Erstellt am 25.06.2007 um 15:46 Uhr von Wichtelmaennchen
Also,
aus deinem Bericht geht nicht wirklich hervor, ob Du nun einen anonymen Brief bekommen hast oder eine Abmahnung ?!
Wie denn jetzt?
Wenn es sich um einen anonymen Brief handelt, in dem dir irgendetwas vorgeworfen wird was du nicht gemachts hast, würde ich mich in einem offenen Brief von den distanzieren.
Eine Aufsichtspflicht für BR`s kenn ich nicht. Die hat man als Elternteil oder Bademeister...Lehrer etc. aber als BR....ok ich hab ne gewisse Führsorgepflicht und die Pflicht darauf zu achten das Gesetze oder TV`s im Betrieb eingehalten werden.
Na ja evtl. fühlen sich ja manche Leute bei dir im Betrieb wie kleine Kinder die ein bisschen betudelt werden wollen.
In diesem Sinne viele Grüße
PS. Falls jemand auf die Idee kommen sollte, einem BR eine Abmahnung zu geben, weil er evtl. etwas gesagt haben könnte...loool na da wird der Arbeitsrichter aber lachen ;-)
Erstellt am 25.06.2007 um 16:57 Uhr von Kölner
@Wichtelmaennchen
So sehr wird er vielleicht gar nicht lachen...
@Willy Wichtig
Taktisch nicht sehr klug...
...wenngleich der Chef der Unruhe entgegentreten könne und auch ein Geheimnis nicht verletzt wurde.
Erstellt am 25.06.2007 um 17:05 Uhr von betriebratten
Oh mein Gott....das Forum verflacht immer mehr
"aber als BR....ok ich hab ne gewisse Führsorgepflicht "
Tschuldigung...SCHROTT
Der BR hat die Aufgabe über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen zu wachen.
FÜRSORGEPFLICHT hat der Arbeitgeber
Erstellt am 25.06.2007 um 19:27 Uhr von Der alte Heini
Wenn jemand eine Frage stellt, ist dies nichts verbotenes, das gilt auch für Betriebsratsmitglieder.
Kleine Notiz als Gedächtnisstütze verfassen an dem Schreiben dranhängen, zwei Löcher rein und abheften.
Die Notiz soll dazu dienen den Sachverhalt festzuhalten,falls der Arbeitgeber irgend wann dieses Schreiben gegen dich verwenden möchte.
Erstellt am 26.06.2007 um 09:22 Uhr von Wichtelmaennchen
@ Ratten...
was ist denn daran Schrott? Hmmmm?
§ 80 BetrVG.....
2b. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;
6. die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern;
7. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen;
.......etc. etc.
Da kann man jetzt reinreden was man will, aber solange der BR diese und noch mehr Aufgaben hat, hat er auch eine gewisse Führsorgepflicht...oder wie würden die Ratten das sehen...ist euch das alles sch... egal..oder kümmert Ihr euch um eure Kolleginnen und Kollegen...sorgt ihr nicht für selbige...hmmmm?
Schaut ihr nicht voraus bei eurer Arbeit? Sorgt ihr nicht dafür das so etwas wie Rassismus erst gar nicht auftritt...schreitet ihr erst ein wenn ein älter Arbeitnehmer/in schon zusammen gebrochen ist....na da bin ich ja froh, das Ihr nicht in meinem Saftladen seit....
Schrott, Schrott ist das übermäßige Lesen von Kommentaren, weil man so vergisst sein Gehirn zu benutzen...aber nun ja...es wird ja irgendwann wieder gewählt...
In diesem Sinne...Flacht mal nicht so viel ab :-)
und zu dem eigentlichen Thema...meine Güte..ihr macht euch Gedanken...ein Anonymer Brief in dem steht das irgendwer irgendwas gesagt haben soll.
Na gut...ich möchte so einige hier im Forum nicht "live" erleben wenn wirklich mal ein Problem auftaucht...wie zum Beispiel...die Kündigungsanhörung für Kollegen Müller weil er 3 Mio. im Lotto gewonnen hat, keine Kinder hat und gelbe Socken trägt..
Grins :-)
Erstellt am 26.06.2007 um 11:31 Uhr von Willy Wichtig
Es handelt sich NICHT um einen anonymen Brief sondern um einen Brief vom Geschäftsführer an mich in dem die Vorwürfe erhoben werden !
WW
Erstellt am 26.06.2007 um 12:03 Uhr von waschbär
Willy,
a.http://www.redmark.de/inhalt/arbeitshilfen_checkliste.html
b. der AG,erteilt dir ja nicht pauschal eine Abmahnung.Nach meiner Meinung fragt er dich viel mehr ob Du oder wie Du mit seinem Schreiben um gehen wirst !
Sein vorwurf , ansich zeigt ja schon , was er will und in welche Richtung sich die weitere Zusammen Arbeit Gestallten wird.
Allerdings Gehe ich von einen AG mit Hirn und Steuerungsmotivation aus ! Auch wenn das Schreiben beides Entbehrt.
" Verletzung der Aufsichtspflicht als Betriebsrat"
Was fällt das alles runter ?
Wer darf es dem BR vorwerfen und Wer Entscheidet darüber in welchen Umfang ???
Erstellt am 28.07.2007 um 17:18 Uhr von Der alte Heini
Polindron,
Du bist ein Schwachkopf!!!
Erstellt am 28.07.2007 um 18:20 Uhr von pirat
Heini, auf den Punkt.
Polindron,
Keiner hat was gegen eine kontroverse Diskussion. Dir spreche ich aber jede Fähigkeit zu einer konstruktiven Argumentation ab.