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Fehlverhalten eines BR-Mitglieds (Verstoss gegen Schweigepflicht)- wie bekommen wir diesen Missstand in den Griff?

M
Moya
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum!

Wir haben sein einiger Zeit ein Problem mit einem bestimmten BR-Mitglied, welches sich nicht an die Schweigpflicht des BR hält. Er war bereits im letzten BR Mitglied und dort gab es diesbezüglich immer wieder Probleme. Es wurden interna nach aussen getragen, mal mehr mal weniger schwerwiegend. In den meisten Fällen handelt es sich um noch nicht Spruchreife Entscheidungen oder unbestätigte Informationen, die auf diese Weise schnell zum Gerücht in der ganzen Firma werden und nicht selten für unnötige Unruhe sorgen. Der "alte" BRV hat sich in Konsequenz weitestgehend mit Informationen an dieses BRM zurückgehalten, was Ihm im Anschluss zum Vorwurf gemacht wurde. Jetzt im neuen Betriebsrat, mit mir als neuem BRV geht es ähnlich weiter. Gerade in der letzten Woche gab es einen Fall, den ich zunächst AUSSCHLIESSLICH Ihm erzählt habe mit dem expliziten Hinweis auf seine Schweigepflicht. "Ich erzähl nix weiter" waren noch seine Worte. Als ich eine Stunde später durchs Unternehmen lief, sprachen mich die ersten Leute schon auf den Fall an und es wurde mir bestätigt, dass das betreffende BRM diese Informationen weitergegeben hat. Jegliche Ansprache auf solche Fälle in BR-Sitzungen ignoriert dieses Mitglied. Wie gesagt, es handelt sich nicht immer unbedingt um absolut diskrete Infos, aber Grundsätzlich beschliessen wir in den Sitzungen, welche Informationen wir publizieren, und welche wir zunächst für uns behalten wollen. DIese Mitglied tanzt jedoch immer und immer wieder aus der Reihe.

Das Resultat ist natürlich, dass wir intern immer wieder aneinander geraten und viele halbwahrheiten durch vom BRM publiziert werden. Daraus folgen nicht selten Unruhe und vor allem falsche Gerüchte. Das Ende vom Lied wird sein, dass eine Vertrauensvolle zusammenarbeit mit der GL (welche bei uns durchaus gegeben ist (ja, sowas gibt es!)) nicht mehr möglich ist.

Wie sollen wir uns verhalten, bzw. wie bekommen wir diesen Missstand in den Griff?

Einen angenehmen Start in die Woche,

Moya

9.260023

Community-Antworten (23)

A
ada

27.11.2006 um 10:51 Uhr

Moin, eine Antwort habe ich nicht, aber wir haben in unserem BR auch dieses Problem und sind jetzt auf der Suche nach einer Lösung. Weiß jemand wie man ein BR-Mitglied von seinem Posten absetzen kann ? Er ist devinitiv nicht mehr tragbar für unseren BR. Gruß ada

W
Waschbär

27.11.2006 um 10:57 Uhr

Hi,

einfache Sache !

Zunge Rausschneiden ! Wie wärs mit "Absägen" ??? von seinem BR amt ??

M
Moya

27.11.2006 um 12:17 Uhr

@waschbär:

Danke für Deine hochqualifizierte Hilfestellung!

Hat noch jemand eine sachliche Antwort auf meine Frage?

Moya

S
Saftpresse

27.11.2006 um 12:25 Uhr

@ Waschbär

Spam doch bitte nicht diesen Beitrag voll und behalte deine Weißheiten für dich.

@ Moya

Leider wirst du sehr wenig machen können. Es gibt immer BRM die ihren Mund nicht halten können. Das einzige was man machen kann das man dies im Gremium nochmal ansprechen kann (bringen wird es leider meißtens nichts)

Man muss halt versuchen sich zu arrangieren. Aber rauswählen etc. geht nicht.

Gruß Saftpresse

M
Moya

27.11.2006 um 12:28 Uhr

Ich habe mir vorgenommen, sämtliche diesbezüglichen Vorfälle zu Protokollieren, samt Zeugenangabe etc. Bist Du Dir sicher, dass eine solche Sammlung am Ende nicht für einen Ausschluss reicht? Es kommt sicherlich auf die Schwere der Zuwiderhandlung an, aber ich bin der Meinung, dass die Summe der Dinge ebenso aussagekräftig sein kann, oder?

