Hallo und guten Abend zusammen,
eine Kollegin kam mit folgendem Problem auf uns BR zu:
Wir sind eine Altenpflegeeinrichtung und die Kollegin ist mit einer weiteren Person als Nachtwache tätig. Beim nächtlichen Kontrollgang hat die Kollegin vergessen, in ein Bewohnerzimmer reinzuschauen. Darauf hin erhielt die Kollegin eine Abmahnung mit dem Hinweis, das sie erstmal in den Tagesdienst versetzt werden soll, damit sie besser unter Kontrolle ist. Die Abmahnung erhielt die Kollegin am 2.4.14, sie ist aber weiterhin im Nachtdienst tätig. Jetzt hat sie Bescheid bekommen, das sie wohl zum 1.6.14 in den Tagesdienst versetzt werden soll ( wie gesagt, aufgrund des Vorfalls Anfang April )
Eine Stellenausschreibung hängt für die Nachtwachenstelle aus.
Wir vom BR vermuten, das die Kollegin längere Zeit im Tagesdienst verbleiben soll.
Nun zu meiner Frage:

Kann der AG eine Abmahnung und gleichzeitig eine Sanktionierung aussprechen ?
Ist es haltbar, wenn man die Kollegin noch 2 Monate im Nachtdienst arbeiten lässt, obwohl das Vertrauen des AG einenKnacks bekommen hat ?
Wie könntenwir der Kollegin weiterhelfen ?

Vielen Dank für Eure Bemühungen :-)