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Jav mit befristeten Vertrag

C
Christax
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein beristet eingestellter MA ist in den JAV gewählt . ( kein Auszubildener )DEr Ma hat vor 2 Jahren ausgelernt.( nicht bei uns ) frage : Was ist wenn der Vertrag ausläuft ?muß der Vertag verlängert werden ?

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Community-Antworten (6)

L
Lexipedia

20.09.2012 um 16:38 Uhr

Nur wenn ein passender Arbeitsplatz da wäre!

C
Christax

20.09.2012 um 16:43 Uhr

Hallo , im Gesetzt steht das ein Auszubildner übernommen werden muß.Da steht nichts von Angestellten .

K
Kulum

20.09.2012 um 16:54 Uhr

Na wenn du s doch aber schon weist .....

C
Christax

20.09.2012 um 17:06 Uhr

Hallo, Kulum im §78a steht ein Auszubildener zum übernommen werden.Der MA war und ist kein Auszubildener bei uns im Betreib.Der Ma wur von uns eingestellt mit einem Befristetenvertrag,jetzt hat er sich aber Wählen lssen ( Alter 22 Jahre )

G
gironimo

20.09.2012 um 17:15 Uhr

In Sachen Betriebsrat und Be- bzw. Entfristung entwickelt sich die Rechtsprechung zur Zeit. Es empfiehlt sich einen Fachanwalt aufzusuchen.

K
Kulum

20.09.2012 um 17:46 Uhr

christax

dann scheint §78a ja nicht zutreffend zu sein. Ist er übrigens wirklich nicht. In Worten heißt der § "Schutz Auszubildender in besonderen Fällen"

gironimo

Versuch macht klug. Nur eben nicht über §78a. Und die Feststellungsklage kann er immer noch führen, wenn er tatsächlich nich verlängert werden sollte

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