Erstellt am 11.05.2022 um 21:50 Uhr von Moreno
Die meisten Stimmen geben Dir überhaupt kein Recht auf den Vorsitz! Das Gremium wählt aus seiner Mitte ihren Vorsitzenden das kann auch der mit den wenigsten Stimmen sein!
Erstellt am 11.05.2022 um 23:28 Uhr von celestro
"Ist es möglich das ein erfahrenes Mitglied die ersten 1 bis 2 Jahre den BRV übernimmt und dann an mich übergibt?"
Ja, das ist rechtlich möglich. Genauso wie eine monatliche Rotation zwischen allen Mitgliedern des BR oder jede andere Regelung dazu.
Aber ich muss auch Moreno zu 100% zustimmen:
"Die meisten Stimmen geben Dir überhaupt kein Recht auf den Vorsitz! Das Gremium wählt aus seiner Mitte ihren Vorsitzenden das kann auch der mit den wenigsten Stimmen sein!"
solltest Du also die einzige Person sein, die Dich als BRV sieht, wirst Du es vielleicht auch niemals werden. Die Schulungen solltest Du aber natürlich trotzdme besuchen ... damit Du mal etwas mehr Demut lernst.
Erstellt am 12.05.2022 um 08:14 Uhr von takkus
Da ich die meisten Stimme habe melde ich Anspruch auf den BRV Posten an.-> wie sich so Mancher sieht......
Ist es möglich das ein erfahrenes Mitglied die ersten 1 bis 2 Jahre den BRV übernimmt und dann an mich übergibt?-> ja, wenn der gewählte Vorsitzende zurücktritt oder aber wenn der BRV abgewählt wird und Du bei der Neuwahl die meisten Stimmen erhältst
Ich würde due Zeit gern nutzen um alle nötigen Schulungen zu absolvieren und erste Erfahrungen zu sammeln.-> diese Idee kann ich nur unterstützen
Erstellt am 12.05.2022 um 08:46 Uhr von Muschelschubser
Ansprüche kannst Du nicht anmelden, Du musst schon das Gremium auf Deiner Seite haben. Du kannst höchstens im Gremium für Dich werben und argumentieren, dass dies den Wunsch der Beschäftigten abbilden würde. Ob die anderen BRM Dich als geeignet ansehen, steht auf einem anderen Blatt.
Man sollte das Amt aber auch nicht zu hoch hängen. Beschlüsse fasst immer noch der BR im Ganzen, der BRV ist in erster Linie das Sprachrohr des BR. Man wird nach außen hin als Gesicht des BR wahrgenommen, eine prestigeträchtige Führungsposition ist allerdings was anderes.
Zur praktischen Umsetzung:
Am gängigsten ist die Lösung, dass der neu gewählte BRV erst einmal startet, und den Vorsitz aufgibt wenn er seine Zeit als gekommen ansieht. Das löst dann allerdings eine Neuwahl des BRV aus.
Ob man hieraus abweichende Regelungen in der GO definieren kann, dass z.B. der Stellvertreter nachrückt, ist mir rein juristisch nicht bekannt.
Übrigens entscheiden sich auch immer mehr Betriebsräte für eine Doppelspitze.
Allerdings ist mir nicht bekannt, wie die Regelung hier bei einem Ausscheiden aussehen könnte - z.B. ob dies auch zwingend eine Neuwahl auslösen könnte, oder ob bereits in der GO eine Nachfolgeregelung getroffen werden kann.
Erstellt am 12.05.2022 um 08:50 Uhr von Relfe
Doppelspitze?
ignorieren wir einfach das BetrVG und machen mal eine Doppelspitze, also 2 gleichberechtigte BRV?
abgesehen davon, dass das in der praktischen Umsetzung dem AG ungeahnte Möglichkeiten eröffnet, wann wird denn dann der stellv. BRV aktiv oder bekommt jeder BRV einen eigenen stellv. BRV?
es gibt einen BRV und einen stellv. BRV, ganz einfach weil es im BetrVG so steht.
Erstellt am 12.05.2022 um 11:48 Uhr von ganther
"Ob man hieraus abweichende Regelungen in der GO definieren kann, dass z.B. der Stellvertreter nachrückt, ist mir rein juristisch nicht bekannt."
Nein. Man muss wählen. Und wenn ihr in 2 Jahren den Staffelstab wechseln wollt, dann wird da in 2 Jahren gewählt und dann neues Spiel neues Glück
Erstellt am 12.05.2022 um 12:20 Uhr von Muschelschubser
@Relfe
Das mit der Doppelspitze habe ich aus dem ver.di-Newsletter und selbst nicht weiter verifiziert. Keine Ahnung, was sich die betroffenen BRs für eine Krücke gebastelt haben um das zu beschließen.
Erstellt am 12.05.2022 um 12:28 Uhr von rtjum
Ansprüche kann man natürlich immer stellen/anmelden.
Ob man damit durchkommt ist eine ganz andere Sache.
Das Gremium entscheidet und wenn man, als Neuling, schon so anfängt werden die meisten Gremien wohl eher negative Einstellungen bekommen.
Mach die Seminare, überzeuge durch Mitarbeit und sachlich und fachlich brauchbare Kommentare und Ideen.
Dann wird man im Gremium eher deine Ansprüche verstehen und evtl auch mitgehen.
Erstellt am 12.05.2022 um 13:27 Uhr von Relfe
@Muschelschubser
aber das ist doch die Doppelspitze bei Verdi, die haben das auf einer Mitgleiderversammlung beschlossen, wie bei Vereinen üblich bestimmen dass die Mitglieder.
Verdi ist ein Verein, da geht das mit der Doppelspitze, ist aber ein völlig andere Rechtsstruktur wie ein Betriebsrat.
Erstellt am 12.05.2022 um 15:23 Uhr von Muschelschubser
Ich meine nicht die Doppelspitze bei ver.di.
Es ging explizit um Regelungen für frisch gewählte BR.
Ich suche das aber nochmal heraus.
Vielleicht ging es auch nur um eine entsprechende Umverteilung von Aufgaben, die einer Quasi-Doppelspitze gleichkommt.
Wie gesagt, ich schaue mal nach, schaffe ich aktuell aber nicht.