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JAV Wahl bei Nichtübernahme

U
unknown
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag liebe Mitgieder,

ich bin im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung und mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht übernommen werde. Jetzt finden die Tage die JAV Wahlen statt und ich hatte überlegt, mich aufstellen zu lassen, da hierdurch die feste Anstellung nach der Ausbildung folgen würde. Ist das auch der Fall, wenn mir die Nichtübernahme schon mitgeteilt wurde?

Mit freundlichen Grüßen

1.32504

Community-Antworten (4)

L
Lurchi

18.09.2012 um 13:46 Uhr

Da solltest Du mit deinem BR sprechen - einige Bedingungen sind zur Übernahmeverpflichtung schon nötig, welche sollte dein BRV dir sagen können. (z.B. eine zu besetzende freie Stelle ist das mindeste)

K
Kölner

18.09.2012 um 13:49 Uhr

@unknown Wenn keiner übernommen wird, dann auch kein JAV... Wenn nur einer übernommen wird, dann entsprechend auch zunächst die JAV...

U
unknown

18.09.2012 um 14:26 Uhr

Es sind genuegend Plaetze vorhanden.

W
wahlvst

18.09.2012 um 17:10 Uhr

Das Recht auf Übernahme der JVA geht nur verloren wenn der AG keine freien Arbeitsplätze hat. Wenn er aber wissen dass ein Übernahmeanspruch gem. § 78 angemeldet wurde und er kurz vor Abschluss der Lehre einen freien Arbeitsplatz besetzt dürfte der AG auch Probleme bekommen.

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/443_arbeitsvertrag-keine-uebernahme-von-jav-mitgliedern-wenn-kein-arbeitsplatz-frei-ist/

www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf

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