Mitbestimmung Kommunikationsrichtlinie
In unserem Betrieb wurde kürzlich eine Kommunikationsrichtlinie eingeführt, welche die Grundsätze der schriftlichen und telefonischen Kommunikation im internen und externen Bereich festschreibt. Unser Betriebsrat ist der Ansicht, dass die Einführung dieser Richtlinie mitbestimmungspflichtig ist. Die Geschäftsführung lehnt die Mitbestimmung ab. Unsere Frage lautet: Wer hat recht?
Community-Antworten (6)
19.09.2012 um 16:37 Uhr
Es kommt darauf an.
Da müsste man Details kennen. Wenn die Richtlinie reine Arbeitsabläufe und - weisen beschreibt, wäre sie mitbestimmungsfrei. Wenn aber auch persönliches Verhalten mitbeschrieben wird, kommt die Ordnung im Betrieb (§ 87 BetrVG) ins Spiel.
Ohne die Richtlinie zu kennen tippe ich darauf, dass eine Mischform vorliegt.
19.09.2012 um 16:40 Uhr
Alles, was zur Leistungs - und Verhaltenskontrolle der MA dienen kann , unterliegt der Mitbestimmung - siehe § 87. Genau lesen und prüfen lassen.( gewerkschaft ?)
19.09.2012 um 17:29 Uhr
meckerziege
diese pauschale Aussage ist so falsch!
Mitbestimmung - siehe § 87 nur wenn hierzu elektronisch Mittel eingesetzt werden. Wenn also ein Vorgesetzter den Block und Bleistift oder das Gehirn nimmt besteht keine MB.
Doch hier dürfte es sich um Verhalten also Ordnung im Betrieb handeln, daher dann § 87. Wenn der AG es hier anders sieht Einigungsstelle anrufen.
19.09.2012 um 18:31 Uhr
@BR-Metall
Doch hier dürfte es sich um Verhalten also Ordnung im Betrieb handeln, daher dann § 87.
Würde ich grundsätzlich genauso sehen.
Wenn der AG es hier anders sieht Einigungsstelle anrufen.
Kommt drauf an, was da so in der Richtlinie drinsteht, würde ich sagen. Wenn das nur Selbstverständlichkeiten sind, macht man sich mit einer E-Stelle eher lächerlich. Oder meinst Du, ein E-Stellenvorsitzender streicht die Vorgabe, sich am Telefon mit "Raffke & Co AG, Guten Tag, Sie sprechen mit Herrn Gierig" zu melden, damit die Mitarbeiter die Kunden weiterhin mit "Ey Alda, wat willstn" begrüßen können? Und ob sich ein Streit darüber lohnt, ob Schriftstücke in "Times 12pt" oder "Arial 11pt kursiv" zu verfassen sind?
Sobald die Vorgaben allerdings diskriminierend sein könnten oder aber in Richtung Verhaltenskontrolle gehen, sollte der BR aktiv werden.
@Enterprice: Dann sag mal an, was stört Euch konkret an der Komm.-Richtlinie? Vermutlich ja nicht nur der gekränkte Stolz nicht gefragt worden zu sein, obwohl Cheffe hätte fragen sollen müssen.
20.09.2012 um 01:07 Uhr
@ Petrus
Was das Corporate Design im Schriftverkehr betrifft, ist das sicher nicht mitbestimmungspflichtig. Als AG hätte ich auch ganz schwer etwas dagegen, wenn sich jeder AN seinen Lieblingsschrifttyp aussuchen könnte. :-)
20.09.2012 um 10:29 Uhr
@Hoppel Zum 'corporate design' zählt aber nicht nur der Schrifttyp. Je nach Lage kann man da als BR sehr wohl mitentscheiden...
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