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Abmahnung und Zwangsversetzung

G
Grantbr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Abend zusammen, eine Kollegin kam mit folgendem Problem auf uns BR zu: Wir sind eine Altenpflegeeinrichtung und die Kollegin ist mit einer weiteren Person als Nachtwache tätig. Beim nächtlichen Kontrollgang hat die Kollegin vergessen, in ein Bewohnerzimmer reinzuschauen. Darauf hin erhielt die Kollegin eine Abmahnung mit dem Hinweis, das sie erstmal in den Tagesdienst versetzt werden soll, damit sie besser unter Kontrolle ist. Die Abmahnung erhielt die Kollegin am 2.4.14, sie ist aber weiterhin im Nachtdienst tätig. Jetzt hat sie Bescheid bekommen, das sie wohl zum 1.6.14 in den Tagesdienst versetzt werden soll ( wie gesagt, aufgrund des Vorfalls Anfang April ) Eine Stellenausschreibung hängt für die Nachtwachenstelle aus. Wir vom BR vermuten, das die Kollegin längere Zeit im Tagesdienst verbleiben soll. Nun zu meiner Frage:

Kann der AG eine Abmahnung und gleichzeitig eine Sanktionierung aussprechen ? Ist es haltbar, wenn man die Kollegin noch 2 Monate im Nachtdienst arbeiten lässt, obwohl das Vertrauen des AG einenKnacks bekommen hat ? Wie könntenwir der Kollegin weiterhelfen ?

Vielen Dank für Eure Bemühungen :-)

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Community-Antworten (3)

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Oblatixx

28.04.2014 um 23:43 Uhr

Kann der AG eine Abmahnung und gleichzeitig eine Sanktionierung aussprechen ? Naja, Abmahnung scheint mir ok zu sein. Und dass er die Kollegin unter Aufsicht haben will, ist irgendwie verständlich. Es geht um Menschen.

Ist es haltbar, wenn man die Kollegin noch 2 Monate im Nachtdienst arbeiten lässt, obwohl das Vertrauen des AG einenKnacks bekommen hat ? Vielleicht kann er sie nicht über Nacht ersetzen? Sein Bemühen um Ersatz ist ja immerhin sichtbar.

Wie könntenwir der Kollegin weiterhelfen ? Gute Frage. Sie sollte ihre Dienste künftig fehlerfrei absolvieren und keinen Anlass zur Kritik geben. Ihr selbst könnt ein gutes Wort beim AG einlegen. Ob es hilft?

M
Moreno

29.04.2014 um 00:10 Uhr

Ist als Nachtwache tätig... Stelle als Nachtwache ausgeschrieben... Was steht denn im Arbeitsvertrag der Kollegin? Hat sie einen Arbeitsvertrag als Nachtwache kann sie nicht in die Tagschicht versetzt werden hier würde nur die Möglichkeit der Änderungskündigung in Betracht kommen.

G
gironimo

29.04.2014 um 11:22 Uhr

Ist denn eine Versetzung ausgesprochen worden (§ 99 BetrVG)? - und auch bei der Neubesetzung hätte der BR doch die Möglichkeit Nachteile zu erkennen (wieder § 99 BetrVG).

Vielleicht gibt es auch einen Ansatzpunkt über die Dienstplangestaltung (§ 87 BetrVG).

Wenn Ihr sonst meint, die Kollegin weiter unterstützen zu wollen, könnt Ihr auch noch einmal die Arbeitsbedingungen, Fortbildung und Training ins Spiel bringen. Auch wäre ja interessant, wie es denn zu dem Fehler kommen konnte.

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