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ERMAHNUNGEN

F
Fragen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Morgen,

ein Abteilungsleiter in unserem Haus verteilt lustig -ERMAHNUNGEN- an seine Leute, bei jeder Auffälligkeit - darf er das ?? Danke für Eure Hilfe - Fragen

6.32306

Community-Antworten (6)

M
monalisa

07.10.2009 um 11:50 Uhr

@Fragen, ja, darf er! Nur, warum regt ihr euch darüber auf? Ermahnungen (wenn's denn tatsächlich welche sind!) haben keinerlei rechtliche Konsequenzen! Wenn sich ein Vorgesetzter offensichtlich daraus ein Hobby macht, den Kollegen Ermahnungen um die Ohren zu hauen, würde ich so einen Wisch freundlich lächelnd entgegen nehmen und im selben Moment auch schon vergessen! Macht daraus doch ein Fass ohne Boden! Da drin haben viele Zettel Platz..... :-)

R
Rosalie

08.10.2009 um 14:54 Uhr

ich würde aber als BR trotzdem prüfen ( "ermahnte",Kollegen um eine Kopie bitten) ob die "Ermahnung " nicht tatsächlich eine Abmahnung ist. Es ist nicht wichtig wie " sich das Kind nennt" sondern, ob die Form der einer Abmahnung entspricht. ( Konkret benannte Verstöße mit Datum, Belehrung über rechtliche Konsequenzen usw).

I
Immie

08.10.2009 um 15:46 Uhr

Was steht denn drüber?

Z
zumpel

08.10.2009 um 16:09 Uhr

Es gilt ja auch zu klären warum die Kollegen/innen ermahnt werden. Wenn die wirklich Mist gebaut haben würde es ja klar gehen.

P
peters

11.10.2009 um 01:57 Uhr

Was drüber steht, ist erstmal egal. Eine Abmahnung muss nichtmal schriftlich erfolgen. Wobei das für einen späteren Nachweis natürlich problematisch wäre.

Merkmal einer Abmahnung ist,

  • die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens,
  • die "Missbilligung" dieses Verhaltens durch den Arbeitgeber und
  • die Warnung vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Eine Ermahnung dagegen ist es, wenn keine Konsequenzen angedroht werden.

Es kann also durchaus sein, dass ein vom Arbeitgeber als Ermahnung bezeichnetes Schreiben in Wirklichkeit eine Abmahnung ist - oder auch umgekehrt.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/a_l/abmahnung.php

I
Immie

11.10.2009 um 02:24 Uhr

Du sagst also, das der AG dem AN eine Mogelpackung unterjubeln kann. Schreibt "Ermahnung" drüber, hält aber die gesetzlichen Inhalte der "Abmahnung" ein ... und schwubs... wird eine Abmahnung daraus, obwohl Ermahnung drüber steht. Der AN der von diesen inhaltlichen Unterschieden keinerlei Ahnung hat denkt: Ist ja nur ne Ermahnung. Und schaut bei der Kündigung ohne vorherige Abmahnung dumm aus der Wäsche.

Hm...also mir hat mal ein Referent gesagt: Es kann nur drin stecken, was drüber steht.

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