Ich habe als stellv. Betriebsratsvorsitzender heute vom Chef einen Brief bekommen in dem mir vorgeworfen wird Gerüchte zu verbreiten. Präzise geht es darum, dass von extern ein Gerücht in den Betrieb gekommen ist, dass Kündigungen geplant sind. Das hat natürlich Unruhe in den Betrieb gebracht zumal vor Kurzem erst Massenentlassungen durchgeführt wurden. Nun habe ich einen externen Mitarbeiter welcher dem Chef sehr nahe steht gefragt, ob er davon etwas wüsste. Dieser hat dem Chef, der längere Zeit nicht im Haus war, natürlich von meiner Frage berichtet. Nun war er zum ersten Mal seit zwei Wochen wieder im Betrieb und hat mir schriftlich vorgeworfen dieses Gerücht intern und extern verbreitet zu haben und somit für Unruhe im Betrieb gesorgt zu haben. Überschrift des Briefes : Verletzung der Aufsichtspflicht als Betriebsrat. - Was hat das mit Aufsichtspflicht zu tun ???!!! Ich werde in dem Schreiben lediglich aufgefordert derartige Mitteilungen zukünftig zu unterlassen. Es sind nicht -wie in einer Abmahnung üblich- Folgen bei Wiederholung erwähnt.
Wie soll ich mich verhalten ? Gegendarstellung schreiben oder mehr ?