Erstellt am 08.01.2011 um 13:52 Uhr von wahlvst
Der Betriebsrat hat sich am 31.12.10 aufgelöst ???
Was bedeutet dieses? Zurückgetreten § 13 (2) 1 BetrVG?
Wenn ja, so hat er lt. BetrVG Neuwahlen einzuleiten, also Wahlvorstand bestellen und vor allem die BR-Tätigkeit bis zur Neuwahl weiterzuführen. Er bleibt geschäftsführend im Amt.
Ob die fristlose Kündi9gung rechtsgültig ist müsste ein ArbG entscheiden. Sie müsste aber innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Sonst ist sie wie auch immer gültig, auch wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre.
Erstellt am 08.01.2011 um 15:36 Uhr von gonzo
@Karen,
die erhamungen sind wie du schon selberschreibst wegen ander verfehlungen gegeben , sie spielen hierbei nur eine secundäre rolle ( im gesammt bild ergibt sich dann ja ein bild wer diese person ist und ggf warum sie so handelt oder ob sie sich ändern kann)
sie sollte einfach zum arbeitsgericht gehen.... die entscheiden ob ihr verhalten dermassen zerrüttend und auf zukunft unzumutbar ist.
eine versetzung in eine andre abteilung wäre ein ander weg, natürlich mit a. abmahung (rote karte)
und b. definitiv begleitung und regelmässige besprechungen ggf hilfe angebote der menschen die dafür ausgebildet wurden (könnte was krankhaftes sein was die kollegin hat zb burnout oder problemlose im fam feld)
Erstellt am 08.01.2011 um 16:02 Uhr von Karen
Hallo wahlvorstand, der Betriebsrat bestehend aus 3 Mitgliedern ist komplett zurückgetreten. Geht das überhaupt?? Und was passiert nun??
Erstellt am 08.01.2011 um 16:25 Uhr von wahlvst
Ja, habe ich doch geschrieben. Siehe: Zurückgetreten § 13 (2) 1 BetrVG?
Auch was dann geschehen muss habe ich geschrieben!
Wenn ja, so hat er lt. BetrVG Neuwahlen einzuleiten, also Wahlvorstand bestellen und vor allem die BR-Tätigkeit bis zur Neuwahl weiterzuführen. Er bleibt geschäftsführend im Amt.
Also, einfach nur lesen ;-)
§ 13 bedeutet, wenn 2 von 3 beschließen den BR aufzulösen, und dieses per Beschluss ordnungsgemäß machen ist der BR aufgelöst und es muss neu gewählt werden.
Erstellt am 08.01.2011 um 16:49 Uhr von Karen
Hallo wahlvst, ich habe gedacht, wenn alle Betriebsratsmitglieder inkl. Betriebsratsvorsitzender wäre der Betriebsrat aufgelöst und der Betrieb ist betriebsratslos. Wer muss denn die Wahl jetzt einleiten, es haben jetzt alle Angst vor dem Chef. Kann man nicht anonym beim Arbeitsgericht eine Meldung machen und das bestellt dann den Wahlvorstand?? Es haben wirklich alle Angst, 2 Tage nach dem Rücktritt des Betriebsrates wurde die Kollegin fristlos gekündigt, weil er die auf dem Kicker hatte und jetzt ohne Betriebsrat freie Fahrt hat. Vielen Dank
Erstellt am 08.01.2011 um 18:20 Uhr von gonzo
@Karen,
natürlich ist der BR "weg". was du mit dem wahlvorstand willst keine ahnung.... ?? vielleicht selber br werden ???
aber das hilft in dieser situation deiner kollegin irgendwie nicht... ausser sie geht auich noch schnell in den br ???
das ist doch alles hühnerkacke hier mit dem br und dem vorstand und so, die kol. muss zum, arbeitsgericht. der dort kann ja dann nachrechnen ob der br noch hätte angehört äh anhören müssen...
Erstellt am 08.01.2011 um 20:05 Uhr von Hannelore
Kündigungsschutzklage erheben und falls Kündigungs rechtswidrig ist versuchen vor Ausspruch einer erneuten Kündigung versuchen unter den besonderen Kündigungsschutz zu gelangen. z.B. wenn sie sich jetzt bei den anstehenden Wahlen als Kandidat bewirbt oder versucht in den Wahlvortand zu gelangen. Muss aber alles vor Ausspruch einer rechtsmäßigen Kündigung geschehen.