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Ermahnungen

A
Autsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe mal wieder eine Frage für das Forum. Unsere GF ist in letzter Zeit nicht gut auf den BR zu sprechen. Die GF scheint auf Fehler von BR-Mitgliedern bei der Arbeit zu warten um dann schriftliche Ermahnungen zu verteilen. So jetzt geschehen mit einem Mitglied von uns. Ist klar das sie dagegen vorgeht. Jetzt meine Frage dazu. Wie lange bleiben eigentlich solche Ermahnungen im der Regel in der Personalakte drinnen stehen. Danke schonmal im Voraus.

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Community-Antworten (3)

M
Murmel

21.09.2012 um 00:13 Uhr

In der Regel 2Jahre. Danach einen Antrag stellen, das sie gelöscht wird

W
Watschenbaum

21.09.2012 um 04:18 Uhr

wieso ist das klar, daß man dagegen vorgeht ? man muß ja auch nicht wegen jedem kleinen Pups gleich lüften........

soll sich der AG doch seine "Ermahnungen" an den Hut stecken, gerade wenn man BR ist.......... ich würde im BR-Büro eine Pinnwand anbringen, wo man die Ergüsse des AG sammelt, wer die meisten hat, hat gewonnen

M
monalisa

21.09.2012 um 07:02 Uhr

@Autsch, und dann wäre noch die Frage, ob dies tatsächlich "Ermahnungen" sind, denn sie beinhalten im Gegensatz zu "Abmahnungen" keine Kündigungsandrohungen.

Ansonsten: PIN Wand und Ergüsse, siehe Watschenbaum!

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