Erstellt am 22.10.2007 um 08:17 Uhr von ridgeback
@majojon,
Bei uns ist die Ermahnung die Vorstufe zur Abmahnung.
Zum Schutz des MA,naja wenn die Ermahnung Abhilfe schafft das seine Krawatte nicht in die Rotationsmaschine kommt.....
Inhaltlich sieht sie bei uns so aus:
..........
das oben geschilderte Verhalten zukünftig zu unterlassen und Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
ordnungsgemäß zu erfüllen.
Eine Durchschrift dieser Ermahnung wird in Ihrer Personalakte abgelegt.
__________________
Ort, Datum
________________________
(Unterschrift des Arbeitgebers)
Diese Ermahnung habe ich am
__________________ erhalten
Erstellt am 22.10.2007 um 09:23 Uhr von Matze24
Siehe auch Basiskommentar von Klebe zu §87 BetrVG (Kommentar 16).
Hiernach ist auch eine Ermahnung analog zur Abmahnung mitbestimmungspflichtig und der Betriebsrat einzubinden.
Erstellt am 22.10.2007 um 09:33 Uhr von ego112
@Matze
Seit wann unterliegen Abmahnungen der Mitbestimmung?
Erstellt am 22.10.2007 um 09:46 Uhr von pirat
@majojon,
...wir als Betriebsrat uns verhalten....wenn der BR davon Kenntnis bekommt, was nicht immer gewährleistet ist und auch nicht sein muß weil * mitbestimmungspflichtig*ist nicht! Könnt ihr nur aufklären.
lies mal....
http://www.arbeitsrecht.org/abmahnung/rechtsprechung/topnews07767.html#
Halten Sie sich jedoch immer vor Augen, dass eine Ermahnung als Vorstufe zur Kündigung niemals genügt. Hierfür muss eine Abmahnung her!
Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 28.09.2003, Aktenzeichen: 7 Ca 2899/03
ist für AG geschrieben, aber macht nix, wenn man auch die * Andere Seite* liest.
Erstellt am 22.10.2007 um 09:51 Uhr von pirat
einer geht noch....
Ermahnung reicht niemals für eine Kündigung aus, darf aber in der Akte bleiben!
Sprechen Sie hingegen lediglich eine Ermahnung aus, in der die Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall fehlt, kann Ihr Mitarbeiter keine Entfernung dieser Ermahnung aus der Personalakte fordern. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden.
Erstellt am 22.10.2007 um 12:56 Uhr von betriebsratten
@pirat...sorry...habs vorwärts und rückwärts gelesen....wie bekommt der BR einen Fuss in die Tür dass er von Abmahnungen zumindest informiert wird??
Erstellt am 22.10.2007 um 13:00 Uhr von Mona-Lisa
@betriebsratten,
der Weg könnte eine Betriebsvereinbarung sein, aber was bringt sie euch?
Erstellt am 22.10.2007 um 13:29 Uhr von ridgeback
@majojon
Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich doch auch nach § 87 Nr. 1 auf die betriebliche Bußordnungen, die aufgestellt werden kann, um Verhaltens- bzw. Ordnungsvorschriften iSd. Nr.1
durchzusetzen. Sind Abmahnungen in der betr. Bußordnung enthalten, sind diese doch wiederum Mitbestimmungspflichtig.
Geahndet können diese aber nur, wenn es sich um Verstöße des AN gegen die kollektive betr. Bußordnung handelt.
Handelt es sich um arbeitsvertragliche Pflichten, kann der AG auf individualrechtliche Sanktionen zurück greifen.
Erstellt am 22.10.2007 um 13:29 Uhr von pirat
@betriebsratten,
jepp! Mona hat Recht......... was bringt sie euch?
Ihr könnt gegenüber den Kollegen nur aufklären.....Sorry Basta!!
Erstellt am 22.10.2007 um 13:52 Uhr von pirat
@ridgeback,
lies mal zum Thema Bußordnung...
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/mitbestimmung/artikel00458.html#
....Abmahnungen in der betr. Bußordnung ....warum sollten sie?
Abmahnungen und Bußordnung sind zwei ganz unterschiedliche Rechtsbegriffe.
Schwierigkeiten bereitet die Feststellung eines Mitbestimmungsrechtes bei Betriebsbußen in Form einer »schriftlichen Beanstandung«. Denn nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht kein Mitbestimmungsrecht bei der sogenannten Abmahnung , die einer Betriebsbuße in Form der schriftlichen Beanstandung sehr ähnlich ist.
nachzulesen hier....
http://www.betriebsraete.de/security/arbeitsrecht-begriffe/arbeitsrecht-begriff-a/abmahnung/abmahnung-betriebsbusse.html
Erstellt am 22.10.2007 um 14:11 Uhr von ridgeback
@pirat
Danke für den Hinweis
Erstellt am 22.10.2007 um 14:18 Uhr von carrie
Hallo
Es gibt ein Urteil darüber das der AG verpflichtet ist, den BR vor Ausspruch von Abmahnungen zu informieren, damit dieser prüfen kann, ob seine MBR aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 tangiert werden.
(LAG Nds.,AuR 85,99)
Erstellt am 22.10.2007 um 14:47 Uhr von ego112
@carrie,
könntest Du uns dieses Urteil mit Aktenzeichen mitteilen?
Erstellt am 22.10.2007 um 18:24 Uhr von pirat
@ carrie,
zu @13 dito!
Hätte ich auch gerne. Habe leider vergeblich gesuch........