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Kollegin soll versetzt werden, BR wird nicht vorzeitig informiert.

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Alischaa
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Forenmitglieder ich bitte um eure fachkundige Hilfe

Unser Chef wil eine Kollegin versetzen, die an einem anderen Standort arbeitet und will deren Arbeitsinhalte am Hauptstandort von Kolleginnen bearbeitenlassen, die personel überbesetzt sind. Unser Chef hat den Betriebsrat in keinster weise über die Versetzung informiert. Ist bereits durch einen dritten (keine Weisungsbefugnis) an die zu versetzende Kollegin herangetreten, der ihr mitgeteilt hat das sie versetzt werden soll und wohin sie versetzt werden soll. Da ist doch, was die vollständige und vorherige Information des Betriebsrates darüber schon einiges schief gelaufen. Was meint ihr dazu? Was könnten wir für Schritte einleiten?

Ich bitte um eure Hilfe. Mit kollegialen Grüßen Alischaa

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Community-Antworten (10)

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Lurchi

18.09.2012 um 14:55 Uhr

Das kommt ganz auf Euer Verhältnis zur GL an. Also sollte das derzeit bei uns passieren, würde ich nicht lange zögern: BR-Sitzung einberufen Thema: Beschlußfassung zur Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes §40 BetrVG...Einleitung Beschlußverfahren, personelle Maßnahme vorläufig aussetzen etc. Aber wie gesagt, es kommt auf Euer Verhältnis und die vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Ist die noch gegeben, dann vorher Gespräch mit GL. Viel Spaß.

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ohnewissen

18.09.2012 um 16:11 Uhr

... und vielleicht vorher mit der Kol., ob sie der Versetzung zustimmt bzw. sogar befürwortet.

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Alischaa

18.09.2012 um 17:14 Uhr

Hallo Lurchi, hallo ohnewissen,

zuerst einmal vielen Dank für die Antworten. Lurchi: Das Verhältnis zur GL ist im Moment schlecht. Ständig kämpfen wir um unsere Informationsrechte bezüglich Personalplanung, Personaleinsatz, GL ignoriert uns. Wir werden zwar ordnungsgemäß beteiligt aber in davor liegende Planungen überhaupt nicht informiert. z.B. Plötzlich ruft eine Kollegin an das sie versetzt werden soll, wovon der Betriebsrat nichts weis. ohnewissen: Die Kollegin will die Versetzung an einen anderen Arbeitsort auf keinen Fall wegen vielfälltiger Nachteile. Fahrweg, etc. Viele Grüße Alischaa

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gironimo

18.09.2012 um 18:32 Uhr

noch ist es doch nicht geschehen - oder?? Das man vorher darüber redet, ist ja noch nicht schlimm.

Ich würde einfach in der Personalabteilung nachfragen und ggf an den § 99 BetrVG erinnern.

Hört der AG den BR dann an, könnt Ihr der Versetzung die Zustimmung verweigern (Gründe scheint es ja zu geben). Hört der AG Euch nicht an, würde ich auch ohne zu zögern den Rechtsweg beschreiten

B
brsieben

19.09.2012 um 10:40 Uhr

...dauerhaft verhindern kann man so eine Maßnahme meistens nicht, nur verzögern. Wenn die Hauptgeschäftsstelle personell überbesetzt ist, wie Du schreibst, hat der AG ein gutes Argument für die Versetzung an einen weniger gut besetzten Standort (besser als den Arbeitsplatz ganz zu verlieren). Daher würde ich lieber nicht gleich voll auf Konfrontation gehen, sondern erst das Gespräch mit den Kolleginnen und dem AG suchen: Vielleicht gibt es andere MA, die gern wechseln würden oder denen es zumindest weniger ausmacht? Vielleicht kann man Arbeit verlagern statt Arbeitnehmer?

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Alischaa

19.09.2012 um 10:57 Uhr

Guten Morgen gironimo und brsieben, die Kollegin hat ein Personalgespräch mit dem Chef terminiert, bei dem sie ein oder zwei Betriebsräte mit dabei haben möchte. Dabei werden wir versuchen in ruhe über de Sache zu sprechen. Was aber der Knackpunkt an der Sache ist, ist das der Chef uns als Betriebsrat bei solchen Angelegenheiten nicht im Vorfeld informiert. Das müsste er nämlich. Stattdessen läuft irgend ein Halbleiter bei Kollegen u. Kolleginnen auf, erzählt denen etwas von Versetzung und wir wissen davon nichts. Das ist nicht in Ordnung. Das ist das was uns so sauer macht. Ansonsten vielen herzlichen Dank für euer Engagement. Viele liebe Grüße Alischaa

G
gironimo

19.09.2012 um 11:41 Uhr

Verstehe -

ist aber leider das normale BR-Geschäft. Der AG wird argumentieren, dass alles bisherige ja nur einmal so eine Vorabklärung war, ob man dem Gedanken einer Versetzung näher treten sollte. Nun ja - dass andere Mitarbeiter daraus gleich eine feststehende Sache machen ....., das wird er bedauern.

Um so wichtiger ist, dass man dann aber konsequent handelt, wenn man im Boot ist.

A
Alischaa

19.09.2012 um 11:54 Uhr

Ja genau so wird das laufen!

Ich kan heute auf keine Nachrichten antworten, weil ich eine wichtige Arbeit zu erledigen habe. Nach meiner Meinung kann der Tread auch geschlossen werden.

Ich Danke dir gironimo und allen die geantwortet haben herzlich für die Unterstützung und Hilfe. Viele Grüße Alischaa

B
BRRechtler

19.09.2012 um 12:11 Uhr

Hallo,

der BR muss natürlich informiert werden bei einer Versetzung und diese ist auf jeden Fall Mitbestimmungspflichtig - wenn also der AG den BR nicht informiert (lt. § 99 Abs. 1 muss der AG den BR informieren), beginnt die Wochenfrist nicht zu laufen und die Versetzung kann somit nicht durchgeführt werden bzw. der BR kann die Maßnahme ohne Einhaltung einer Frist verweigern.

Sollte die Unterrichtung an den BR jedoch erfolgt sein und diese ist nicht vollständig, muss innerhalb der Wochenfrist (§ 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG) der AG informiert werden.

Ergo, wenn der AG den BR nicht informiert und der BR würde der Versetzung nicht zustimmen, kann die Versetzung erst einmal nicht rechtskräftig werden, da der BR jederzeit ohne Einhaltung einer Frist dieser Versetzung widersprechen.

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Alischaa

19.09.2012 um 12:32 Uhr

Hallo BRRechtler, auch dir herzlichen Dank für deine Antwort. Liebe Grüße Alischaa

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