Arbeitsinhalte im 1,- €-Job: Zweimal Maßnahmengleichheit zulässig?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserem Betrieb einen 1,- €-Jobber, dessen Maßnahme bald ausläuft. Nun wurde unser Gremium gebeten, einer Verlängerung/neuen Maßnahme mit der selben Person in gleicher Funktion zuzustimmen. Diese Person arbeit bis jetzt in einer Maßnahme "Grüner Bereich", in unseren Außenanlagen; diese Maßnahme soll nun mit neuer Maßnahmen-Nr. wiederholt werden. Wir haben uns fachkundigen Rat eingeholt, weil wir der Überzeugung waren, dass dies rechtl. nicht zulässig ist. Leider haben wir nun zwei unterschiedliche Meinungen dazu erhalten. Die eine Meinung (Agentur für Arbeit) geht davon aus, dass ein 1,- €-Jobber zweimal ein und die selbe Maßnahme (Arbeitsinhalte) durchlaufen kann. Die andere Meinung (Gewerkschaft) sagt, dass man zwar zweimal in der selben Einrichtung tätig sein darf, aber sich die Maßnahmeninhalte unterscheiden müssen.
Wer kennt sich wirklich aus? Wer kann mir sagen, wie es sich nun tatsächlich verhält?
Gruß von Mike
Community-Antworten (1)
03.04.2007 um 16:52 Uhr
Das scheint ja eine nicht ganz einfach zu beantwortende Frage zu sein!
Ich habe mittlerweile eine weitere Fach-Meinung aus einem anderen Forum: Der Einsatz, wie von mir oben schon beschrieben, ist Ermessenssache der Agentur für Arbeit bzw. des Maßnahmen-Trägers. Es gibt also nach dieser Meinung keine festen Regeln.
Gruß Mike
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