Moya

S
Saftpresse

27.11.2006 um 12:36 Uhr

@ Moya

Ich denke nicht das selbst eine Sammlung der "Vergehen" ausreichen wird. Hab eben mal das BetrVG überflogen und dort gibt es auch keinen entsprechenden Passus das man Mitglieder abwählen etc. kann.

Wäre ja auch eigentlich nicht im Sinne des Erfinders

Gruß Saftpresse

W
Waschbär

27.11.2006 um 12:59 Uhr

Saftpresse,

bitte wo besteht der unterschied zwischen, deinem satz und meiner verpackten Ironie ???

an Moya deine Sammlung wird nichts helfen, ausser das es unter umständen nach hinten los gehen kann ! so in richtung mobbing.

ausser einer Abwahl des BR´s geht wirklich , suche hier im Forum oder einer internen auf kurs begleitung sehe ich da auch keine möglichkeiten.

M
Moya

27.11.2006 um 13:03 Uhr

Und wofür gibt's dann die Schweigepflicht, wenn es eh völlig egal ist und keine rechtliche Grundlage gegen einen Verstoß gibt?

M
Mona-Lisa

27.11.2006 um 13:04 Uhr

@alle, ist bei euch der Betriebsrat ein Geheimrat?

S
SSGG

27.11.2006 um 13:14 Uhr

hier ein Kommentar (§79 BetrVG) aus LexisNexis:

...Ausdrücklich muss die Meinung abgelehnt werden, dass Betriebsratsmitglieder eine Schweigepflicht über Vorgänge innerhalb des Betriebsrats (z.B. Abstimmungsergebnisse) haben. Für eine derartige Schweigepflicht findet sich im Betriebsverfassungsgesetz keine Grundlage. Im Gegenteil: Die Rechenschaftspflicht gegenüber der Belegschaft ( § 43 ) und die Tatsache, dass der Betriebsrat die gewählte Interessenvertretung der Belegschaft ist, sprechen dafür, dass die Betriebsratsarbeit so transparent und nachvollziehbar wie möglich gemacht werden muss. Allerdings sollten Spannungen und Querelen zwischen Betriebsratsmitgliedern nicht nach außen getragen, sondern in sachlicher Auseinandersetzung im Betriebsrat selbst beigelegt werden.

W
Waschbär

27.11.2006 um 13:21 Uhr

Moya,

Schweigepflicht,Geiheimhaltungspflicht etc.... Das sind sachen die muss der BR eindeidig und klar Definieren !!!

Diene dem Mitarbeiter und nicht dem System , den der Mitarbeiter hat dich Gewählt seine Intressen zu Vertretten ! Und nicht das SYSTEM !

Soll heissen, wege die Unterschiede ab ! Verliere nicht den Bezug zu deiner Aufgabe.

Sollte es so was wie eine Geheimnisskrämmerei bei euch geben zum Nachteil eines AN ! So hasst du wenn es "Raus" kommt ein Richtigs Problem ! Und klaube mir die Wahrheit kommt immer an das Licht > Früher oder etwas Später .

Versuche mal die Gründe für das Verhalten des BR´lers zu Ergründen ! Unterumständen Hilft es !!

M
Moya

27.11.2006 um 13:33 Uhr

Wenn wir als BR beschliessen, gewisse Dinge nicht nach aussen zu tragen, um etwaigen Schaden abzuwenden, dann hat das mit Geheimniskrämerei nichts zu tun. Und um genau diese Dinge geht es. Wir arbeiten insgesamt durchaus transparent, allerdings gibt es auch Dinge, die man (vorerst) besser für sich behält, vor allem dann, wenn noch kein Fakt dahinter steht.

M
Moya

27.11.2006 um 13:39 Uhr

....vielleicht noch ergänzend zum eigentlichen Problem:

Es handelte sich bei der weitergegebenen Information um eine im Sinne des §79 BetrVG.

M
Mona-Lisa

27.11.2006 um 13:46 Uhr

@Moya, der 79iger ist sehr eng gesteckt. Habt ihr vom AG einen Maulkorb bekommen?

