ERMAHNUNGEN
Hallo und guten Morgen,
ein Abteilungsleiter in unserem Haus verteilt lustig -ERMAHNUNGEN- an seine Leute, bei jeder Auffälligkeit - darf er das ?? Danke für Eure Hilfe - Fragen
Community-Antworten (6)
07.10.2009 um 11:50 Uhr
@Fragen, ja, darf er! Nur, warum regt ihr euch darüber auf? Ermahnungen (wenn's denn tatsächlich welche sind!) haben keinerlei rechtliche Konsequenzen! Wenn sich ein Vorgesetzter offensichtlich daraus ein Hobby macht, den Kollegen Ermahnungen um die Ohren zu hauen, würde ich so einen Wisch freundlich lächelnd entgegen nehmen und im selben Moment auch schon vergessen! Macht daraus doch ein Fass ohne Boden! Da drin haben viele Zettel Platz..... :-)
08.10.2009 um 14:54 Uhr
ich würde aber als BR trotzdem prüfen ( "ermahnte",Kollegen um eine Kopie bitten) ob die "Ermahnung " nicht tatsächlich eine Abmahnung ist. Es ist nicht wichtig wie " sich das Kind nennt" sondern, ob die Form der einer Abmahnung entspricht. ( Konkret benannte Verstöße mit Datum, Belehrung über rechtliche Konsequenzen usw).
08.10.2009 um 15:46 Uhr
Was steht denn drüber?
08.10.2009 um 16:09 Uhr
Es gilt ja auch zu klären warum die Kollegen/innen ermahnt werden. Wenn die wirklich Mist gebaut haben würde es ja klar gehen.
11.10.2009 um 01:57 Uhr
Was drüber steht, ist erstmal egal. Eine Abmahnung muss nichtmal schriftlich erfolgen. Wobei das für einen späteren Nachweis natürlich problematisch wäre.
Merkmal einer Abmahnung ist,
- die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens,
- die "Missbilligung" dieses Verhaltens durch den Arbeitgeber und
- die Warnung vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Eine Ermahnung dagegen ist es, wenn keine Konsequenzen angedroht werden.
Es kann also durchaus sein, dass ein vom Arbeitgeber als Ermahnung bezeichnetes Schreiben in Wirklichkeit eine Abmahnung ist - oder auch umgekehrt.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/a_l/abmahnung.php
11.10.2009 um 02:24 Uhr
Du sagst also, das der AG dem AN eine Mogelpackung unterjubeln kann. Schreibt "Ermahnung" drüber, hält aber die gesetzlichen Inhalte der "Abmahnung" ein ... und schwubs... wird eine Abmahnung daraus, obwohl Ermahnung drüber steht. Der AN der von diesen inhaltlichen Unterschieden keinerlei Ahnung hat denkt: Ist ja nur ne Ermahnung. Und schaut bei der Kündigung ohne vorherige Abmahnung dumm aus der Wäsche.
Hm...also mir hat mal ein Referent gesagt: Es kann nur drin stecken, was drüber steht.
Verwandte Themen
Schriftliche Ermahnungen
ÄlterGuten Morgen, ich brauche mal wieder Hilfe! Wir sind eine Druckerei, die nicht nur Tageszeitung und Wochenblätter druckt, sondern auch einige Fremdaufträge. Nun kommt es bei diesen hunderten von Seit
Ermahnungen
ÄlterHallo, habe mal wieder eine Frage für das Forum. Unsere GF ist in letzter Zeit nicht gut auf den BR zu sprechen. Die GF scheint auf Fehler von BR-Mitgliedern bei der Arbeit zu warten um dann schri
außerordentliche Kündigung
ÄlterMeine Kollegin hatte am 01.01.11 mit ihrer stellvertretenden Stationsleitung eine verbale, laute Auseinandersetzung und hat sich dafür nicht bei ihr entschuldigt. Jetzt hat sie dafür ein fristlose Kün
außerordentliche Kündigung eines Azubis
ÄlterFall: außerordentliche Kündigung eines Azubis im 2. LJ. Wenn eine Ermahnung einige Monate alt, aber keine Abmahnung vorliegt. Zählen auch die mündlichen Ermahnungen? Wie sollte eine korre
Abteilung wird verlagert.
ÄlterHallo zusammen, wir haben eine Schwesterfirma in Thüringen und der Hauptsitz in Baden-Württemberg. Nun soll der Vertrieb in Thüringen geschlossen werden. Argument: Mitarbeiter halten sich nicht nac