Datenschutzbeauftragter in der Klinik - Was für Informationen kann sich der BR abfordern?
Datenschutzbeauftragter in der Klinik,
kann uns bitte jemand erklären was die Aufgabe eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist? Was für Informationen kann sich der BR abfordern? Gibt es Jahresberichte die ein Datenschutzbeauftragte/er im Rahmen seines Amtes erstellen muss? Ist für uns Neuland. Das BDSG haben wir gelesen, dass war die Theorie und jetzt suchen wir Tipps um eventuelle MBR des BR zu beachten und auch auszuüben. Kann jemand helfen?
Danke im voraus.
Community-Antworten (7)
14.01.2008 um 11:35 Uhr
@klinik, die Überwachungspflicht des BR, ob das BDSG richtig bei den AN angewendet wird, ist nicht durch die Bestellung eines DSB ausgeschlossen. Das Überwachungsrecht erstreckt sich auch auf die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit des DSB und der BR darf nicht vom DSB kontrolliert werden. (Siehe auch den Kommentar von Däubler zum § 80 BetrVG Rn 10 und zum § 94 BetrVG Rn 39)
14.01.2008 um 12:46 Uhr
@klinik Ein paar Themen des DSB... ...Patientendaten - Umgang, Erhebung, Verarbeitung ...Personaldaten - Umgang, Erhebung, Verarbeitung, Schutz, Beschwerdestelle ...AN-Kontrolle aufgrund von Patientendokumentationen ...Datenerhebung, Datensparsamkeit, Datenkontrolle, Dokumentationspflichten ...TKG i.V. mit dem BDSG - Nutzung von email-Systemen, Kontrolle ...dienstliche Handynutzung - Auswertung von Daten zwecks Abrechnung etc. ...digitalisierte Bildverarbeitung (etwa Röntgenbilder) - Datenspeicherung, Datenversendung, Dateibearbeitung, Eigentumsrechte ...
Es gibt reichlich weitere...
15.01.2008 um 13:50 Uhr
@pit47, @Kölner
Danke für die Tipps. Leider ist in unserer Klinik jemand DSB der unserer Meinung keine Ahnung hat. Das kann ja für den BR auch von Vorteil sein. Die ergänzende Frage ist noch, wenn jemand seinen Aufgaben als DSB nicht nachkommt, können dadurch Nachteile für die Belegschaft entstehen?
15.01.2008 um 13:55 Uhr
@klinik Naja...im Zeitalter der DRG's und einer evt. genauen Prüfung der Arbeitsleistung würde mich mir schon allein aus Gründen der Exkulpation (Stichwort § 823 BGB) Gedanken über die Fähigkeiten des DSB machen. Ist er ungeeignet, gibt es Mittel und Wege diesen loszuwerden; und auch eine Auftrag gemäß BDSG.
15.01.2008 um 14:06 Uhr
@Kölner,
im § 823 BGB: sind doch die Schadenersatzansprüche geregelt. Wie soll ich dass auf meine BR Arbeit verstehen? DRG's sind bei uns im Haus nur in der Neurologie ein kleiner Teilbereich , der rest ist Psychiatrie (Akutklinik). Ich hatte vor kurzem zum CNE Projekt des Thieme Verlages angefragt. Hattest Du dazu nicht geschrieben? Wäre die Verwendung der Lizenzen für die Mitarbeiter nicht auch der DSB verantwortlich? Im Moment haben wir keine Struktur zu diesem Thema. Wie sieht die betrieblich gelebte Praxis dazu aus (DSB)?
15.01.2008 um 14:17 Uhr
@klinik Aufgrund der eingereichten DRG's können bspw. unter Hinzuziehung der OP-Protokolle etc. nachgewiesen werden, wer, wann, wie und unter welchen Umständen in einer Behandlung eingegriffen hat. Die Frage, die es in Fällen der Haftung immer zu klären gilt, ist: Wer kommt im Sinne des § 823 BGB als Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfe in die Haftung. Wenn Ihr zudem Behandlungen an Patienten vornehmt, dann werden sicherlich auch dort Behandlungsplanungen und Dokumentationen vorgenommen. Demnach: Auch hier findet AN-Kontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 1+6 BetrVG statt! Das BDSG ist dabei sicherlich ein Teilbereich.
Die Verwendung der Lizenz bzgl. CNE ist vor allem einen Aufgabe des BR's! Willst Du mehr Tipps dazu?
16.01.2008 um 08:15 Uhr
@Kölner
Zu CNE nehme ich gern Tipps. Ich denke dass einzelne MA benachteiligt werden. Weil der Thieme-Verlag gratislizenzen herausgibt pro Haus. Und da es in unserem haus ca. 30 Stück sind. Habe ich ein Problem damit. Natürlich kann der AG in Vetretung der PDL (Pflegedienstleitung) festlegen wer sie bekommt, aber die "Schwester und der Pfleger an der Basis" können es nicht nachvollziehen. Warum ein elitärer Personenkreis bevorzugt behandelt werden und die anderen dafür bezahlen sollen. Dann sollen sich alle bewerben können und notfalls das Los entscheiden. Oder nicht? Aber wie gesagt für mich ist die praktische Umsetzung des CNE entscheidend. Niemand kann verlangen dass der MA in seiner Freizeit noch büffelt und dafür Geld bezahlt. Sicherlich ist Deutschland das Land in Europa wo es bisher nur eine freiwillige Registrierung für Pflegende gibt. Aber schick mir was Du hast darüber.
Danke im Voraus.
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