W
Waschbär

27.11.2006 um 13:51 Uhr

Sollte es sich um d. 79 handeln bzw gegen einen Verstoss, dann braucht sich ja Moya keinen Kopf zu machen das ding geht dann eh vors Arbeitsgericht !! Sollte der Fall so "grass" sein !!!

M
Moya

27.11.2006 um 13:52 Uhr

@mona-lisa:

Im Bezug auf diese Information ja.

M
Moya

27.11.2006 um 13:55 Uhr

@waschbär:

Ich würde den Fall (bzw. die Information) nicht unbedingt als "krass" bezeichnen, aber die weitergabe vom GF an mich als BRV war halt ausdrücklich mit der Forderung auf Geheimhaltung außerhalb des BR's versehen.

W
Waschbär

27.11.2006 um 13:59 Uhr

äh ????

Moya, kann es sein das du dich da auf ein Spiel eingelassen hasst in dem du irgendwie etwas " alleine" dastehst ???

Lese bitte mal 79´ ........

p.s du bist der BR !!!!! nicht einer vom BR !!! denke mal darüber nach !!

M
Mona-Lisa

27.11.2006 um 14:02 Uhr

@Moya, es ist ein beliebtes Spiel der AGs den Gremien Geheimhaltungspflicht aufzudrücken. Ich kann hier natürlich nicht beurteilen, ob der Maulkorb gerechtfertigt ist. Lasst euch nicht zum Werkzeug des AGs machen. Auch habe ich den Eindruck, da du ja auch von anderen Vorfällen sprichst, dass dieses BR-Mitglied nicht nur dir ein Dorn im Auge ist.....

M
Moya

27.11.2006 um 14:12 Uhr

@Mona-Lisa:

Die Geheimhaltung im Bezug auf diese Info war durchaus schon gerechtfertigt. Die GF fordert dies nur sehr selten explizit und wenn dann immer nachvollziehbar.

Was den Dorn im Auge angeht, natürlich sieht es der Rest es BR's ebenso wie ich, denn sonst müsste ich vielleicht mal meine Sicht der DInge hinterfragen. Es kommt halt immer mal wieder vor, dass er sich Alleingänge etc. leistet und damit in großen Teilen der Belegschaft unnötig Unruhe stiftet. Hinzu kommt, dass seine "Aktionen" natürlich immer auf den gesamten BR zurückfallen. Bisher kommen die "Fehltritte" nur selten bei der GL an, wenn der akute Fall jedoch publik wird, muss ich wohl damit rechen, in Zukunft nur noch mit den "nötigsten" Informationen versorgt zu werden. Vetrauensverhältnis Ade...

D
Dana

27.11.2006 um 15:37 Uhr

bei uns gibt es auch das problem, dass mitglieder sachen weitererzählen, die noch nicht spruchreif sind und somit häufig viel unruhe auftritt. UND DAS IST EIN PROBLEM. Das hat gar nichts mit geheimrat oder so zu tun. ich kann da moya durchaus verstehen.

gerade wenn sich mitarbeiter vertrauensvoll an den br wenden, die in der sitzung besprochen werden und ein BRM dann nach der sitzung rumerzählt, wer sich mit welchem problem an den br gewendet hat. Da verlieren die MA doch das Vertrauen, oder?

wenn ich euch z.t. richtig verstehe, sind die sachen, die in einer br sitzung besprochen werden nicht geheim und können weitererzählt werden..............übertrieben-gesagt.

warum machen wir die br-sitzung dann nicht gleich öffentlich?

M
Moya

27.11.2006 um 16:09 Uhr

Danke Dana!

Wobei es nicht ausschliesslich um solche Themen geht, aber sie gehören ebenfalls dazu.

P
PhilCollins

09.12.2006 um 12:21 Uhr

Die Geheimhaltungspflicht nach 79 BetrVG gilt nur,wenn alle vier folgenden Punkte gleichzeitig zutreffen:

1:Es muß ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis sein.

2:Es muß ein Geheimnis sein

3:Es muß ausdrücklich auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit hingewiesen werden.

4: Der Arbeitgeber muß ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung haben.

Jeder Einzelfall muß vom BR daraufhin untersucht werden,ob alle vier Bedingungen

tatsächlich zutreffen.

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