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Mitbestimmung

B
Bison
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Mitstreiter, die Einführung von Software ist nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG: in der Mitbestimmung. Wir bestehen aus einer Muttergesellschaft mit mehreren Töchtern und eigenem BR. Die Töchter werden von der IT mit betreut und die Software läuft für alle auf dem Server in der Muttergesellschaft. Was in einem Betreuungsvertrag geregelt ist. Die IT steht in der Muttergesellschaft deren BRV ich bin. Unser BR Gremium stimmt der Einführung zu oder auch nicht oder mit Änderungen je nach Sachlage. Wie weit gehen die Einflussnahmemöglichkeiten der BR aus den Tochterunternehmen die es unter Umständen anders sehen. Denn es gibt immer Streitigkeiten.

Besten Dank für die Aufklärung

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Community-Antworten (6)

B
Betriebsrätin

17.09.2012 um 16:54 Uhr

§ 87 (1) Nr. 6 BetrVG ist klar und betrifft BR und Betrieb.

Wenn also euer Betrieb auch diese Software nutzen soll, muss sofern MB besteht, besteht ja nur wenn Software Leistungs und Verhlatenskontrolle ermöglicht, euer BR also IHR ja sagen. Es spielt dann keine Rolle wo der Server steht. Wenn ihr NEIN sagt, kann der AG diese Software eben nicht nutzen. Wenn dann die IT nicht anderes leifern kann hat der AG Pech und muss in die Einigungsstelle.

G
gironimo

17.09.2012 um 17:27 Uhr

Gibt es einen Gesamtbetriebsrat?

B
Bison

17.09.2012 um 17:34 Uhr

@gironimo

Nein 1Server, 1Software, mehrere Tochterunternehmen mit mehreren BR.

B
BRMler

17.09.2012 um 17:52 Uhr

gironimo

GBR ist nicht für den § 87 fes örtl. BR zuständig, kann dieses auch nicht aushebeln.

Unternehmen mit mehreren Betrieben und kein GBR oder KBR??

G
gironimo

18.09.2012 um 12:05 Uhr

schon, wenn aber die Software unternehmenseinheitlich zum Einsatz kommen soll - also die Softwareeinstellungen nicht betriebsbedingt unterschiedlich eingestellt werden können, gäbe es schon einen Handlungsansatz für einen GBR.

Es kommt eben auf die zur Diskussion stehende Software und deren geplanter Einsatz an.

Ansonsten gilt natürlich: Soll in Betrieb A eine Software zum Einsatz kommen, ist auch der BR bei A zuständig - egal wo der Server steht und wer die Software einrichtet.

S
Snooker

18.09.2012 um 13:03 Uhr

@bison

Wenn bisher noch kein GBR oder KBR besteht solltet ihr das umgehend ändern und dem BetrVG gerecht werden. Bis dahin könnten alle Betriebsräte eures Unternehmens mit der GL eine Rahmen BV abschliesen. Diese dann so Vormulieren das die Einzelheiten den einzelnen BR´s noch vorbehalten bleiben.

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