Erstellt am 14.09.2012 um 12:37 Uhr von wahlvst
Die TO bestimmt der BRV.
§ 29 (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Also, sind die zwei 1/4 der BRM? Dann können sie ggf die erneute Aufnahme beantragen.
An sonsten nennt man das Ganze "Demokratie!"
Erstellt am 14.09.2012 um 12:39 Uhr von MonaLisa
@verBRecher,
wenn der Beschluss noch keine Aussenwirkung erlangt hat, kann er ohne weiteres wieder zur Beschlussfassung vorgelegt werden, es könnten ja neue Erkenntnisse vorliegen.
Dass das Ergebnis zweier BR's nicht in den Kragen passt, ist unerheblich.
Die Änderung eine TO während der Sitzung muss einstimmig sein.
Erstellt am 14.09.2012 um 12:41 Uhr von MonaLisa
@wahlvst,
das wollte der verBRecher nicht wissen........... :)
Erstellt am 14.09.2012 um 12:48 Uhr von Kölner
@verBRecher
Antwort auf Frage2:
TO-Änderung während der Sitzung: Einstimmig und vollzählig!
Erstellt am 14.09.2012 um 13:07 Uhr von wahlvst
@ MonaLisa
das wollte der verBRecher nicht wissen........... :)
Hast Du einen anderen Text??
Denn......Jetzt wollen sie die Beschwerde noch mal auf die Tagesordnung setzen lassen und neu abstimmen. Geht das so einach?
Somit war meine Antwort hier vollständig! Denn setzen lassen = Zukunft also nicht Gegenwart!
Weiter....Die Änderung eine TO während der Sitzung muss einstimmig sein.
Das ist so nicht stimmig weil unvollständig. Kölner hat es auch schon richtig dargestelle.
Denn es fehlt der eine aber entscheidende Satz:
Alle regulären Mitglieder (oder entsprechend ein oder mehrere ordnungsgemäß eingeladene Ersatzmitglieder) sind anwesend.
(Urteil vom 28.4.1988, Az. 6 AZR 405/86).
Also, alle dafür alleine reicht nicht!
Erstellt am 14.09.2012 um 18:25 Uhr von Hoppel
Nur allein ein vollzähliges Gremium reicht ebenfalls nicht aus, eine Tagesordnung während einer Sitzung oder zu Sitzungsbeginn ergänzen zu können.
RN 19ff > BAG, 24.05.2006, Az. 7 AZR 201/05
Erstellt am 15.09.2012 um 08:51 Uhr von MonaLisa
@wahlvst,
nu haste ja alles wieder gerade gerückt! Fein!