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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung als Betriebsrat - Wie soll ich mich verhalten?

WW
Willy Wichtig
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe als stellv. Betriebsratsvorsitzender heute vom Chef einen Brief bekommen in dem mir vorgeworfen wird Gerüchte zu verbreiten. Präzise geht es darum, dass von extern ein Gerücht in den Betrieb gekommen ist, dass Kündigungen geplant sind. Das hat natürlich Unruhe in den Betrieb gebracht zumal vor Kurzem erst Massenentlassungen durchgeführt wurden. Nun habe ich einen externen Mitarbeiter welcher dem Chef sehr nahe steht gefragt, ob er davon etwas wüsste. Dieser hat dem Chef, der längere Zeit nicht im Haus war, natürlich von meiner Frage berichtet. Nun war er zum ersten Mal seit zwei Wochen wieder im Betrieb und hat mir schriftlich vorgeworfen dieses Gerücht intern und extern verbreitet zu haben und somit für Unruhe im Betrieb gesorgt zu haben. Überschrift des Briefes : Verletzung der Aufsichtspflicht als Betriebsrat. - Was hat das mit Aufsichtspflicht zu tun ???!!! Ich werde in dem Schreiben lediglich aufgefordert derartige Mitteilungen zukünftig zu unterlassen. Es sind nicht -wie in einer Abmahnung üblich- Folgen bei Wiederholung erwähnt. Wie soll ich mich verhalten ? Gegendarstellung schreiben oder mehr ?

6.11109

Community-Antworten (9)

W
Wichtelmaennchen

25.06.2007 um 17:46 Uhr

Also, aus deinem Bericht geht nicht wirklich hervor, ob Du nun einen anonymen Brief bekommen hast oder eine Abmahnung ?! Wie denn jetzt? Wenn es sich um einen anonymen Brief handelt, in dem dir irgendetwas vorgeworfen wird was du nicht gemachts hast, würde ich mich in einem offenen Brief von den distanzieren. Eine Aufsichtspflicht für BRs kenn ich nicht. Die hat man als Elternteil oder Bademeister...Lehrer etc. aber als BR....ok ich hab ne gewisse Führsorgepflicht und die Pflicht darauf zu achten das Gesetze oder TVs im Betrieb eingehalten werden. Na ja evtl. fühlen sich ja manche Leute bei dir im Betrieb wie kleine Kinder die ein bisschen betudelt werden wollen. In diesem Sinne viele Grüße

PS. Falls jemand auf die Idee kommen sollte, einem BR eine Abmahnung zu geben, weil er evtl. etwas gesagt haben könnte...loool na da wird der Arbeitsrichter aber lachen ;-)

K
Kölner

25.06.2007 um 18:57 Uhr

@Wichtelmaennchen So sehr wird er vielleicht gar nicht lachen...

@Willy Wichtig Taktisch nicht sehr klug... ...wenngleich der Chef der Unruhe entgegentreten könne und auch ein Geheimnis nicht verletzt wurde.

B
betriebratten

25.06.2007 um 19:05 Uhr

Oh mein Gott....das Forum verflacht immer mehr

"aber als BR....ok ich hab ne gewisse Führsorgepflicht "

Tschuldigung...SCHROTT

Der BR hat die Aufgabe über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen zu wachen. FÜRSORGEPFLICHT hat der Arbeitgeber

DAH
Der alte Heini

25.06.2007 um 21:27 Uhr

Wenn jemand eine Frage stellt, ist dies nichts verbotenes, das gilt auch für Betriebsratsmitglieder. Kleine Notiz als Gedächtnisstütze verfassen an dem Schreiben dranhängen, zwei Löcher rein und abheften. Die Notiz soll dazu dienen den Sachverhalt festzuhalten,falls der Arbeitgeber irgend wann dieses Schreiben gegen dich verwenden möchte.

W
Wichtelmaennchen

26.06.2007 um 11:22 Uhr

@ Ratten... was ist denn daran Schrott? Hmmmm? § 80 BetrVG..... 2b. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern; 6. die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern; 7. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen; .......etc. etc. Da kann man jetzt reinreden was man will, aber solange der BR diese und noch mehr Aufgaben hat, hat er auch eine gewisse Führsorgepflicht...oder wie würden die Ratten das sehen...ist euch das alles sch... egal..oder kümmert Ihr euch um eure Kolleginnen und Kollegen...sorgt ihr nicht für selbige...hmmmm? Schaut ihr nicht voraus bei eurer Arbeit? Sorgt ihr nicht dafür das so etwas wie Rassismus erst gar nicht auftritt...schreitet ihr erst ein wenn ein älter Arbeitnehmer/in schon zusammen gebrochen ist....na da bin ich ja froh, das Ihr nicht in meinem Saftladen seit.... Schrott, Schrott ist das übermäßige Lesen von Kommentaren, weil man so vergisst sein Gehirn zu benutzen...aber nun ja...es wird ja irgendwann wieder gewählt... In diesem Sinne...Flacht mal nicht so viel ab :-)

und zu dem eigentlichen Thema...meine Güte..ihr macht euch Gedanken...ein Anonymer Brief in dem steht das irgendwer irgendwas gesagt haben soll. Na gut...ich möchte so einige hier im Forum nicht "live" erleben wenn wirklich mal ein Problem auftaucht...wie zum Beispiel...die Kündigungsanhörung für Kollegen Müller weil er 3 Mio. im Lotto gewonnen hat, keine Kinder hat und gelbe Socken trägt..

Grins :-)

WW
Willy Wichtig

26.06.2007 um 13:31 Uhr

Es handelt sich NICHT um einen anonymen Brief sondern um einen Brief vom Geschäftsführer an mich in dem die Vorwürfe erhoben werden !

WW

W
Waschbär

26.06.2007 um 14:03 Uhr

Willy,

a.http://www.redmark.de/inhalt/arbeitshilfen_checkliste.html

b. der AG,erteilt dir ja nicht pauschal eine Abmahnung.Nach meiner Meinung fragt er dich viel mehr ob Du oder wie Du mit seinem Schreiben um gehen wirst !

Sein vorwurf , ansich zeigt ja schon , was er will und in welche Richtung sich die weitere Zusammen Arbeit Gestallten wird. Allerdings Gehe ich von einen AG mit Hirn und Steuerungsmotivation aus ! Auch wenn das Schreiben beides Entbehrt.

" Verletzung der Aufsichtspflicht als Betriebsrat" Was fällt das alles runter ? Wer darf es dem BR vorwerfen und Wer Entscheidet darüber in welchen Umfang ???

DAH
Der alte Heini

28.07.2007 um 19:18 Uhr

Polindron, Du bist ein Schwachkopf!!!

P
pirat

28.07.2007 um 20:20 Uhr

Heini, auf den Punkt.

Polindron, Keiner hat was gegen eine kontroverse Diskussion. Dir spreche ich aber jede Fähigkeit zu einer konstruktiven Argumentation ab.

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