Erstellt am 18.09.2012 um 11:46 Uhr von Lurchi
Da solltest Du mit deinem BR sprechen - einige Bedingungen sind zur Übernahmeverpflichtung schon nötig, welche sollte dein BRV dir sagen können. (z.B. eine zu besetzende freie Stelle ist das mindeste)
Erstellt am 18.09.2012 um 11:49 Uhr von Kölner
@unknown
Wenn keiner übernommen wird, dann auch kein JAV...
Wenn nur einer übernommen wird, dann entsprechend auch zunächst die JAV...
Erstellt am 18.09.2012 um 12:26 Uhr von unknown
Es sind genuegend Plaetze vorhanden.
Erstellt am 18.09.2012 um 15:10 Uhr von wahlvst
Das Recht auf Übernahme der JVA geht nur verloren wenn der AG keine freien Arbeitsplätze hat. Wenn er aber wissen dass ein Übernahmeanspruch gem. § 78 angemeldet wurde und er kurz vor Abschluss der Lehre einen freien Arbeitsplatz besetzt dürfte der AG auch Probleme bekommen.
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/443_arbeitsvertrag-keine-uebernahme-von-jav-mitgliedern-wenn-kein-arbeitsplatz-frei-ist/
www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf