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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterbeobachtet,Unruhe

R
Raynal
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an euch alle und zwar Brauch ich noch mal ihr Hilfe und Raten es geht darum vor 2 Monate haben wir BRW gehabt und da hab ich mich auch aufgestellt aber gewählt bin ich leider nicht bin Ersatz Mitglied und bis jetzt bei Sitzungen nicht teilgenommen..ob ich noch Kündigungschutz habe weil eingeblich hat man nach dem BRW 6 Monate..folgendes seit über eine Woche werde ich von die Meistern sehr Übels beobachtet und fühl ich mich nicht mehr sicher auf der Arbeit bis jetzt haben sie mich einmal erwischt dass ich mein Arbeit nicht beendet habe obwohl wir ein zeitlohn und Zeitvertrag haben..meinten die irgendwie mit Schichtprotokkol und sagen dass der Arbeit um zu schaffen war auch wenn dann warum ich mich nicht bei ihn gemeldet habe und gesagt dass ich es nicht schaffe das ist gestern in der nachtschicht passiert und gleich danach hab ich von ein BR Mitglied Anruf bekommen dass ich auf der Arbeit Unruhe gemacht habe und Personalabteilung davon Bescheid weiß und miteinander gesprochen haben um mich zu kündigen natürlich hat der BR mitglied mich unterstützt und hat er gesagt dass er mit mir redet.. Was soll ich machen? Wie soll ich den reagieren? Ist das so einfach von AG einfach das zu beweisen obwohl ich sowas nicht gemacht habe..das kommt auch dadurch meistern... Bitte schnell wie möglich Antworten mir ich danke euch voraus

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

15.09.2012 um 11:13 Uhr

zunächst einmal gilt der nachwirkende Kündigungsschutz noch. Er erneuert sich, wen Du als Ersatzmitglied tatsächlich einmal als BR tätig werden musst.

Allerdings wirkt dieser nachwirkende Schutz nicht, wenn es einen Grund für eine fristlose Kündigung gäbe. Das sehe ich aber hier nicht. Am Besten ist es, wenn Du den Betriebsrat bittest, für Dich tätig zu werden.

Möglicher Weise will man Dich aus den Betrieb drängen, weil Du unbequem bist. Du solltest korrekt arbeiten und keine Angriffsfläche bieten.

B
Bilbo

15.09.2012 um 12:02 Uhr

Das wichtigste ist jetzt dem Arbeitgeber keine Angriffsfläche zu geben d.h. Pünktlichkeit genaues Arbeiten. Als nächstes würde ich ein Tagebuch anlegen in dem alles festgehalten wird und zwar genau mit Datum und Urzeit. Wer  was gesagt hat und welche Anweisungungen gegeben wurden.  Wenn es zu einer Verhaltensbedingten Kündigung kommen würde, ist der Betriebsrat eine wichtige Einrichtung. Der Betriebsrat kann und muss eine Stellungnahme abgeben und diese Stellungnahme wird vor Gericht wichtig sein. Aktionsplan:

  1. Dem AG keine Angriffsfläche geben.
  2. Tagebuch (Protokoll anlegen)
  3. Mit dem Betriebsrat deines Vertrauens zusammenarbeiten, auch diese Gespräche im Protokoll festhalten.
  4. Versuchen, dass der BR dich zu einer BR Sitzung einlädt, da sollen einfach ein paar BRs privaten Gründen verhindert sein. Wichtig, nicht einknicken, sowas gibt es öfter.
B
Betriebsrätin

15.09.2012 um 16:41 Uhr

Wenn Du erster oder zweites EBRM bist, sollte ein BRM mal 1-2 Tage Urlaub machen und dann der BRV eine Sitzung einberufen und dich einladen, dann besteht für 12 Monate Kündigungsschutz und dann gibt der AG ggf Ruhe

N
Nubbel

15.09.2012 um 19:37 Uhr

hallo? du verlangst vom arbeitgeber sich an gesetze zu halten und selber..........

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