zu tun haben......
23.09.2012 um 22:22 Uhr
weil er vielleicht so schlau wäre, lieber 40 € als die gesamten Kosten dieses Zwei-Instanzen-Theaters zu blechen ?
23.09.2012 um 22:47 Uhr
das man diesen dummfug eines betriebsrates auch nur im ansatz cool findet.........
24.09.2012 um 21:44 Uhr
Als AG hätte ich diese 40 Euronen schon aus Frack nicht bezahlt, zumal die erste Bitte um Kostenübernahme bereits abschlägig beschieden wurde. Und die prozessualen Kosten sind bei diesem Streitwert ja noch recht übersichtlich.
Als Steuerzahler begrüße ich allerdings den letzten Satz: "Gegen diesen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde nicht zulässig;..."
24.09.2012 um 22:09 Uhr
also unser AG hat immer für Verköstigung gesorgt (war auch gut im oberen dreistelligen Bereich) diese eigentlichen "Peanuts-Beträge" einzusparen steht in keinem Verhältnis zum "politischen" Image-Schaden des AG bei der Belegschaft
einmal wollte er nicht mehr, weil wir ihn zu sehr "geärgert" haben
ein kleiner Hinweis auf eine (bei genauer Überprüfung nochmaligen) nötigen Aktualisierung der BR-Sachbuch-Sammlung sowie einiger interessanter Lehrgänge (deren Notwendigkeit durchaus begründbar seien, obwohl sie eigentlich unnötig wären)
hat ihn dann doch noch überzeugt, den guten alten Brauch weiterzuführen
tja, ein Vorteil bei 4-Augen-Gesprächen mit dem GF
24.09.2012 um 23:12 Uhr
Nur hat dieser BR seine Chance, dem AG im Rahmen der BV einen mitzugeben, hoffnungslos vergeigt.
"tja, ein Vorteil bei 4-Augen-Gesprächen mit dem GF"
Grins ... kleiner Seitenhieb?
24.09.2012 um 23:21 Uhr
watschenbaum, du bist held, hecht und wenn ich dein arbeitgeber wäre, die längste zeit im br und in meinem betrieb gewesen:)
24.09.2012 um 23:33 Uhr
Danke, Nubbel
aber es gibt noch genug andere BRs, die sich vom AG mit dem Nasenring durch die Pampa ziehen lassen,
so daß die gesamte Wirtschaft nicht untergeht, wenn mal einer anders agiert
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